Vorlage - 2010/161
|
|
Der Neubau von Radwegen an Kreisstraßen erfolgt bislang nach den Maßgaben des „ Bedarfsplanes für Radwege an Kreisstraßen“ und dem vom Kreistag beschlossenen „Mehrjahresbauprogramm für den Bau von Kreisstraßen und Radwegen“. Dabei werden weit überwiegend Radwege aus dem 1. Drittel der Dringlichkeitsreihung berücksichtigt.
Ein grundsätzlicher Bau von Radwegen im Zuge von Neu- und Ausbaumaßnahmen an Kreisstraßen im Landkreis Peine, ohne weitere Differenzierung, hätte erhebliche Auswirkungen auf den Kreisstraßenbau, die Straßenunterhaltung und das Finanzziel de Landkreises.
Im 4. Mehrjahresbauprogramm sind 6 Streckenabschnitte ohne die parallele Herstellung von Radwegen vorgesehen. Würden hier Radwegbaumaßnahmen erfolgen, zöge dieses zusätzliche Investitionen in Höhe von ca. 2,8 Mio. Euro nach sich. Die mehr zu unterhaltende Betriebsstrecke verlängerte sich um ca. 10,9 km und würde einen jährlichen Kostenaufwand für den Betriebsdienst und Abschreibung von ca. 114.000 € ergeben.
Würden auch die noch ausstehenden 3 Maßnahmen des Zwischenausbaupro-gramms entsprechend mit Radwegen ausgestattet, wären weitere Investitionen in Höhe von 1,1 Mio. Euro bei einer Radweglänge von 4,3 km und ein zusätzlicher jährlicher Kostenaufwand von 44.000 € erforderlich.
Nach heutigem Stand kann davon ausgegangen werden, dass das 4. Mehrjahresbauprogramm in den Jahren 2014/15 abgeschlossen werden kann.
Für das künftige 5. Mehrjahresbauprogramm zeichnen sich die dringendsten Straßenbaumaßnahmen bereits heute ab. Dabei handelt es sich überwiegend um Ortsdurchfahrten. In keinem Fall wäre, bei Anwendung der derzeitigen Maßstäbe, der Bau eines Radweges vorzusehen. Die Herstellung von Radwegen an diesen Strecken würde weitere Investitionen in Höhe von 1,3 Mio. Euro, bei einer Baulänge von 6,2 km und jährliche Kosten für Betriebsdienst und Abschreibung von 55.000 € verursachen.
Der überschaubare Zeitraum reicht heute etwa bis zum Jahr 2017. Bis zu diesem Zeitpunkt wären demnach Investitionen für zusätzlichen Radwegbau in Höhe von insgesamt 5,2 Mio. Euro erforderlich. Der Aufwand für Betriebsdienst und Abschreibung würde sich bis 2017 auf rd. 850.000 € belaufen und erhöht sich in den Folgejahren um jährlich mindestens weitere 213.000 €. Die Radweginvestitionen erreichen im betrachteten 7 Jahreszeitraum für sich allein ein Volumen von fast 2 Straßenbaujahresbudgets. Um den Zustand der Kreisstraßen zu erhalten wäre eine Steigerung der Gesamtinvestition um ca. 23 % erforderlich. Im gegenteiligen Fall würden sich notwendige Straßenbauvorhaben im Mittel um ca. 2 Jahre verzögern. Angesichts der für den Haushalt 2011 und die Mittelfristige Finanzplanung bis 2013 beabsichtigten Kürzungen im Straßenbaubudget von 3,456.000 Mio. Euro ergäbe sich somit für den künftigen Zustand der Kreisstraßen eine sich deutlich beschleunigende Verschlechterung mit absehbaren Folgen.
Gründe für eine differenzierte Betrachtung jedes einzelnen Radweges liefern auch die besonderen Verhältnisse in Ortsdurchfahrten. Nach einer Novellierung der OD - Richtlinien aus dem Jahre 2009 sind künftig die Gemeinden mit 50 % an den Kosten von kombinierten Geh-/Radwegen in Ortsdurchfahrten zu beteiligen. Ob gemeinsame oder separate Radwege, welche nach wie vor ausschließlich durch den Straßenbaulastträger zu finanzieren sind, gebaut werden, richtet sich nach den örtlich zur Verfügung stehenden Raumbreiten. In besonders engen Ortsdurchfahrten können die erforderlichen Breiten ohne Eingriff in Privateigentum häufig nicht erreicht werden.
Darüber hinaus sind, aufgrund neuer Regelungen in der Straßenverkehrsordnung und den dort zitierten „Empfehlungen für den Radverkehr“, Radwege in Ortsdurchfahrten nur noch im Einrichtungsverkehr und bei besonders hohen Verkehrsbelastungen, welche auf Kreisstraßen nur selten erreiht werden, zulässig.
Der grundsätzliche Bau von Radwegen im Zuge von Ausbaumaßnahmen an Kreisstraßen ist aus Gründen der angespannten finanziellen Situation des Landkreises nur mit großen Schwierigkeiten und Risiken möglich. Teile des Radwegenetzes in Ortsdurchfahrten werden aufgrund der neuen Rechtslage künftig nicht mit Radwegen ausgestattet werden können.
Es empfiehlt sich daher auch künftig jede Maßnahme differenziert zu betrachten.