Vorlage - 2006/100
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Der bzw. die Seniorenbeauftragte des Landkreises Peine wird für die Dauer einer Wahlperiode durch den Kreistag gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
Das Bundessozialhilfegesetz (alte Fassung) sah im § 75 vielfältige Hilfen für alte Menschen vor. Zur Förderung und Koordinierung dieser möglichen Hilfen ist es zweckmäßig, einen Kreisaltenpfleger zu bestellen.
In seiner Sitzung am 08.03.1989 beschloss der Kreistag die Einsetzung einer bzw. eines ehrenamtlich tätigen Seniorenbeauftragten und ermächtigte den Kreisausschuss, die Bestellung vorzunehmen und eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 200,00 DM festzusetzen. Die Reisekostenvergütung wird in analoger Anwendung der Satzung über Aufwandsentschädigungen und Auslagenersatz für Ehrenbeamte und ehrenamtlich tätige Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner gezahlt.
Am 15.03.1989 wurden die Fraktionen des Kreistages um Benennung einer geeigneten Persönlichkeit für dieses Amt gebeten.
In Ausführung der Beschlüsse des Kreistages vom 08.03.1989 und des Kreisausschusses vom 03.05.1989 wurde Frau Irene Jergentz ab dem 01.06.1989 zur ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten für den Landkreis Peine bestellt.
Im Juni 1990 hatte der Kreisausschuss beschlossen, die monatliche Aufwandsentschädigung auf 400,00 DM zu erhöhen.
Mit Schreiben vom 22.08.1996 teilte Frau Jergentz mit, dass sie aus gesundheitlichen Gründen ihre ehrenamtliche Tätigkeit zum 31.12.1996 aufgeben muss.
Am 16.10.1996 wurden die Kreistagsfraktionen erneut um Benennung einer Persönlichkeit für dieses Ehrenamt gebeten. In der Sitzung des Kreistages am 18.12.1996 wurde Herr Kurt Hauschildt zum Seniorenbeauftragten gewählt. Er übt dieses Amt seit dem 01.01.1997 aus.
Die Seniorenbeauftragten der Gemeinden bzw. der Stadt werden jeweils für eine Wahlperiode von den Gemeinden bzw. der Stadt benannt und vom Kreistag berufen. Diese gute demokratische Gepflogenheit soll künftig auch für die oder den Seniorenbeauftragten des Landkreises gelten.