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Vorlage - 2010/171  

Betreff: Doppischer Produkthaushalt 2011 für den Fachdienst "Gleichstellungsbeauftragte"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Kreisentwicklung Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
15.11.2010 
Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales empfiehlt dem Kreistag, dem Doppischen Produkthaushalt 2011 für den Fachdienst „Gleichstellungsbeauftragte“ (Seiten 657 bis 668), zuzustimmen

Der Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales empfiehlt dem Kreistag, dem Doppischen Produkthaushalt 2011 für den Fachdienst „Gleichstellungsbeauftragte“ (Seiten 657 bis 668), zuzustimmen.

 

 

Doppischer Produkthaushalt

Doppischer Produkthaushalt

 

Zum Haushaltjahr 2011 erfolgt eine Umstellung des bisherigen Haushaltswesens auf die Vorschriften des Neuen Kommunalen Rechnungswesens mit der Ausweisung von Ergebnis- und Finanzhaushalt. Eine Vergleichbarkeit mit den früheren kameralen Haushaltszahlen ist nur stark eingeschränkt möglich. Daher weisen die übersandten Unterlagen kein Rechnungsergebnis 2009 und keinen Planansatz 2010 aus.

 

Im zukünftigen Ergebnishaushalt werden die Erträge und Aufwendungen eine Jahres abgebildet, während der Finanzhaushalt die jährlichen Einzahlungen und Auszahlungen darstellt.

 

Die übersandten Unterlagen weisen zu jedem Produkt einen sogenannten Teilergebnishaushalt und Teilfinanzhaushalt aus, so dass die Erträge und Aufwendungen bzw. Einzahlungen und Auszahlungen pro Produkt dargestellt sind. Die Unterlagen weisen zudem eine integrierte mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2012 bis 2014 aus.

 

 

Die Summen der produktbezogenen Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalte (Blatt 661 bis 668) ergeben einen Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalt für das Budget der Gleichstellungsbeauftragten (Seite 658 bis 659).

 

Hinsichtlich der gravierenden Veränderungen wird auf die Erläuterungen auf Seite 660 verwiesen.