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Vorlage - 2010/119  

Betreff: Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
24.08.2010 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
29.09.2010 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Für die Kreisarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Peine wird Frau Heike Horrmann-Brandt als stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen

Für die Kreisarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Peine wird Frau Heike Horrmann-Brandt als stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen.

 

 

 

Nach § 2 Ziff

Nach § 2 Ziff. 1 der Satzung des Jugendamtes in der Fassung vom 01.06.2002 gehören dem Jugendhilfeausschuss 3 Vertreterinnen/Vertreter der Träger der freien Jugendhilfe (Wohlfahrtsverbände) an.

 

Das bisherige stimmberechtigte Mitglied, Frau Tanja Bremer, gibt aufgrund ihrer Tätigkeit im Jugendamt ihren Sitz im Jugendhilfeausschuss auf.

 

Vorgeschlagen wurde durch die Kreisarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, als stimmberechtigtes Mitglied Frau Heike Horrmann-Brandt (Paritätischer Peine) in den Jugendhilfeausschuss zu berufen.