Vorlage - 2006/106
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Der Jugendhilfeausschuss (JHA) empfiehlt dem Kreistag eine Änderung des Stellenplanes entsprechend der Vorlage (s. auch Seite 259 des produktorientierten Budgethaushaltes).
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, dem produktorientierten Budgethaushalt sowie der Finanzplanung 2007 des Budgets 34 in der vorgelegten Fassung (Seiten 241 – 258 des produktorientierten Budgethaushaltes) zuzustimmen.
Die Änderungen zu 2. und 3. in der Sachdarstellung zum Stellenplan dieser Vorlage sind noch in den Haushalt einzuarbeiten.
Stellenplan
1.Verwaltung (wirtschaftliche Jugendhilfe - Sachbearbeitung)
Im Verwaltungsbereich wurde im Jahr 2006 eine Stelle überplanmäßig eingerichtet. Hintergrund dafür war eine Analyse des Fachdienstes zur Arbeitssituation die zum Ergebnis hatte, dass durch die Umsetzung der konzeptionellen Vorgaben in den sozialen Diensten, die durch den JHA und die Verwaltungsführung unterstützt wurde (Ausweitung der ambulanten Dienste und Veränderung des Hilfeplanverfahrens), eine erhebliche Mehrbelastung entstanden ist: Die Befristung der Hilfeplanfortschreibungen (minderjährige Heimkinder alle sechs Monate, volljährige alle drei Monate) führte zwangsläufig zu der notwendigen Befristung der Leistungsgewährung (Bescheiderteilung, Kostenheranziehung, etc.) und die Rechnungslegung (Prüfung, Anweisung, etc.) für die ambulanten Maßnahmen ist entsprechend sehr stark gestiegen.
Die Stelle wurde mit einem Mitarbeiter besetzt, der bisher bei der Verkehrsgemeinschaft Peine beschäftigt war. Aufgrund der Veränderung im öffentlichen Nahverkehr ist dieser Mitarbeiter zum Landkreis Peine zurückgekehrt. Für ihn war dementsprechend auch eine Stelle einzurichten.
Diese Stelle ist nach EG 8 TVöD eingruppiert und nunmehr im Stellenplan 2007 aufzunehmen (jährliche Kosten: 44.000 €).
2.Verwaltung (wirtschaftliche Jugendhilfe – Sachbearbeitung/Zuarbeitung)
Im Verwaltungsbereich hat die unter 1. angeführte Analyse zu der Erkenntnis geführt, dass zunächst insgesamt 3 Vollzeitstellen fehlen. Die überplanmäßig eingesetzte Stelle, aber auch interne Aufgabenverschiebungen und eine teilweise veränderte Ablauforganisation haben dazu geführt, dass der Personalbedarf deutlich reduziert werden konnte und kann. Dies ist aber nur dann möglich, wenn die SachbearbeiterInnenebene von Aufgaben befreit wird, die Ressourcen binden, aber nicht die Qualifikation entsprechend der Eingruppierung erfordern. Aus diesem Grund macht es sehr viel Sinn, die Abläufe so zu gestalten, dass reine Abrechnungsaufgaben und einfachere Sachbearbeitung gebündelt werden und damit eine effizientere Arbeitsauslastung ermöglicht wird. Im Ergebnis ist dann der Einsatz einer zusätzlichen halben Stelle nach EG 6 TvöD ausreichend.
Diese halbe Stelle nach EG 6 TVöD ist im Stellenplan 2007 aufzunehmen (jährliche Kosten: 19.000 €).
3.Verwaltung – Elterngeld
Zum 01.01.2007 tritt das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) in Kraft und ersetzt das Bundeserziehungsgeldgesetz (BerzGG). Letzteres gilt für eine Übergangszeit von 2 Jahren weiter. Die Umsetzung des BerzGG haben bisher die Stadt Peine und der Landkreis Peine wahrgenommen. Die Zuständigkeit liegt jedoch grundsätzlich bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Stadt Peine hat nunmehr mitgeteilt, die Umsetzung des BEEG ab dem 01.01.2007 nicht durchführen zu wollen. Dementsprechend wird die Stadt Peine nicht als Erziehungsgeldstelle fungieren und dies auch nicht beantragen.
Der Landkreis Peine ist dann also auch für alle Anträge aus dem Stadtgebiet zuständig. Nach den Auswertungen der Fallzahlen ist für die Bearbeitung eine zusätzliche Stelle nach EG 8 TVöD erforderlich.
Für die Personalkosten wird ein teilweiser Ausgleich durch den Landesfinanzausgleich gegengerechnet werden können. Dieser Anteil kann auf 24.000 € beziffert werden.
Die zusätzliche Stelle ist nach EG 8 TVöD im Stellenplan 2007 aufzunehmen (jährliche Kosten: 44.000 €).
4.Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche (Hinweis)
Eine im Fachdienst Jugendamt eingesetzte Schreib- und Verwaltungskraft beginnt am 01.09.2007 die Freistellungsphase ihres Altersteilzeitarbeitsverhältnisses. Die Stelle soll ab diesem Zeitpunkt nicht wiederbesetzt werden (jährliche Minderausgaben: 36.400 €). Für das Jahr 2007 ist daher ein Teilbetrag von 13.000 € als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung eingesetzt worden. Zum Haushalt 2008 ergibt sich eine weitere Konsolidierung in Höhe des Restbetrages von 23.400 €.
5.Allgemeiner Sozialer Dienst – Aufgaben nach § 35 a SGB VIII
Für die Zeit vom 01.07.2005 bis 30.06.2007 wurden innerhalb des FD 34 die Aufgaben nach § 35 a SGB VIII zentriert. Bis heute konnten noch nicht die Potenziale dieser Arbeitsweise ausreichend eingeschätzt und genutzt werden. Die Laufzeit sollte daher um weitere zwei Jahre bis zum 30.06.2009 verlängert werden (jährliche Kosten: 54.000 €).
Im Stellenplan ist ein entsprechender kw-Vermerk anzubringen.
6.Allgemeiner Sozialer Dienst und Amtspfleg-, Amtvormund- und Beistandschaften – Aufgaben nach § 8 a SGB VIII
Im Stellenplan 2007 sind insgesamt zwei zusätzliche Stellen nach EG 9 TVöD unbefristet auszuweisen.
Hintergrund für den zusätzlichen Stellenbedarf ist die erforderliche Umsetzung des neuen § 8 a SGB VIII – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung.
Seit Jahren wird seitens des FD 34 auf die unzureichende Personalausstattung im ASD hingewiesen. Aufgrund der Tatsache, dass über interne Organisationsveränderungen (die für die Schule für Erziehungshilfe eingesetzten Kräfte nehmen auch die Fallverantwortung war und entlasten damit den ASD) bereits eine gewisse Entlastung im ASD erreicht werden konnte, besteht nach wie vor mindestens einen weiterer Personalbedarf in einem Umfang von 1,5 Stellen. Auf die umfangreichen schriftlichen und auch mündlichen Erläuterungen wird ausdrücklich Bezug genommen.
Für den Bereich Vormundschaften muss bei der derzeitigen Fallzahl mindestens eine halbe Stelle zusätzlich eingesetzt werden. Aktuell ist das Jugendamt Vormund für 52 minderjährige Kinder. In der Praxis übt diese Rolle bei uns ein Dipl. Verwaltungswirt (FH) (ausschließlich Vermögenssorge) und der ASD aus. Dies ist entsprechend der Auffassung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter nicht ausreichend. In diesem Zusammenhang sieht die Praxis des Peiner Jugendamtes so aus, dass faktisch der ASD diese Kinder nur kennt, wenn erzieherische Hilfen ein Thema sind, in allen anderen Fällen nicht. Das bedeutet, dass im Falle einer Kindeswohlgefährdung bei den Kindern, die tatsächlich nicht betreut werden (dann auch nicht persönlich besucht werden), die Verantwortung trotzdem weiterhin beim Jugendamt bleibt und damit eine Haftung entsteht.
In den Stellenplan 2007 sind zwei Stellen nach EG 9 TVöD aufzunehmen (jährliche Kosten: 108.000 €).
Produktorientierter Budgethaushalt und Finanzplan
Die Summe der ungedeckten Produktkosten (Seite 241) ist mit einer Summe von 9.502.000 € identisch mit dem Budget des Fachdienstes Jugendamt (Seite 256). Hinzuzurechnen sind noch die Auswirkungen der Änderungen aufgrund des Beschlusses zu Ziff. 2. und 3. in der obigen Sachdarstellung zum Stellenplan. Dadurch erhöhen sich die Kosten des Produktes 33434041000 – Förderung in Tageseinrichtungen (Seite 244). Die gravierenden Änderungen der Produkte sind auf den Seiten 254 und 255 erläutert.
Die Finanzplanung erhält die derzeitigen Einschätzungen der zu erwartenden Ausgabesteigerungen, wobei die Personalkostenentwicklung noch um die Auswirkungen des Beschlusses zu den Ziff. 2. und 3. in der obigen Sachdarstellung zum Stellenplan zu verändern sind.