Vorlage - 2011/023
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Der 3.Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Peine über Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz für Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte, ehrenamtlich tätige Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner sowie andere Ausschussmitglieder vom 22.07.1998 wird zugestimmt.
Am 01.05.2010 ist die neue Feuerwehrverordnung (FwVO) in Kraft getreten. Die neue FwVO verweist im § 8 auf die Anlage 2. In dieser sind nun erstmals auch stv. Zugführer/-innen aufgeführt. Bislang waren die Stellvertreter-Posten nicht explizit genannt.
Die Zahlung von Aufwandentschädigungen ist im Landkreis Peine in der Satzung des Landkreises Peine über Aufwandsentschädigungen und Auslagenersatz für Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte, ehrenamtlich tätige Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner sowie andere Ausschussmitglieder vom 22.07.1998 geregelt.
Die Zugführer/-innen der Kreisfeuerwehrbereitschaften erhalten gemäß der Satzung des Landkreises Peine 30,-- € monatlich. Derzeit existieren insgesamt 8 Züge, aufgeteilt in die Kreisbereitschaften Ost und West sowie der ABC-Zug zur Abwehr atomarer, biologischer und chemischer Gefahren.
Die Zugführer/-innen erhalten gemäß Satzung (Artikel 1, §1, Ziff. e) der Satzung) eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,-- € monatlich. Zum Ersatz von Auslagen und eines evtl. Verdienstausfalles wird vorgeschlagen, für die stv. Zugführung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 15,-- € zu zahlen.
Der Kreistag wird gebeten, der Aufwandsentschädigung in Höhe von 15,-- € (Jahresaufwand: 1.620,-- €) für die stv. Zugführung zuzustimmen und die anliegende Änderungssatzung dementsprechend zu beschließen.
3. Satzung
zur Änderung der Satzung des Landkreises Peine über Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz für Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte, ehrenamtlich tätige Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner sowie andere Ausschussmitglieder vom 22.07.1998
Aufgrund der §§ 7, 24 und 36 der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) hat der Kreistag in seiner Sitzung am __________ folgende 3. Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1
In § 1 Absatz 1 ist die Ziffer l) „stv. Zugführung 15,00 €“ einzufügen.
Artikel 2
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft.
Peine, den
Landkreis Peine
Einhaus
Landrat