Vorlage - 2011/037
|
|
Projektphase vom 01.11.2009 bis 31.12.2010
1. Zielsetzung
Vorrangige Aufgabe aller arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gem. SGB II ist es, neben dem Arbeitslosengeld II zur Sicherung des Lebensunterhaltes Leistungen zu erbringen, welche die Hilfebedürftigkeit beenden oder verringern sollen, vor allem dadurch, dass der/ die Leistungsberechtigte in Erwerbstätigkeit eingegliedert wird oder eine Erwerbstätigkeit beibehalten kann.
Auch das Projekt „Stromspar- check“ dient aufgrund seiner Finanzierung gem. SGB II vorrangig der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt.
Fachliche Zielsetzung ist laut Konzept, „die Qualifizierung und Beschäftigungsförderung arbeitsloser Bezieher/-innen von Arbeitslosengeld II mit dem Ziel der (Re)Integration in den Arbeitsmarkt. Die Qualifizierung zu Stromsparhelfer/innen für Strom- und Wasserspartechnik erfolgt durch umfassende theoretische und praktische Schulung zum Themenfeld Stromeinsparung im privaten Haushalt und in öffentlichen Haushalten und Kommunikationstraining.“
In der praktischen Durchführung wurden im genannten Zeitraum 633 „Stromspar-Checks“ im Rahmen des Bundesprojektes „Stromspar–check“ als Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vor Ort ausgeführt.
2. Zielgruppe
Langzeitarbeitslose Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnissen
Teilnehmer/ innen am Projekt: 9 Frauen, 3 Männer im Alter zwischen 41 und 62 Jahre.
3. Rechtsgrundlage
10 Teilnehmer/ innen (z. T. in Teilzeit) nach § 16d SGB II (Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante) in Verbindung mit § 16 f SGB II (Freie Förderung)
2 Teilnehmer nach § 16e SGB II (Beschäftigungszuschuss)
4. Qualifizierungsinhalte der Teilnehmer/ innen
Technik (ca. 120 Std. incl. Qualifizierungssicherung)
EDV-Schulung (16 Std.)
Kommunikationstraining (16 Std.)
Ausbildung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (16- 20 Std.)
Ersthelferausbildung ( 16 Std.)
5. Finanzierung
8 Stellen nach § 16f SGB II | € 200.393,71 |
Maßnahmekostenpauschale nach § 16f SGB II | € 39.799,43 |
Zuschuss zum Arbeitgeberbrutto für 2 Stellen nach § 16e SGB II | € 51.071,00 |
Aufstockung Förderung §16e SGB II kommunal | € 27.415,44 |
Sachkosten kommunal (Erstausstattung, politischer Beschluss) | € 5.000,00 |
|
|
Kosten 11/09 bis 12/10 gesamt | € 323.679,58 |
Die aus SGB II-Bundesmitteln finanzierten Kosten für die Beratung und die Installation
der Soforthilfen pro Haushalt belaufen sich auf € 511,34 je Haushalt.
Davon entfallen € 460,13 auf Eingliederungsmittel nach dem SGB II und € 51,21 auf
kommunale Mittel.
6. Projektergebnisse
Aufgrund des Sachberichts des Caritasverbandes ergeben sich folgende Ergebnisse:
a) Installierte Soforthilfen zum Energie- und Wassersparen:
Anzahl der besuchten Haushalte | 633 |
Installierte Soforthilfen zum Energie- und Wassersparen | 6.622 |
Wert der installierten Soforthilfen, | € 34.849,00 |
Wert je Haushalt | € 55,05 |
Bei den unter den Punkten b) bis d) aufgeführten Beträgen handelt es sich
um Modellberechnungen bzw. fiktive Hochrechnungen seitens des Caritasverbandes.
Herangezogen für die Berechnungen wurden insbesondere bundesweite Statistiken,
bezogen auf Energieverbräuche und Erhebungen hinsichtlich möglicher Einsparpotenziale.
b) Durchschnittliche jährliche Einsparung für den Privathaushalt
Einsparung von Bezieher/innen von ALG II oder Sozialhilfe (nur Strom, da Wasser und Heizenergie im Regelsatz ALG II enthalten sind) | € 95,28 |
Einsparung von Bezieher/innen von Wohngeld (Strom, Wasser und Heizenergie) | € 190,24 |
c) Langfristige Einsparung (je nach Lebensdauer der Sparartikel 7 bis 10 Jahre) für den Privathaushalt
Einsparung von Bezieher/innen von ALG II oder Sozialhilfe (nur Strom) | € 739,00 |
Einsparung von Bezieher/innen von Wohngeld (Strom, Wasser und Heizenergie | € 1.688,00 |
Für alle 633 überprüften Haushalte ergibt sich langfristig (7- 10 Jahre) eine fiktive Einsparung
in Höhe von € 1.068.653,00.
d) Langfristige Einsparung für den Landkreis Peine (inkl. Anteil Bundeshaushalt)
Die langfristigen Einsparungen der Kosten für Wasser und Heizenergie betragen
insgesamt € 266.716,00.
Davon entfallen auf kommunale Mittel € 217.299,00 bzw. € 343,28 pro Haushalt.
Aufgrund der Anteilsfinanzierung ergibt sich darüber hinaus für den Bundeshaushalt eine
jährliche Einsparung in Höhe von € 49.417,00.
7. Vermittlungsergebnisse
Eine Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, einen Minijob oder eine selbständige Tätigkeit aus dem Projekt heraus erfolgte im Zeitraum November 2009 bis Dezember 2010 nicht.
Projektphase vom 01.01.2011 bis 31.12.2011
1. Zielsetzung
s. Punkt 1.1.
In analoger Anwendung der praktischen Durchführung in 2010, aber unter Berücksichtigung eines geringeren Personaleinsatzes, ist davon auszugehen, dass im genannten Zeitraum bis zu 400 weitere Haushalte beraten werden.
In der Zeit von Februar bis Juni 2011 werden zudem 20 Haushalte, bei denen die entsprechenden Soforthilfen installiert wurden, auf ihren tatsächlichen Verbrauch geprüft, um anhand dieser Daten faktische Einsparpotenziale zu ermitteln.
Bisher liegen noch keine Ergebnisse vor.
2. Zielgruppe
Langzeitarbeitslose Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnissen
Teilnehmer am Projekt: 5 Männer im Alter zwischen 50 und 62 Jahre.
3. Rechtsgrundlage
§ 16e SGB II (Leistungen zur Beschäftigungsförderung- Beschäftigungszuschuss)
Leistungen zur Beschäftigungsförderung sind ausschließlich für langzeitarbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige mit mehreren Vermittlungshemmnissen vorgesehen, die nachweislich in einer mindestens sechsmonatigen Aktivierungsphase unter Einsatz aller bereits vorhandenen arbeitsmarktpolitischen Regelinstrumente oder anderen Unterstützungsleistungen auf absehbare Zeit nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden können und eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voraussichtlich innerhalb von 24 Monaten ohne diese Förderung nicht möglich ist.
Eine Umstellung auf die Förderung gem. § 16e erfolgte aufgrund der erheblichen Mittelkürzung des Eingliederungstitels im Jobcenter. Die Mittelkürzung beinhaltete auch eine Reduzierung der Anzahl der geförderten Stellen.
4. Finanzierung
Zuschuss zum Arbeitgeberbrutto für 5 Stellen nach § 16e SGB II | € 104.414,27 |
Kommunaler Zuschuss zur Förderung nach § 16e SGB II | € 30.000,00 |
Eigenanteil Caritas | € 7.656,24 |
Kosten gesamt 12/10 bis 12/11 | € 142.070,51 |
Eine Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, einen Minijob oder eine selbständige Tätigkeit erfolgte bisher nicht.
Weitere Ergebnisse liegen aufgrund der Laufzeit noch nicht vor.
5. Einschätzung Jobcenter
Für das Jahr 2012 und folgende stehen einschneidende Kürzungen der Eingliederungsmittel fest.
Die Förderung gem. §16e SGB II (Beschäftigungszuschuss) hat dauerhafte fiskalische Bindungen zur Folge, die das Eingliederungsbudget des Jobcenters (und das Budget ergänzender kommunaler Leistungen „sozialer Arbeitsmarkt“) auf Jahre erheblich belasten.
Ungeachtet tatsächlicher Einsparungen im Bereich der Kosten der Unterkunft (kommunale Leistungen) durch den Einsatz von energiesparenden Soforthilfen und der Begleitung der Haushalte durch langzeitarbeitslose Menschen, stehen den aus Modellberechnungen abgeleiteten Einsparungen Projektkosten gegenüber, die die Einsparungen weit übersteigen.
Bei dem Projekt „Stromspar-check“ handelt es sich zudem um ein zeitlich begrenztes, an Bundesmittel gekoppeltes Projekt.
Unter Vermittlungsgesichtspunkten, die primär bei dem Einsatz von Eingliederungsmitteln gem. SGB II zu berücksichtigen sind, ist nach bisherigen Erkenntnissen nicht von einer Eingliederung der Leistungsbezieher/innen in den allgemeinen Arbeitsmarkt auszugehen.
Ergänzend zeichnet sich aktuell ab: der Gesetzgeber plant die Förderinstrumente „Beschäftigungszuschuss und Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante“ im Rahmen seiner nächsten Instrumentenreform nicht oder nur sehr eingeschränkt fortzusetzen. Alle Eingliederungsmaßnahmen sollen künftig noch stärker als bisher auf die Integration in den ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet werden.
Ungeachtet dessen, dass das Projekt „Stromspar-check“ für einkommensschwache Haushalte eine ökologisch und sozial sinnvolle Maßnahme ist, kann aus den aufgezeigten Gründen eine Zusicherung der Fortführung des Projektes über den 31.12.2011 hinaus zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgegeben werden.