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Vorlage - 2010/093  

Betreff: Kreisstraße 69 Wense - B 214, Neubau der Ersebrücke
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Straßen Bearbeiter/-in: Ramm, Britta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
17.08.2010 
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die im Zuge der Kreisstraße 69 zwischen Wense und der B 214 befindliche Ersebrücke wird einschließlich der Anschlussstrecke bis Wense und bis zur Einmündung nach Harvesse oh-ne Radweg ausgebaut

Die im Zuge der Kreisstraße 69 zwischen Wense und der B 214 befindliche Ersebrücke wird einschließlich der Anschlussstrecke bis Wense und bis zur Einmündung nach Harvesse ohne Radweg ausgebaut.

 

 

 

Im 4

Im 4. Mehrjahresbauprogramm für Kreisstraßen und Radwege ist an 10. Stelle der Neubau der Ersebrücke im Zuge der Kreisstraße 69 zwischen Wense und der Bundesstraße 214 vorgesehen. Für diese Maßnahme ist mit Kosten in Höhe von ca. 350.000 € zu rechnen. 

Gemäß des Ergebnisses der zuletzt durchgeführten Brückenprüfung weist die fast 90 Jahre alte Ersebrücke starke Schäden auf, welche wirtschaftlich nur durch einen Neubau an Ort und Stelle zu beheben sind.

Für diese Maßnahme wurde bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsstelle Wolfenbüttel die Aufnahme in das Mehrjahresprogramm gemäß § 5 des Entflechtungsgesetzes ( früher GVFG ) beantragt, welche nunmehr mit der Begründung abgelehnt wurde, dass die Kriterien einer Förderung nicht erfüllt seien. Da im Bereich der

K 69 zwischen Wense und der B 214, welche 2009 zum geschützten Landschaftsbestandteil erklärt wurde und in deren Bereich die Brücke liegt, ein Eingriff in den Baumbestand nicht mehr zulässig und daher ein Ausbau der Anschlussstrecken mit der nach dem Entflechtungsgesetz erforderlichen Mindestausbaubreite nicht möglich ist, wird die Maßnahme den Anforderungen des Gesetztes nicht gerecht. Der Eigenanteil des Landkreises an den Kosten würde sich dadurch von ca. 50 % auf 100 % erhöhen.   

Es wird daher vorgeschlagen neben dem Brückenneubau die in der bisherigen Planung nicht vorgesehenen Anschlussstrecken bis zur bereits ausgebauten Ortsdurchfahrt Wense und bis zur Einmündung nach Harvesse in die Maßnahme zu integrieren und nach den Kriterien des Entflechtungsgesetzes herzustellen. Der hier unter Landschaftsschutz stehende Baumbestand wird durch den hinzukommenden Straßenbau nicht in seinem Bestand gefährdet, da die Abstände der Bäume zum Rand der Straße, in dem betroffenen Abschnitt zwischen Wense und dem noch hinter der Einmündung nach Harvesse befindlichen ehemaligen Bahndamm, deutlich größer sind als im weiteren Verlauf bis zur Bundesstraße 214. Lediglich durch den Bau der Brücke lässt sich die Beseitigung von unmittelbar in deren Widerlagerbereich befindlichen Bäumen nicht vermeiden. Hierfür wird eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsschutzgesetzes und der Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil bei der unteren Naturschutzbehörde beantragt. 

Die Kosten für diese um die Anschlussstrecken erweiterte Maßnahme betragen

ca. 540.000 €. Der parallele Bau eines Radweges würde diesen Betrag um ca. 105.000 € auf ca. 645.000 € erhöhen.

Es wird vorgeschlagen den Ausbau ohne Radweg auszuführen. Die Brücke selbst wird dabei für eine spätere Radwegerweiterung vorbereitet. Der Eigenanteil des Landkreises beträgt bei dieser Variante ca. 260.000 € und liegt damit um 90.000 € niedriger als bei der zurzeit vorgesehenen reinen Brückenbaumaßnahme. 

Wegen der zu ändernden Planunterlagen und des planungsrechtlichen Verfahrens ist eine Umsetzung der Maßnahme erst 2012 möglich. Gemäß des vorliegenden Ergebnisses der Brückenprüfung haben die festgestellten Schäden der Brücke Auswirkungen auf deren Tragfähigkeit. Es wird deshalb geprüft in welcher Größenordnung hier Einschränkungen für den Verkehr in Form von Gewichtbeschränkungen bis zur Verwirklichung des Brückenneubaus erforderlich werden.