Vorlage - 2010/104
|
|
Folgender Bewertung der Umsetzung des Handlungsschwerpunktes wird zugestimmt.
Lfd. Nr. | Handlungsschwerpunkt |
|
|
|
|
|
|
|
|
| zuständiger Fachdienst |
|
|
| Bewertung |
| Weiteres Vorgehen |
|
|
| |||
|
Mittelfristiges Entwicklungsziel Interkommunale Zusammenarbeit Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit durch gemeinsame Nutzung von Ressourcen | ||||||||||||||||||||||
3.1
|
Optimierung kommunaler Dienstleistungen im Bereich der Gebäudewirtschaft und Baubetriebshöfe
|
IWB
|
|
Siehe nähere Erläuterungen
| |||||||||||||||||||
Nach wie vor bestehen Kooperationen im Schulbereich. So wird z. B. in Vechelde die Grundschule gemeinsam mit der Gemeinde bewirtschaftet. Eine weitere Kooperation besteht in Groß Ilsede mit der dort ansässigen gemeindlichen Grundschule.
Darüber hinausgehende Kooperationen werden derzeit im Hinblick auf aktuelle vergaberechtliche Gesichtspunkte noch geprüft.
Die Kreisverwaltung möchte an dem Ziel festhalten, den Handlungsschwerpunkt jedoch modifizieren. Der Immobilienwirtschaftsbetrieb entwickelt sich zügig in Richtung Facility-Management. Das Facility-Management umfasst die professionelle Abwicklung von Sekundärprozessen. Dazu gehören technische, infrastrukturelle und kaufmännische Aufgaben, die nicht in das Kerngeschäft einer Organisation fallen, sondern diese unterstützen und damit zusätzliche Ressoursen freisetzen.
Mit Einführung eines leistungsfähigen, flächendeckenden CAFM für die Umsetzung des Organisations- und Handlungskonzeptes liegen die Voraussetzungen für eine umfassende Steuerung vor.
Ziel ist die Konzentration aller Aufgaben des Liegenschaftsmanagements in einer Hand. Dementsprechend ist eine Erweiterung und Änderung des Leistungsspektrums des IWB erforderlich. Dazu gehört ein sämtliche Immobilien umfassendes Raummanagement. Stichwortartig seien hier Umzugsplanung, Identifizieren von Raumreserven, Effizienzreserven (Konzeptionen für Folgenutzungen von Gebäuden) aber auch das Erarbeiten von Bürostandards genannt.
Der Handlungsschwerpunkt „Optimierung kommunaler Dienstleistungen im Bereich der Gebäudewirtschaft“ sollte daher unter der lfd. Nr. 1.2 dem Mittelfristigen Entwicklungsziel „Verwaltungsmodernisierung“ zugeordnet werden.
Gender-Check
Die Steuerung kommunaler Dienstleistungen aus einer Hand dient zunächst dem Wohle der Nutzerinnen und Nutzer der landkreiseigenen bewirtschafteten Liegenschaften.
Zur Bewirtschaftung gehört auch der Bereich Reinigung mit ausschließlich weiblichem Personal. Die Kreisverwaltung sorgt dafür, dass sich das Reinigungspersonal mit der Immobilie identifiziert und dass regelmäßig Schulungen und Dienstbesprechungen stattfinden.
Es wird darauf geachtet, dass bei der Vergabe von Reinigungsleistungen an Fremdfirmen die Tarifgebundenheit Berücksichtigung findet.