Vorlage - 2010/166
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Um die durch die Kommunalaufsicht vorgegebene Begrenzung der Nettoneuverschuldung für die Zeit 2010 bis 2013 auf insgesamt 25 Mio. € einhalten zu können, ist es erforderlich die Investitionen des Straßenbaubudgets zu reduzieren.
Im Wesentlichen erfolgt dieses durch die Verschiebung von Bau- und Planungsmaßnahmen. Dabei wurde eine der aktuellen Dringlichkeit angepasste Reihung vorgenommen. Ein Verzicht auf einzelne Straßenbaumaßnahmen ist nicht möglich. Auch eine Behandlung der Straßen mit dem Ziel einer temporären Ertüchtigung ist wirtschaftlich nicht vertretbar und wurde deshalb nicht in die Betrachtungen einbezogen.
Die zeitliche Verlagerung der Straßenbauvorhaben erfolgt um bis zu 2 Jahre. Eine weitere Verschiebung birgt unkalkulierbare Risiken in wirtschaftlicher Hinsicht, wie auch aus Gründen der Verkehrssicherheit in sich. Zusätzliche Investitionen zur Aufrechterhaltung des Verkehrs bis hin zu langfristigen Straßensperrungen wären die dann denkbaren Szenarien.
Besonders erschwerend kommen die in diesem Jahr zurückgehenden Einnahmen aus dem Entflechtungsgesetz (früher GVFG) hinzu. Die Zuwendungen werden voraussichtlich erst in den folgenden Jahren wieder steigen.
Weitere Belastungen des Budgets müssen wegen des neu aufzunehmenden Ausbaus der K 23 zwischen der Bundesstraße 1 und Klein Lafferde berücksichtigt werden.
Vier bisher in der mittelfristigen Finanzplanung enthaltene Maßnahmen werden auf die Jahre 2014 und 2015 verschoben.
Die Reduzierung der Ansätze über den gesamten Zeitraum bis 2013 ergibt einen Minderfinanzierungsbedarf in Höhe von 3.456.000 €.
Neben diesem Effekt der geringeren Ausgaben im Vermögenshaushalt, ergibt sich jedoch der Bedarf einer Erhöhung im Verwaltungshaushalt.
Durch die Verschiebung einzelner Maßnahmen werden zusätzliche Unterhaltungs- und Erhaltungsaufwendungen ausgelöst. Daher ist eine Erhöhung des Ansatzes der Haushaltsstelle „Unterhaltung und Instandsetzung von Kreisstraßen“ wie unten dargestellt erforderlich.
2010 2011 2012 2013 2014 →→→ 20.....
40.000 € 65.000 € 65.000 € 75.000 € 75.000 € →→→75.000 €
Diese Kosten sind auch über das Jahr 2013 hinaus wiederkehrend, wenn die in den Vorjahren vorgenommenen Ausbauverschiebungen nicht nachgeholt werden.