Vorlage - 2007/003
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Die Niedersächsische Landesregierung fördert mit Wirkung ab 01.01.2007 Projekte zur Stärkung von Bildungs-, Erziehungs- und Gesundheitskompetenzen in Kooperation zwischen Jugendhilfe, Schule und Familie an schulischen Standorten.
Voraussetzung für die Genehmigung eines Antrages ist die Vorlage eines pädagogischen Kurzkonzeptes, das die Richtlinieninhalte in der vorliegenden Entwurfsfassung und die „Grundsätze für Kooperations- und Bildungsprojekte zwischen Jugendhilfe, Schule und Familie an schulischen Standorten“ berücksichtigt. Diese Grundsätze sollen die fachlichen Standards und die Qualität der Arbeit der Niedersächsischen Kooperations- und Bildungsprojekte zwischen Jugendhilfe, Schule und Familie sichern; sie sind bei der Planung, Einrichtung und Durchführung der Projekte einzuhalten.
Dem Projekt werden Mittel für Personalausgaben für eine Sozialpädagogin / einen Sozialpädagogen oder eine Sozialarbeiterin / einen Sozialarbeiter oder eine Person mit vergleichbarem Abschluss und für Sachmittel zur Durchführung der sozialpädagogischen Arbeit entsprechend der Richtlinie zur Verfügung gestellt.
Anträge können von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe sowie von freien Trägern der Jugendhilfe und deren Zusammenschlüsse ab sofort bis zum 31.03.2007 gestellt werden.
Die endgültige Fassung der Richtlinie zur Förderung von Niedersächsischen Kooperations- und Bildungsprojekten wird voraussichtlich im 1. Quartal 2007 veröffentlicht.
Der Caritasverband für den Landkreis Peine e.V. hat einen entsprechenden Antrag bereits gestellt. Der Landkreis Peine hat den entsprechenden Antrag mit der Begründung unterstützt, dass der inhaltliche Ansatz, der mit der Förderung verbunden ist, sehr geeignet sein kann, die erfolgreiche Arbeit des PRINT-Projektes in der Peiner Südstadt fortzusetzen. Es gibt dementsprechend viele Anknüpfungspunkte, die auch für eine Kooperation mit dem Jugendamt sinnvoll sein werden.