Vorlage - 2010/100
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Der Ausschuss nimmt vom Entwicklungsstand der Handlungsschwerpunkte im Fachdienst Straßen Kenntnis und stimmt der weiteren Umsetzung zu.
Lfd. Nr. | Handlungsschwerpunkt | zuständiger Fachdienst | Bewertung | Weiteres Vorgehen | |
Mittelfristiges Entwicklungsziel Interkommunale Zusammenarbeit Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit durch gemeinsame Nutzung von Ressourcen
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3.1
3.4 | Optimierung kommunaler Dienstleistungen im Bereich der Gebäudewirtschaft und Baubetriebshöfe
Entwicklung einer Zusammenarbeit mit Gemeinden des Landkreises Peine für den Bereich der verkehrlichen Infrastruktur | Straßen
Straßen
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| Siehe nähere Erläuterungen
Siehe nähere Erläuterungen | |
Lfd. Nr. 3.1
Optimierung kommunaler Dienstleistungen im Bereich der
Gebäudewirtschaft und Baubetriebshöfe
Die Zusammenarbeit mit den Bauämtern und den Baubetriebshöfen der Gemeinden des Landkreis Peine und der Stadt Peine wurde bereits in den vergangenen Jahren auf der Ebene der Fachdienst-, Amts- bzw. Bauhofleitungen intensiviert.
Diese interkommunale Zusammenarbeit ist auch das Ergebnis des Handlungsschwerpunktes Lfd. Nr. 9 ( Bildung von Dienstleistungszentren z. B. im Bereich Baubetriebshöfe) aus den Jahren 2007/2008.
Die Zusammenarbeit soll weiter optimiert und ausgebaut werden.
In diesem Jahr fand bereits eine Arbeitstagung mit den Gemeinden und der Stadt Peine statt, bei der gegenseitige Dienstleistungen verabredet wurden. Eine weitere Veranstaltung ist geplant.
Die regelmäßigen Arbeitstagungen werden durch FD 25 organisiert. Neben einem Erfahrungsaustausch werden gemeinsame Ausschreibungen im Bereich der Straßenunterhaltung und der Beschaffung vereinbart und abwechselnd von den Betroffenen durchgeführt. Hierdurch wird der Verwaltungsaufwand beim Vergabeverfahren reduziert. Die dabei ausgeschriebenen größeren Mengen können außerdem zu günstigeren Preisen führen.
Bei der gemeinsamen Nutzung von Fahrzeugen und Geräten ist das Potential geringer. Hier kommt es nur zu einzelnen Anwendungsfällen. Diese führen in der Regel zu einer optimierten Auslastung der Fahrzeuge und Geräte und gegebenenfalls zur Einsparung von Leihgebühren.
In begrenztem Umfang werden auch Dienstleistungen für die Gemeinden erbracht. Das erfolgt vorrangig im Winterdienst und bei Reinigungsarbeiten. Für die Gemeinden konnten einige Streckenabschnitte in das Winterdienstnetz des Landkreises integriert werden, ohne dass es dabei zu nennenswerten Zeitverlusten kommt. Eine Vergütung erbrachter Leistungen erfolgt durch Leistungsverrechnung oder Bezahlung.
Zur Winterdienststreckennetzoptimierung wird darüber hinaus bereits seit Jahren durch Austausch von Strecken mit den Landkreisen Gifhorn und Hildesheim, den Städten Braunschweig und Salzgitter, der Region Hannover und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eng zusammengearbeitet.
Für den kommenden Winter wurde mit allen Gemeinden und der Stadt Peine vereinbart, die Winterdiensteinsatzauslösung außerhalb der Dienstzeiten testweise zentral bei FD 25 zu positionieren. Bei einem positiven Ergebnis ist angestrebt dieses Verfahren künftig ausschließlich anzuwenden, wodurch allen Teilnehmern Kostenvorteile entstehen würden.
Mit 7 benachbarten Landkreisen wird in diesem Jahr zum wiederholten Mal eine gemeinsame Fortbildung für Straßenwärter unter Federführung des FD 25 durchgeführt . An den 4 Fortbildungsveranstaltungen nehmen über 90 Straßenwärter und erstmals auch Mitarbeiter einer Landkreisgemeinde teil.
Die Interkommunale Zusammenarbeit auf den o.g. Ebenen ist ein dauerhafter Prozess, den es auch zukünftig weiter zu optimieren und auszubauen gilt.
Lfd. Nr. 3.4
Entwicklung einer Zusammenarbeit mit Gemeinden des Landkreises Peine für den Bereich der verkehrlichen Infrastruktur.
Für diesen Handlungsschwerpunkt liegen noch keine Ergebnisse vor.
Die Gemeinden haben teilweise nur bedingt Fachpersonal für den Bereich des Straßenbaus und der Straßenunterhaltung zur Verfügung.
Die Aufgaben der Straßennetzbetreuung, der Planung und des Ausbaus von Gemeindestraßen ist ein Feld, das sich wirtschaftlich sinnvoll zentral steuern lässt. Schon jetzt betreut der FD 25 im gesamten Bereich des Landkreises die Kreisstraßen und hatte in der Vergangenheit bereits signalisiert die Bundes- und Landesstraßen übernehmen zu wollen.
Denkbare Szenarien sind die Übernahme von einzelnen Planungs- und Bauprojekten, bis hin zur Übernahme ganzer Straßennetze.
Teile der bereits unter lfd. Nr. 3.1 aufgeführten Zusammenarbeit mit Gemeinden und Landkreisen könnten auch dem Handlungsschwerpunkt lfd. Nr. 3.4 zugeordnet werden. Insofern verschwimmen hier die Grenzen der Handlungsschwerpunkte.
Es erscheint sinnvoll die Handlungsschwerpunkte zukünftig zu einem gebündelten Handlungsschwerpunkt zusammenzufassen.