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Vorlage - 2010/208  

Betreff: Handlungsschwerpunkte 2009/2010 des Fachbereiches 1
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
22.11.2010 
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Zu a)

Zu a)

 

Die Verwaltung hat mit der Politik für die Haushaltsjahre 2009/2010 Handlungsschwerpunkte vereinbart. U. a. wurde als Ziel definiert, dass bei den einzelnen Budgets eine Einsparung von 1% erreicht werden sollte. Für das Haushaltsjahr 2009 können folgende Ergebnisse festgehalten werden:

 

 

Budgets des Fachdienstes „EDV

 

Die Einsparung von 1 % des Fachdienst 11–Budgets konnte 2009 nicht erreicht werden. Das Budget wurde um 1.298 € überschritten. Dies stellt einen besonderen Anspruch für den FD „EDV“ im Hj. 2010 dar, dieses Ziel von 1 % über zu erfüllen.

 

 

Budgets des Fachdienstes „Personal und Service“

 

Durch den Kreistag wurden in den vergangenen Jahren jeweils Budgetmittel in Form von zentralen Personalkostenansätzen (HSt. 06300.41400, 43400 und 44400) zur Verfügung gestellt, mit denen neben rückkehrenden Kräften nach Erziehungszeit bzw. Beurlaubung insbesondere auch Auszubildende nach bestandener Prüfung zumindest befristet in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen werden sollen. Ziel sollte aber immer sein, durch gezielte Personalplanung den Einsatz so zu steuern, dass ausgelernte Kräfte und auch RückkehrerInnen so weit wie möglich auf vorhandenen Planstellen eingesetzt werden, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Dieses ist in den vergangenen Jahren zu großen Teilen gelungen.

 

Die Verwendung der zentralen Personalkostenansätze war zuletzt immer wieder besonderer Betrachtungspunkt in den Sitzungen des AZVF bei Diskussionen in Budgetfragen. Die Erwartungshaltung, hier auch künftig den Personaleinsatz zur Vermeidung zusätzlicher Kosten gut zu steuern, hat sich durch Aufnahme von Konsolidierungsbeiträgen in Haushaltssicherungskonzep­ten manifestiert. In den Budgetberichten des Controllings wurde ebenso wie im Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2009 immer wieder Bezug auf diese Fragestellung genommen. Auch für das laufende Haushaltsjahr 2010 wird eine mögliche Einsparung von Budgetmitteln aus diesem Bereich sicherlich wieder in Sitzungen des AZVF thematisiert werden.

 

Das Ziel, 1 % Budgetmittel mit den verabredeten Maßnahmen einzusparen, wurde damit für den FD 12 im Budgetjahr 2009 erreicht.

 

 

Budgets des Fachdienstes „Kämmerei“

 

Der FD 13 konnte Einsparungen in Höhe von 13.070 € erzielen. Bezogen auf die zur Verfügung gestellte Ausgabeermächtigung in Höhe von 443.500 € kann hier eine Einsparung von 2,95 % dokumentiert werden.

Konkrete Maßnahmen liegen dieser Einsparung nicht zugrunde, da die o.a. Ermächtigung Personalausgaben in Höhe von 429.400 € beinhaltet. Steuerungsmöglichkeiten sind hier nicht gegeben. Die Einsparungen konnten durch strikte Ausgabenkontrolle erreicht werden.

 


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Budgets des Fachdienstes „Kreiskasse“

 

Der geplante Zuschussbedarf 2009 war mit 751.600,00 € veranschlagt. Dieser konnte im Jahresergebnis auf 501.928,41 € reduziert werden.

 

Der Handlungsschwerpunkt (Einsparung von 1 %) wurde damit erreicht. Die Verringerung des Zuschussbedarfes ist in erster Linie durch erhöhte Verwaltungskostenerstattungen des FD 33 erreicht worden.

 

 

Budgets des Fachdienstes „Recht

 

FD 15 hat Einsparungen in Höhe von über 12 % in 2009 aufzuweisen.

 

Diese Einsparung ist einer Vakanz im personellen Bereich geschuldet, deshalb nicht dergestalt wiederholbar.

 

Ich gehe davon aus, dass der FD 15 auch bei den Kosten für Fortbildung und Literatur entsprechend gespart hat. Dieses ist ebenfalls ein Zufallsprodukt. FD 15 ist bekanntermaßen in der Vergangenheit mit Haushaltsmitteln äußerst sparsam umgegangen und ich beabsichtige auch zukünftig eine entsprechende sparsame Verwendung der Mittel.

 

 

Budgets des Fachdienstes „Ordnungswesen

 

Einsparung 2009: 102.658,42 € = 4,90 %

 

Die Einsparungen basieren im Wesentlichen auf Mehreinnahmen im Gebührenbereich, die die Mehrausgaben in o. g. Höhe überschreiten. Eine Steuerung der Mehreinnahmen ist kaum möglich, da diese im Wesentlichen auf Gebühren beruhen, die von Dritten für entsprechende Leistungen (z. B. Erteilung Jagdschein, Reparaturauftrag für Einsatzfahrzeug von einer Gemeinde u. ä.) gezahlt werden. Im Übrigen kann nur durch konsequentes Wirtschaften insbesondere im Personalbereich vermieden werden, dass das Budget überschritten wird (z. B. Wieder-besetzungssper­ren, längere Stellenvakanzen (wie z. B. 2,5 Monate FDL, 5 Monate AL Be-völkerungs­schutz u. ä.)).

Weiterhin soll die Gebührensatzung der FTZ angepasst werden. So dürfte sich auch hier die Einnahmesituation 2011 verbessern; vorausgesetzt, die Auftragslage bleibt konstant.

 

Das Budget 161 (Rettungsdienst) bedarf einer solchen Betrachtung nicht, da es sich hier um eine Kostenrechnung handelt. Kameral betrachtet wurde auch hier in den letzten drei Jahren (2007-2009) stets ein nicht unerheblicher Überschuss erwirtschaftet.

 

 

Budgets des Fachdienstes „Straßenverkehrswesen

 

Die Dienstleistungen des Fachdienstes 17 (Kfz-Zulassung, Führerscheinwesen, Gewerblicher Kraftverkehr, Verkehrsbehördliche Anordnungen) werden hauptsächlich nach bundes- bzw. landeseinheitlichen Tarifen (Gebührenordnungen) vergütet. Die Kommunen haben hierauf nur einen begrenzten Einfluss.


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Außerordentliche Erträge wurden in den vergangenen Jahren überwiegend in der Verkehrsüberwachung erzielt. Allerdings war das Sachgebiet mit vier Mitarbeiterinnen personell relativ dünn ausgestattet. Im vergangenen Jahr erkrankten ein Mitarbeiter seit Anfang März dauerhaft und zwei weitere Mitarbeiter jeweils vier  Monate. Diese Ausfälle konnten nicht ausgeglichen werden.

 

Außerdem wurde die automatisierte Geschwindigkeitsüberwachung auf der BAB 2 für verfassungswidrig erklärt und ist erst seit diesem Jahr wieder einsetzbar.

 

Die Ergebnisse des 1. Halbjahres 2010 lassen aber wesentliche Budgetverbesserungen erwarten.

 

 

Zu b)

 

Seitens des Fachdienstes „EDV“ ist eine planmäßige Umsetzung dieses Handlungsschwerpunktes erfolgt. Die Gemeinden bzw. die Stadt Peine haben die erforderlichen Daten z. T. auch schon vollständig eingegeben. Restarbeiten sind von dort aus noch erforderlich.