Vorlage - 2010/097
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Der Ausschuss für Bauen und Liegenschaften nimmt vom Entwicklungsstand des Handlungsschwerpunktes im Fachdienst Bauordnung/Raumordnung Kenntnis und stimmt der weiteren Umsetzung zu.
Lfd. Nr. | Handlungsschwerpunkt | zuständiger Fachdienst | Bewertung | Weiteres Vorgehen | |
Mittelfristiges Entwicklungsziel Verwaltungsmodernisierung Fortsetzung der Verwaltungsmodernisierung unter der Maßgabe einer ausdrücklichen Bürgerorientierung | |||||
1.1 | Implementierung von Bauamt - online für die Kunden der Kreisverwaltung | Bauordnung Raumordnung | | Siehe nähere Erläuterungen | |
Im Ausschuss am 12.05.2009 ist dargestellt worden, was „Bauamt online“ bedeutet und welche Zielsetzung der FD 26 damit verfolgt.
Das Baugenehmigungsverfahren wird im Landkreis Peine mit einem Baugenehmigungsprogramm vollständig abgewickelt.
Bereits in 2009 wurde das Modul „Bauamt online“ beschafft.
Auf Grund fehlender Kapazitäten in der EDV – bedingt u.a. durch die Einführung des Dokumentenmanagementsystems in der Verwaltung (Stichwort das „papierlose Büro“), hat sich die Installation des Moduls und damit die Umsetzung des Handlungsschwerpunktes verzögert. Nunmehr liegt die Zusicherung der EDV vor, dass bis zum Jahresende das Modul installiert sein wird. Das Modul wird folgende Möglichkeiten bzw. Informationen für den Kunden des FD 26 bieten:
- Antrags- und Baudaten
- Onlineauskunft über den aktuellen Stand der Bearbeitung unabhängig von der Tageszeit.
- Beteiligung anderer Behörden und Fachdienste.
- Direkte Fragestellungen zum Vorgang über das Internet an den Fachdienst bzw. an die Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter (elektronische Kommunikation).
- Hochladen von Dokumenten.
- Direkter Zugang zu Formularen, die im weiteren Verfahren benötigt werden.
Die Kommunikation wird über eine verschlüsselte (=sichere!) Internetverbindung erfolgen. Die Identifizierung wird über eine persönliche Antragskennung und PIN erfolgen, die mit der Eingangsbestätigung verschickt wird.
In 2011 wird schwerpunktmäßig die Umsetzung dieses Verfahren anstehen.
Mit diesem Handlungsschwerpunkt ist auch die Fragestellung verbunden, wie die Beteiligung der Fachbehörden optimiert werden kann. Bis auf wenige Ausnahmen haben Fachbehörden nur noch eine Frist von 14 Tagen, um ihre Stellungnahme abzugeben. Hier muss nach Wegen gesucht werden, die Postwege untereinander erheblich zu verkürzen, um mehr Zeit für die Sachbearbeitung zu erlangen. Vor diesem Hintergrund beinhaltet der Handlungsschwerpunkt auch Aspekte der Prozessoptimierung.
Des weiteren ist damit die weitere Optimierung der Internetdarstellung des Fachdienstes verbunden, die z.B. im Bereich Vordrucke/Formulare, allgemeine Informationen und Aktuelles FD 26 eine hohe Zugriffzahl aufweist.
Die „Online-Auskunft“ im Genehmigungsprogramm kostet dem Fachdienst 150€ brutto/Jahr Softwarepflege/Wartung. Die Mittel stehen im Budget zur Verfügung. Die Kosten auf Seiten des Fachdienstes EDV sind im dortigen Budget 2010 enthalten.