Vorlage - 2010/162
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a) Der Ausschuss für Bauen und Liegenschaften empfiehlt dem Kreistag eine Änderung des Stellenplanes entsprechend Ziffern 2.4 bis 2.6 der übersandten Unterlagen zu Änderungen zum Stellenplan 2011. Die Änderungen sind bereits im Doppischen Produkthaushalt 2011 berücksichtigt.
b) Der Ausschuss für Bauen und Liegenschaften empfiehlt dem Kreistag, dem Doppischen Produkthaushalt 2011 für den Immobilienwirtschaftsbetrieb (Seiten 596 bis 605) zuzustimmen.
a) Stellenplan
Bezüglich der Notwendigkeiten zur Änderung des Stellenplanes wird auf die Erläuterungen zu Ziffern 2.4 bis 2.6 der Änderungen zum Stellenplan 2011 verwiesen.
b)Doppischer Produkthaushalt
Zum Haushaltsjahr 2011 erfolgt eine Umstellung des bisherigen Haushaltswesens auf die Vorschriften des Neuen Kommunalen Rechnungswesens mit der Ausweisung von Ergebnis- und Finanzhaushalt. Eine Vergleichbarkeit mit dem früheren Wirtschaftsplan des Immobilienwirtschaftsbetriebes ist nur eingeschränkt möglich. Daher weisen die übersandten Unterlagen kein Rechnungsergebnis 2009 und keinen Planansatz 2010 aus.
Im zukünftigen Ergebnishaushalt werden die Erträge und Aufwendungen eines Jahres abgebildet, während der Finanzhaushalt die jährlichen Einzahlungen und Auszahlungen darstellt.
Die übersandten Unterlagen weisen zu jedem Produkt einen sogenannten Teilergebnishaushalt und Teilfinanzhaushalt aus, so dass die Erträge und Aufwendungen bzw. Einzahlungen und Auszahlungen pro Produkt dargestellt sind. Die Unterlagen weisen zudem eine integrierte mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2012 bis 2014 aus.
Für den Bereich des Immobilienwirtschaftsbetriebes wurde ein eigener Teilhaushalt gebildet, so dass die Finanzdaten der Produkte mit denen des Budgets und des Teilhaushaltes überein stimmen.
Die Summen des produktbezogenen Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalte (Blatt 602 bis 605) ergeben einen Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalt für das Budget des Immobilienwirtschaftsbetriebes (Seite 596 bis 601) bzw. einen Teilergebnis- bzw. Teilfinanzhaushalt für den Teilhaushalt des Immobilienwirtschaftsbetriebes (Seite 13 bis 15).