Inhalt

Vorlage - 2010/126  

Betreff: Grenzänderung zwischen der Stadt Braunschweig und der Gemeinde Wendeburg (Landkreis Peine)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
29.09.2010 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Planung Umgemeindung  
Gebietskarte  
Liegenschaftskarte  
Karte in Farbe  
Auszug aus Niederschrift der Ratssitzung Gem. Wendeburg  

Der Kreistag stimmt dem Entwurf der Landkreisänderung des Amtes für Landentwicklung bei der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Braunschweig (GLL) im Zuge der Flurbereinigung Bortfeld zwischen dem Landkreis Peine und der Stadt

 

Der Kreistag stimmt dem Entwurf der Landkreisänderung des Amtes für Landentwicklung  bei der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Braunschweig (GLL) im Zuge der Flurbereinigung Bortfeld zwischen dem Landkreis Peine und der Stadt Braunschweig zu.

 

Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Bortfeld – Gemeinde Wendeburg – durch die Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Braunschweig (GLL) ändert sich die Gemeindegrenze der Ortschaft Bortfeld und damit auch die Kreisgrenze

 

 

Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Bortfeld – Gemeinde Wendeburg – durch die Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Braunschweig (GLL) ändert  sich die Gemeindegrenze der Ortschaft Bortfeld und damit auch die Kreisgrenze.

 

Diese Änderung wird vom Amt für Landentwicklung Braunschweig im Hinblick auf die geplante Besitzeinweisung nach § 100 in Verbindung mit § 58, Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes als sinnvoll erachtet. Der Änderungsbescheid ist den beigefügten Plänen zu entnehmen.

 

Durch Umgemeindung wird sich die Größe der Gemeinde Wendeburg und damit die Fläche des Landkreises Peine um 0,0671 ha landwirtschaftliche Nutzfläche vergrößern. Der Rat der Gemeinde Wendeburg hat den Zustimmungsbeschluss am 08.06.2010 gefasst. Ein Auszug aus der Niederschrift  der Ratssitzung ist als Ablichtung beigefügt.

 

Finanzielle Auswirkungen sind mit der geplanten Änderung nicht verbunden.

 

Gem. § 36 Abs. 1 Nr. 4 NLO beschließt der Kreistag über Gebietsänderungen.

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Planung Umgemeindung (151 KB)      
Anlage 2 2 Gebietskarte (409 KB)      
Anlage 3 3 Liegenschaftskarte (195 KB)      
Anlage 4 4 Karte in Farbe (324 KB)      
Anlage 5 5 Auszug aus Niederschrift der Ratssitzung Gem. Wendeburg (183 KB)