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Vorlage - 2010/201  

Betreff: Doppischer Produkthaushalt 2011 für den Fachbereich "Zentrale Verwaltung, Ordnung, Recht" ohne Fachdienst "Schule, Kultur und Sport"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Kreisentwicklung Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
22.11.2010 
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

a)

 

a)      Der Ausschuss für Zentrale Verwaltung und Feuerschutz empfiehlt dem Kreistag eine Änderung des Stellenplanes entsprechend Ziffer 1.1 bis 1.6 der übersandten Unterlagen zu Änderungen zum Stellenplan 2011. Die Änderungen sind bereits im Doppischen Produkthaushalt 2011 berücksichtigt.

 

b)      Der Ausschuss für Zentrale Verwaltung und Feuerschutz empfiehlt dem Kreistag, dem Doppischen Produkthaushalt 2011 für die Budgets „Fachbereichsleitung I“ (Seiten 31 bis 38), „EDV“ (Seiten 39 bis 46), „Personal und Service“ (Seiten 47 bis 82), „Kämmerei und Kommunalaufsicht“ (Seiten 83 bis 98), „Kreiskasse“ (Seiten 99 bis 110), „Recht“ (Seiten 111 bis 118), „Ordnungswesen“ (Seiten 119 bis 150), „Straßenverkehrswesen“ (Seiten 151 bis 174) und „Altersteilzeit“ (Seiten 175 bis 182) zuzustimmen.

 

 

a)

 

a)       Stellenplan

 

Fachdienst EDV

Bezüglich der Notwendigkeiten zur Änderung des Stellenplanes wird auf die Erläuterungen zu Ziffer 1.1 der Änderungen zum Stellenplan 2011 verwiesen.

 

 

Fachdienst Personal und Service

Bezüglich der Notwendigkeiten zur Änderung des Stellenplanes wird auf die Erläuterungen zu Ziffer 1.2 der Änderungen zum Stellenplan 2011 verwiesen.

Da es sich um einen konkret im Fachdienst „Ordnungswesen“ eingesetzten Beschäftigten handelt, sollte die Ausweisung dieser Stelle auch dort erfolgen.

 

 

Fachdienst Kämmerei und Kommunalaufsicht

Bezüglich der Notwendigkeiten zur Änderung des Stellenplanes wird auf die Erläuterungen zu Ziffer 1.3 der Änderungen zum Stellenplan 2011 verwiesen.

 

 

Fachdienst Ordnungswesen

Bezüglich der Notwendigkeiten zur Änderung des Stellenplanes wird auf die Erläuterungen zu Ziffer 1.4 bis 1.6 der Änderungen zum Stellenplan 2011 verwiesen.

 

 

 

b)       Doppischer Produkthaushalt

 

Zum Haushaltjahr 2011 erfolgt eine Umstellung des bisherigen Haushaltswesens auf die Vorschriften des Neuen Kommunalen Rechnungswesens mit der Ausweisung von Ergebnis- und Finanzhaushalt. Eine Vergleichbarkeit mit den früheren kameralen Haushaltszahlen ist nur stark eingeschränkt möglich. Daher weisen die übersandten Unterlagen kein Rechnungsergebnis 2009 und keinen Planansatz 2010 aus.

 

Im zukünftigen Ergebnishaushalt werden die Erträge und Aufwendungen eines Jahres abgebildet, während der Finanzhaushalt die jährlichen Einzahlungen und Auszahlungen darstellt.

 

Die übersandten Unterlagen weisen zu jedem Produkt einen sogenannten Teilergebnishaushalt und Teilfinanzhaushalt aus, so dass die Erträge und Aufwendungen bzw. Einzahlungen und Auszahlungen pro Produkt dargestellt sind. Die Unterlagen weisen zudem eine integrierte mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2012 bis 2014 aus.

 

 

Fachbereichsleitung I

Die Summen der produktbezogenen Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalte (Seite 35 bis 38) ergeben einen Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalt für das Budget der Fachbereichsleitung I (Seite 31 bis 33).

 

Hinsichtlich der Veränderungen wird auf die Erläuterungen auf Seite 34 verwiesen.

 


-  3  -

 

Fachdienst EDV

Die Summen der produktbezogenen Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalte (Blatt 43 bis 46) ergeben einen Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalt für das Budget des Fachdienstes EDV (Seite 39 bis 41).

 

Hinsichtlich der Veränderungen wird auf die Erläuterungen auf Seite 42 verwiesen.

 

 

Fachdienst Personal und Service

Die Summen der produktbezogenen Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalte (Blatt 51 bis 82) ergeben einen Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalt für das Budget des Fachdienstes Personal und Service (Seite 47 bis 49).

 

Hinsichtlich der Veränderungen wird auf die Erläuterungen auf Seite 50 verwiesen.

 

Dem Antrag der CDU-Fraktion vom 18.08.2010 zum Haushalt 2011 für das Produkt „Ausbildung“ sollte nicht gefolgt werden. Eine „Ausschließlichkeits-Regelung“, Anwärter/innen zwingend direkt nach Schulabschluss einzustellen, ist in der Praxis kontraproduktiv. Soweit Abiturientinnen/Abiturienten aus den beim Landkreis Peine ausgebildeten Verwaltungs­fachangestellten im Zuge der eigenen Berufsplanung für sich entscheiden, im Anschluss eine Ausbildung für den gehobenen Dienst beim Landkreis Peine durchzuführen, sollte auf diese Kräfte zugegriffen werden, wenn sie sowohl in der betrieblichen Ausbildung als auch bei der Abschlussprüfung überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben und als geeignet angesehen werden.

Gerade bei der Personalauswahl für diesen herausgehobenen Leitungsbereich hat es sich in der Vergangenheit als vorteilhaft erwiesen, auf Kräfte zugreifen zu können, die umfassend beurteilt werden können und sich im Zuge der Ausbildung schon eine breite Anerkennung ihrer Leistungen erworben haben. Eine Auswahl anhand eines kurzen Vorstellungsgespräches aus den von der Deutschen Gesellschaft für Personalführung für geeignet betrachteten Bewerber/innen birgt ein höheres Risiko.

Damit soll das von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Verfahren nicht kategorisch ausgeschlossen werden. Soweit anhand der internen Bewerberlage nicht unzweifelhaft hervorragend geeignete Interessenten zur Verfügung stehen, sollte auf Abiturientinnen/ Abiturienten ohne vorherige Ausbildung zu Verwaltungsfachangestellten zugegriffen werden.

Gerade im Sommer 2010 hat sich gezeigt, dass hervorragende Kräfte von anderen Kommunen abgeworben werden, wenn sie sich dafür entscheiden, nach der Ausbildung zu Verwaltungsfachangestellten die Ausbildung für den gehobenen Dienst durchzuführen und von hier nicht die Möglichkeit dafür geboten wird. Zwei sehr gute Kräfte haben nach Abschluss der Ausbildung den Landkreis Peine verlassen. Von den investierten Ausbildungskosten profitieren nun andere Kommunen. Im Gegenzug hat der Landkreis Peine zuletzt zwei ausgelernte Verwaltungsfachangestellte gewinnen können, denen hier im Gegensatz zu ihrer Ausbildungsbehörde die Möglichkeit eingeräumt wurde, sich für den gehobenen Dienst zu qualifizieren.

Für den Haushalt 2011 ergeben sich unabhängig von der Entscheidung keine Auswirkungen, da keine Einstellung von Inspektoren-Anwärterinnen/Anwärtern vorgesehen ist. Die derzeit in Ausbildung befindlichen sieben Inspektoren-Anwärterinnen decken den Bedarf ab.

 

 

Fachdienst Kämmerei und Kommunalaufsicht

Die Summen der produktbezogenen Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalte (Blatt 87 bis 98) ergeben einen Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalt für das Budget des Fachdienstes Kämmerei und Kommunalaufsicht (Seite 83 bis 85).

 

Hinsichtlich der Veränderungen wird auf die Erläuterungen auf Seite 86 verwiesen.


-  4  -

 

Fachdienst Kreiskasse

Die Summen der produktbezogenen Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalte (Blatt 103 bis 110) ergeben einen Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalt für das Budget des Fachdienstes Kreiskasse (Seite 99 bis 101).

 

Hinsichtlich der Veränderungen wird auf die Erläuterungen auf Seite 102 verwiesen.

 

 

Fachdienst Recht

Die Summen der produktbezogenen Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalte (Blatt 115 bis 118) ergeben einen Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalt für das Budget des Fachdienstes Recht (Seite 111 bis 113).

 

Hinsichtlich der Veränderungen wird auf die Erläuterungen auf Seite 114 verwiesen.

 

 

Fachdienst Ordnungswesen

Die Summen der produktbezogenen Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalte (Blatt 123 bis 150) ergeben einen Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalt für das Budget des Fachdienstes Ordnungswesen (Seite 119 bis 121).

 

Hinsichtlich der Veränderungen wird auf die Erläuterungen auf Seite 122 verwiesen.

 

 

Fachdienst Straßenverkehrswesen

Die Summen der produktbezogenen Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalte (Blatt 155 bis 174) ergeben einen Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalt für das Budget des Fachdienstes Straßenverkehrswesen (Seite 151 bis 153).

 

Hinsichtlich der Veränderungen wird auf die Erläuterungen auf Seite 154 verwiesen.

 

 

Produkt Altersteilzeit

Die Summen der produktbezogenen Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalte (Blatt 179 bis 182) ergeben einen Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalt für das Produkt Altersteilzeit (Seite 175 bis 177).

 

Hinsichtlich der Veränderungen wird auf die Erläuterungen auf Seite 178 verwiesen.