Inhalt

Vorlage - 2011/038  

Betreff: Kompetenzagentur PACE
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Dezernat 3 Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
Beratungsfolge:
Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
11.04.2011 
Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n

1

1. Zielsetzung Kompetenzagentur
 

Das Programm „Kompetenzagenturen“ wurde 2006 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSF) ins Leben gerufen und wird im Rahmen mehrerer Förderperioden seit 01.11.2006 bis zum 31.08.2011 vom Caritasverband für den Landkreis Peine e.V. umgesetzt.

 

Zielsetzung des Projektes ist die Unterstützung von besonders benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die vom bestehenden System der Hilfeangebote im Bereich Übergang „Schule- Beruf“, d. h. Bildungs- Ausbildungs- Beschäftigungsangebote nach der Schule, nicht profitieren bzw. von allein keinen Zugang zu den vorhandenen Unterstützungsleistungen finden. Zentrale Methode ist das Case Management.

 

Als fachlich anerkannter Dienstleister soll die Kompetenzagentur eine wichtige Beratungs- Vermittlungs- und Lotsenfunktion zur „passgenauen“ beruflichen und sozialen Integration benachteiligter junger Menschen einnehmen, maßgeschneiderte Integrationsstrategien entwickeln, Lücken im Übergangssystem identifizieren sowie Vorschläge für geeignete Maßnahmen entwickeln.

Im Weiteren sollen die lokalen und regionalen Angebotsstrukturen in der „Benachteiligtenförderung“ überprüft, Defizite in der Angebotsstruktur identifiziert und Angebote angeregt werden, die für eine effektivere Förderung der beruflichen Integration erforderlich sind- aber ggf. bisher vor Ort nicht angeboten werden. Zudem soll die Koordination und Kooperation zwischen den Institutionen und Agierenden der lokalen/ regionalen Übergangssysteme gefördert und verbessert werden.

(Förderrichtlinien für das Programm „Kompetenzagenturen“)

 

2. Zielsetzung PACE
 

Laut Förderrichtlinie des Landes Niedersachsens ist es Ziel und Aufgabe von PACE, den Zugang zu Beschäftigung für individuell beeinträchtigte oder sozial benachteiligte junge Menschen zu verbessern.

Für junge Menschen mit Eingliederungshemmnissen und einem besonderen sozialpädagogischen Förderbedarf, bei denen ein direkter Übergang in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt nicht zu erwarten ist, soll ein konkreter Unterstützungsbedarf und weitere Hilfemöglichkeiten abgestimmt sowie die notwendige Unterstützung im Rahmen von Case Management angeboten, koordiniert und deren Erfolg überprüft werden.

Träger des PACE Peine ist die Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft (BBg) Landkreis Peine mbH.

 

3. Aufgabenabgrenzung Kompetenzagentur- PACE
 

Da in Niedersachsen PACE und Kompetenzagenturen parallel existieren, wurde im Landkreis Peine eine Aufgabenabgrenzung beider Angebote vereinbart.

Die fachliche Abgrenzung war erforderlich, um überhaupt eine Förderung gemäß SGB II für beide Einrichtungen sicherstellen zu können.

Aufgabe der Kompetenzagentur im Landkreis Peine ist es, Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen zu unterstützen.

Das PACE ist für den Personenkreis der Jugendlichen ab Besuch einer Berufsbildenden Schule zuständig- die systematisierte Übergabe erfolgt durch die Kompetenzagentur.

Methodisch werden in der Umsetzung vor Ort von der Kompetenzagentur Verfahren des Case Management sowie Verfahren der Kompetenzfeststellung genutzt. Seit 2009 führt das PACE ebenfalls Kompetenzfeststellungen durch.

 

 

 

 

4. Rechtgrundlage Förderung Kompetenzagentur
 

Die Förderung der Kompetenzagentur erfolgte von Beginn des Projektes an bis zum 31.08.2009 gem. § 16.2 Satz 1 SGB II.

Diese Förderung beinhaltete die direkte Zuweisung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern seitens des Jobcenters und somit eine Steuerung für die Inanspruchnahme der Dienstleistungsangebote der Kompetenzagentur.

 

Zum 01.09.09 wurden die Förderrichtlinien geändert, was eine Änderung der rechtlichen Grundlage und somit der Kofinanzierung aus SGB- II- Mitteln zur Folge hatte.

Die rechtliche Grundlage für die Förderung erfolgt seitdem gem. § 16f SGB II.

 

Die Hinweise zu dieser Förderart seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) beinhalten, dass nunmehr eine Steuerung durch die Grundsicherungsstelle ausgeschlossen ist.

Eine direkte Zuweisung würde- nach Auffassung des BMAS- auf einen Leistungsaustausch hinweisen, der bei einer Projektförderung ausgeschlossen ist.

Seit September 2009 erfolgt daher keine direkte Zuweisung von Teilnehmern/ Teilnehmerinnen.

Das Jobcenter kann daher nur im Nachhinein evaluieren, ob die seitens des Kompetenzzentrums angekündigten Teilnehmer- und Teilnehmerinnenzahlen sowie die mit dem Projekt verfolgten Ziele erreicht wurden, um aus den übermittelten Daten Schlussfolgerungen ziehen zu können.

 

5. Anzahl Teilnehmer/ Teilnehmerinnen Kompetenzagentur
 

In der Zeit vom 01.11.2006 bis September 2009 konnten die Zielzahlen aufgrund der Zuweisung durch das Jobcenter von insgesamt mindestens 250 Jugendlichen erreicht werden.

Infolge der nicht mehr möglichen Zuweisung der Teilnehmer/ innen ab September 2009 kam es zu einer deutlicher Reduzierung dieser Anzahl.

Im Förderzeitraum 2010/ 2011 nahmen in der Zeit von September 2010 bis Februar 2011 27 jugendliche SGB-II- Leistungsberechtigte die Dienstleistung der Kompetenzagentur in Anspruch.

 

6. Finanzierung Kompetenzagentur
 

Aufgrund einer Änderung in der Fördersystematik beträgt der Anteil der Kofinanzierung aus SGB II- Mitteln seit September 2008 20% der Gesamtausgaben, d. h. jährlich € 53.546,00.

Für den Zeitraum Januar 2011 bis September 2011, Ende der laufenden Förderperiode, beträgt die Kofinanzierung aus SGB II- Mitteln € 35.697,33.

 

7. Ausblick Kompetenzagentur- PACE
 

Die Zielrichtung, die Methodik sowie die Zielgruppe der Pro- Aktiv- Center sowie der Kompetenzagenturen sind deckungsgleich.

 

Im Landkreis Peine wurde daher eine Trennung der Altersgruppen vorgenommen, da zum Zeitpunkt der Einrichtung der Kompetenzagentur ein entsprechender Bedarf für beide Einrichtungen prognostiziert wurde.

Dieser Bedarf war zunächst auch vorhanden, da aus dem SGB II Bereich die Teilnehmer/ innen zum damaligen Zeitpunkt verpflichtend in beide Projekte zugewiesen werden konnten.

Nach Änderung der gesetzlichen Grundlage führte die nunmehr ausschließlich freiwillig in Anspruch zu nehmende Dienstleistung ab 2009 zu einer erheblichen Reduzierung der Anzahl an Teilnehmern/ Teilnehmerinnen.
 

Aufgrund der geringen Inanspruchnahme der Dienstleistung ist eine (Ko) Finanzierung  der Kompetenzagentur aus SGB II-Mitteln nicht mehr zu begründen. Das Jobcenter finanziert 20% der Gesamtausgaben, was sich letztlich nicht in der Anzahl der Teilnehmenden aus dem Bereich SGB II widerspiegelt.

 

 

 

Aufgrund der am 14.03.2011 veröffentlichten neuen Förderleitlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Weiterentwicklung der Initiative „Jugend stärken“ ist ab Januar 2012 eine Kofinanzierung durch die Jobcenter und die Agentur für Arbeit ohnehin gänzlich ausgeschlossen.

 

Für den Zeitraum September 2011 bis Dezember 2011 sieht die Förderleitlinie einen Übergangszeitraum vor, für den eine Kofinanzierung in Höhe von max. 20% der Gesamtausgaben aus SGB II -Mitteln weiterhin möglich wäre. Die Höhe der Kofinanzierung aus SGB- II-Mitteln würde für diesen Zeitraum € 17.848,67 betragen.

 

Die einschneidenden Kürzungen der Eingliederungsmittel für das Jahr 2011 im Jobcenter lassen keinerlei Spielraum für eine Finanzierung dieses Übergangszeitraumes zu.

 

Wenn nur eine Einrichtung (PACE) den Übergang von der Schule in den Beruf organisiert, besteht ein fachlicher Vorteil darin, dass künftig kein Betreuungswechsel mehr von der Kompetenzagentur zu PACE an der Schnittstelle zur Berufsschule stattfindet. Eine kontinuierliche Betreuungssituation durch eine Einrichtung trägt bekanntermaßen zur Stabilisierung der Jugendlichen bei.

 

Die neue Förderleitlinie beinhaltet darüber hinaus eine weitere gravierende Veränderung: Für die Kompetenzagenturen sieht die neue Förderleitlinie als Zielgruppe Jugendliche nach der Schule, also Jugendliche im Übergangssystem Schule – Beruf vor und nur in Ausnahmefällen junge Menschen, die sich in der letzten Klassenstufe befinden. Damit fällt der Großteil (7. – 10. Klasse) des derzeit durch die Kompetenzagentur betreuten Klientels aus der Förderung. Aus Sicht des Jobcenters können die benachteiligten, im SGB II-Bezug stehenden und bisher von der Kompetenzagentur betreuten Jugendlichen problemlos von PACE eine entsprechende Unterstützung erhalten.