Vorlage - 2011/030
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Die Verwaltung wird ermächtigt, die zur Umsetzung der neuen Aufgabe erforderlichen Aufträge in dem folgenden Umfang abzuwickeln:
- Vergabe der Messtechnik einschl. Antragstellung hinsichtlich der erforderlichen Ge-
nehmigungen,
- Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit den betroffenen Anrainer-Kommunen,
- Personalaufbau sowie dessen Unterbringung in geeigneten Büroräumen.
Der außerplanmäßigen Bereitstellung der Mittel wird zugestimmt.
Das Gefahrenpotenzial auf der BAB 2 wurde zuletzt in der Kreistags-Vorlage Nr. 42/2010 hinreichend dargestellt. In der Folge mussten allein 2010 in dem Streckenabschnitt zwischen Hannover und Braunschweig 11 Tote hingenommen werden. Der Landkreis Peine nahm sich bereits frühzeitig dieser besonderen Problematik an. In seiner Sitzung am 10.03.2010 forderte der Kreistag das Land Niedersachsen daher einstimmig auf, die Installation einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage im Zuge der Ausstattung des Bundesautobahnabschnitts Peine mit einer Verkehrsbeeinflussungsanlage zu genehmigen.
In der Folgezeit wurde der Entscheidungsdruck auf das Land Niedersachsen weiterhin forciert, bis es durch den Gem. RdErl. d. MI u. d. MW v. 07.10.2010 den Kommunen ermöglicht wurde, stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen auf den Bundesautobahnen zu betreiben. Allerdings ist eine kommunale Verkehrsüberwachung auf den Fernstraßen nur mit Zustimmung der zuständigen Polizeiinspektion möglich.
Die Polizeidirektion Braunschweig steht einer stationären Geschwindigkeitsüberwachung auf der BAB 2 aufgeschlossen gegenüber. Das von dort erstellte Konzept sieht vor, die Kommunen im Zuständigkeitsbereich des Autobahnpolizeikommissariats Braunschweig wie folgt mit derartigen Messanlagen auszustatten:
Landkreis Helmstedt: beidseitig je eine Anlage
Stadt Braunschweig: eine Anlage
Landkreis Gifhorn: eine Anlage
Landkreis Peine: beidseitig je eine Anlage.
Für den Bereich des Landkreises Peine sind die Standorte Röhrse und Raststätte „Zweidorfer Holz“ vorgesehen. Die Kosten für eine Anlage werden sich incl. Datenfernübertragung und Heckkamera auf ca. 250.000 Euro belaufen. Zusätzlich entfallen für jährliche Wartungsarbeiten Kosten in Höhe von 36.000 Euro.
Belastbare Aussagen über die Anzahl der zu ahndenden Verstöße und damit auch über die Höhe der zu erwartenden Einnahmen können zur Zeit naturgemäß noch nicht gemacht werden.
Zweifellos ist diese neue Aufgabe mit dem bisherigen Personal nicht leistbar. Es handelt sich hierbei um eine wachsende Aufgabe, die zunächst in einem denkbaren Umfang mit 10 neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern begonnen werden könnte. Sollte der Arbeitsanfall allerdings unverhältnismäßig ansteigen, muss personell reagiert werden. In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass sich die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten auf drei Monate nach dem Tattag beläuft.
Allerdings steht disponibler Büroraum für diese neue Verwaltungseinheit noch nicht zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund wurde der IWB bereits vorab bereits mit den baulichen Planungen beauftragt. Erste Entwürfe sehen vor, auf dem kreiseigenen Gelände zwischen dem Fachdienst Straßenverkehr und dem Baubetriebshof in der Werner-Nordmeyer-Straße ein Verwaltungsgebäude in Container-Bauweise auf Mietbasis zu errichten.
Zur Umsetzung dieser neuen Aufgabe wurden inzwischen sowohl auf überregionaler Ebene in Braunschweig als auch beim Landkreis Peine Arbeitsgruppen, die seit November 2010 regelmäßig tagen, gebildet. Leider herrscht auf kommunaler Ebene zur Zeit eine heterogene Entscheidungslage vor. Während die Landkreise Helmstedt und Peine die notwendigen Beschlüsse bereits herbeigeführt haben, wurde in der Stadt Braunschweig und dem Landkreis Gifhorn bisher noch keine abschließende Entscheidung getroffen.
Angesichts dieser relativ unsicheren Konstellation hat der Landkreis Peine die Initiative mit dem Ziel einer zügigen Verfahrensabwicklung wahrgenommen. Die an dem Gesamtprojekt beteiligten Kommunen haben daher den Landkreis Peine gebeten, die Federführung bei der Beschaffung der benötigten Ausstattung zu übernehmen. Es wird eine Einkaufsgemeinschaft angestrebt, durch deren Synergien mit einer Kostenersparnis zu rechnen ist und die unnötige Doppelarbeit in den Verwaltungen vermeiden kann. Zu diesem Zweck soll mit den beteiligten Kommunen die aus der Anlage ersichtliche Verwaltungsvereinbarung geschlossen werden.
Gerade in der Startphase ist ein derartiges Projekt naturgemäß mit Investitionskosten, die nicht immer punktgenau beziffert werden können, verbunden. Das gilt insbesondere für die in diesem Jahr anfallenden Personalkosten. Der Durchschnittspersonalkostenwert/Stelle beläuft sich auf 40.000 Euro/Jahr. Da aber die Stellenbesetzung sukzessive erst im Laufe dieses Jahres erfolgt, wurde in Absprache mit dem hiesigen Controlling ein Kostenaufkommen von 25.000 Euro eingesetzt. Insgesamt ergibt sich daraus folgender Kostenbedarf:
Personalkosten 25.000 Euro/Mitarbeiter/in
Sachkosten 515.500 Euro
Mietkosten Personalcontainer100.000 Euro
2 stationäre Anlagen 500.000 Euro
Wartung für zwei Anlagen 72.000 Euro
EDV-Anbindung 62.500 Euro
Projektkosten 1.5000.000 Euro
Aus Sicht der Verwaltung sollte der Landkreis Peine die Chance nutzen, um die berechtigten Sicherheitsinteressen nicht nur seiner Bürger wahrzunehmen. Mit einem verminderten Unfallgeschehen auf der BAB 2 ist auch eine Entlastung der Feuerwehren entlang der Autobahnen (insbesondere Peine und Wendeburg) verbunden. Zudem ist zu erwarten, dass sich künftig Rückstaus in das Straßennetz des Landkreises vermindern.
Es wird daher beantragt, dem Projekt zuzustimmen.
Die genannten Beträge sind noch nicht im Haushalt 2011 abgebildet. Gemäß § 89 Abs. 1 NGO sollen die Mittel als apl. Aufwendungen und Auszahlungen bereit gestellt werden.
Die Deckung wird im Haushaltsvollzug durch die zu erwartenden Einnahmen vollzogen.