Vorlage - 2010/088
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Den Annahmen zweier Zuwendungen seitens der VGH-Stiftung über 1.000 Euro und 500 Euro wird zugestimmt.
Mit anl. Schreiben hiesigen Kreismedienzentrums vom 06.04.2010 beantragt diese zu beschließen, dass die dort näher bezeichneten Zuwendungen angenommen werden dürfen. Gründe, die dagegen sprechen könnten, sind nicht ersichtlich.
Zum Zeitpunkt der Akquisition war die Regelung in der Hauptsatzung (vgl. mit Beschlussvorlage Nr. 37/2010) noch nicht in Kraft. Die Organzuständigkeit des Kreistages für die in Rede stehenden Zuwendungen ist insoweit gegeben.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag des Kreismedienzentrums (46 KB) |