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Vorlage - 2011/018  

Betreff: Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche für die Kreiswahl am 11. September 2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
16.02.2011 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Das Gebiet des Landkreises Peine wird für die Kreiswahl am 11

 

Das Gebiet des Landkreises Peine wird für die Kreiswahl am 11.09.2011 – wie bei den letzten Wahlen am 15.09.1996, 09.09.2001 und 10.09.2006 – in sieben Wahlbereiche eingeteilt.

 

Nach § 7 Abs

 

Nach § 7 Abs. 5 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) vom 24.02.2006 (Nds. GVBl. S. 91) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.11.2010 (Nds. GVBl. S. 510) bestimmt der Kreistag rechtzeitig vor der Wahl die Einteilung und Abgrenzung der Wahlbereiche des Kreisgebietes.

 

Maßgebend für die Wahlbereichseinteilung ist nach § 52 NKWG i. V. m. § 79 Abs. 2 NLO die vom Landesamt für Statistik ermittelte Einwohnerzahl zum Stichtag 30.06. des Vorjahres; somit für die Kommunalwahl am 11.09.2011 der 30.06.2010.

Die zum 30.06.2010 festgestellte Einwohnerzahl liegt nunmehr vor und beträgt 131.686.

 

Nach § 27 NLO sind bei den o. g. Einwohnerzahlen 50 Kreistagsmitglieder zu wählen. Gemäß § 7 Abs. 4 NKWG ist das Wahlgebiet dann in mindestens vier und höchstens acht Wahlbereiche einzuteilen.

 

Bei der Abgrenzung der Wahlbereiche zur Kreiswahl sollen nach § 7 Abs. 6 NKWG die Gemeindegrenzen eingehalten werden, wobei die Abweichung der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche nicht mehr als 25 von Hundert nach oben oder unten betragen soll.

 

Es wird vorgeschlagen, wie bei den letzten beiden Kommunalwahlen, das Wahlgebiet in sieben Wahlbereiche einzuteilen.