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Vorlage - 2011/030  

Betreff: Stationäre Geschwindigkeitsmessungen auf der Bundesautobahn 2 (BAB 2)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Straßenverkehr Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
23.03.2011 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die Verwaltung wird ermächtigt, die zur Umsetzung der neuen Aufgabe erforderlichen Aufträge in dem folgenden Umfang abzuwickeln:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die zur Umsetzung der neuen Aufgabe erforderlichen Aufträge in dem folgenden Umfang abzuwickeln:

 

- Vergabe der Messtechnik einschl. Antragstellung hinsichtlich der erforderlichen Ge-

  nehmigungen,

- Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit den betroffenen Anrainer-Kommunen,

- Personalaufbau sowie dessen Unterbringung in geeigneten Büroräumen.

 

 

Der außerplanmäßigen Bereitstellung der Mittel wird zugestimmt.

 

Das Gefahrenpotenzial auf der BAB 2 wurde zuletzt in der Kreistags-Vorlage Nr

Das Gefahrenpotenzial auf der BAB 2 wurde zuletzt in der Kreistags-Vorlage Nr. 42/2010 hinreichend dargestellt. In der Folge mussten allein 2010 in dem Streckenabschnitt zwischen Hannover und Braunschweig 11 Tote hingenommen werden. Der Landkreis Peine nahm sich bereits frühzeitig dieser besonderen Problematik an. In seiner Sitzung am 10.03.2010 forderte der Kreistag das Land Niedersachsen daher einstimmig auf, die Installation einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage im Zuge der Ausstattung des Bundesautobahnabschnitts Peine mit einer Verkehrsbeeinflussungsanlage zu genehmigen.

 

In der Folgezeit wurde der Entscheidungsdruck auf das Land Niedersachsen weiterhin forciert, bis es durch den Gem. RdErl. d. MI u. d. MW v. 07.10.2010 den Kommunen ermöglicht wurde, stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen auf den Bundesautobahnen zu betreiben. Allerdings ist eine kommunale Verkehrsüberwachung auf den Fernstraßen nur mit Zustimmung der zuständigen Polizeiinspektion möglich.

 

Die Polizeidirektion Braunschweig steht einer stationären Geschwindigkeitsüberwachung auf der BAB 2 aufgeschlossen gegenüber. Das von dort erstellte Konzept sieht vor, die Kommunen im Zuständigkeitsbereich des Autobahnpolizeikommissariats Braunschweig wie folgt mit derartigen Messanlagen auszustatten:

 

Landkreis Helmstedt: beidseitig je eine Anlage

Stadt Braunschweig: eine Anlage

Landkreis Gifhorn: eine Anlage

Landkreis Peine: beidseitig je eine Anlage.

 

Für den Bereich des Landkreises Peine sind die Standorte Röhrse und Raststätte „Zweidorfer Holz“ vorgesehen. Die Kosten für eine Anlage werden sich incl. Datenfernübertragung und Heckkamera auf ca. 250.000 Euro belaufen. Zusätzlich entfallen für jährliche Wartungsarbeiten Kosten in Höhe von 36.000 Euro.

 

Belastbare Aussagen über die Anzahl der zu ahndenden Verstöße und damit auch über die Höhe der zu erwartenden Einnahmen können zur Zeit naturgemäß noch nicht gemacht werden.

 

Zweifellos ist diese neue Aufgabe mit dem bisherigen Personal nicht leistbar. Es handelt sich hierbei um eine wachsende Aufgabe, die zunächst in einem denkbaren Umfang mit 10 neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern begonnen werden könnte. Sollte der Arbeitsanfall allerdings unverhältnismäßig ansteigen, muss personell reagiert werden. In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass sich die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten auf drei Monate nach dem Tattag beläuft.

 

Allerdings steht disponibler Büroraum für diese neue Verwaltungseinheit noch nicht zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund wurde der IWB bereits vorab bereits mit den baulichen Planungen beauftragt. Erste Entwürfe sehen vor, auf dem kreiseigenen Gelände zwischen dem Fachdienst Straßenverkehr und dem Baubetriebshof in der Werner-Nordmeyer-Straße ein Verwaltungsgebäude in Container-Bauweise auf Mietbasis zu errichten.

 

Zur Umsetzung dieser neuen Aufgabe wurden inzwischen sowohl auf überregionaler Ebene in Braunschweig als auch beim Landkreis Peine Arbeitsgruppen, die seit November 2010 regelmäßig tagen, gebildet. Leider herrscht auf kommunaler Ebene zur Zeit eine heterogene Entscheidungslage vor. Während die Landkreise Helmstedt und Peine die notwendigen Beschlüsse bereits herbeigeführt haben, wurde in der Stadt Braunschweig und dem Landkreis Gifhorn bisher noch keine abschließende Entscheidung getroffen.

 

 

 

 

Angesichts dieser relativ unsicheren Konstellation hat der Landkreis Peine die Initiative mit dem Ziel einer zügigen Verfahrensabwicklung wahrgenommen. Die an dem Gesamtprojekt beteiligten Kommunen haben daher den Landkreis Peine gebeten, die Federführung bei der Beschaffung der benötigten Ausstattung zu übernehmen. Es wird eine Einkaufsgemeinschaft angestrebt, durch deren Synergien mit einer Kostenersparnis zu rechnen ist und die unnötige Doppelarbeit in den Verwaltungen vermeiden kann. Zu diesem Zweck soll mit den beteiligten Kommunen die aus der Anlage ersichtliche Verwaltungsvereinbarung geschlossen werden.

 

Gerade in der Startphase ist ein derartiges Projekt naturgemäß mit Investitionskosten, die nicht immer punktgenau beziffert werden können, verbunden. Das gilt insbesondere für die in diesem Jahr anfallenden Personalkosten. Der Durchschnittspersonalkostenwert/Stelle beläuft sich auf 40.000 Euro/Jahr. Da aber die Stellenbesetzung sukzessive erst im Laufe dieses Jahres erfolgt, wurde in Absprache mit dem hiesigen Controlling ein Kostenaufkommen von 25.000 Euro eingesetzt. Insgesamt ergibt sich daraus folgender Kostenbedarf:

 

Personalkosten                                                                              25.000 Euro/Mitarbeiter/in

Sachkosten                                                                                  515.500 Euro

Mietkosten Personalcontainer100.000 Euro

2 stationäre Anlagen                                                                    500.000 Euro

Wartung für zwei Anlagen                                                              72.000 Euro

EDV-Anbindung                                                                             62.500 Euro

 

Projektkosten                                                                            1.5000.000 Euro

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte der Landkreis Peine die Chance nutzen, um die berechtigten Sicherheitsinteressen nicht nur seiner Bürger wahrzunehmen. Mit einem verminderten Unfallgeschehen auf der BAB 2 ist auch eine Entlastung der Feuerwehren entlang der Autobahnen (insbesondere Peine und Wendeburg) verbunden. Zudem ist zu erwarten, dass sich künftig Rückstaus in das Straßennetz des Landkreises vermindern.

 

Es wird daher beantragt, dem Projekt zuzustimmen.

 

Die genannten Beträge sind noch nicht im Haushalt 2011 abgebildet. Gemäß § 89 Abs. 1 NGO sollen die Mittel als apl. Aufwendungen und Auszahlungen bereit gestellt werden.

 

Die Deckung wird im Haushaltsvollzug durch die zu erwartenden Einnahmen vollzogen.