Vorlage - 2006/090
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Die Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden mit einem Betrag von 25.000 Euro/Jahr gefördert.
Die stationäre und mobile Geschwindigkeitsüberwachung des fließenden Straßenverkehrs hat sich innerhalb kurzer Zeit zu einem wirkungsvollen und nachhaltigen Instrument zur Erhöhung der Verkehrssicherheit etabliert. Allerdings ist hiermit nicht allein die Ahndung von Geschwindigkeitsübertretungen verbunden.
Nach dem Beschluss des Kreistages vom 14.02.2001 ist die Hälfte der Überschüsse aus den Geschwindigkeitsmessungen für Verkehrssicherheitsmaßnahmen einzusetzen. Die Verteilung der Mittel obliegt einer Kommission, die sich aus verkehrserfahrenen Experten (Polizei, Verkehrswacht, Kommunen) zusammensetzt.
Auf Grund der umfangreichen Sachinvestitionen konnten für das Haushaltsjahr 2002 keine Erträge ausgewiesen werden. Für die folgenden Jahre beliefen sich die nach kostenrechnerischen Grundsätzen ermittelten Förderbeträge auf
2003: 20.443,63 Euro
2004: 26.652,79 Euro.
Diese Mittel wurden jeweils im Folgejahr für die nachstehenden Verkehrssicherheitsmaßnahmen verwendet:
- Verkehrssicherheitswochen der Berufsbildenden Schulen
- Aktion Schulanfang (gelbe Füße in Schulnähe)
- Wild-Flyer (Warnung vor Wildunfällen)
- Wildwarnreflektoren an der K 3 (Eixe-Abbensen) und der K 40 (Harber-Haimar)
- Plakataktion (Wild, Raserei, Alkohol)
- Vorschulische und schulische Erziehung von Kindern und Jugendlichen
- Beschaffung eines Seitenradar-Messgerätes.
Insbesondere in den vergangenen zwei Jahren wurden die Kapazitäten in der Geschwindigkeitsüberwachung kontinuierlich ausgebaut. Das hatte natürlich auch Konsequenzen für die Einnahmeentwicklung. Danach ergab sich allein für das Jahr 2005 ein Überschuss von 149.175,95 Euro, so dass 74.587,98 Euro für Verkehrssicherheitsmaßnahmen zur Disposition standen. Angesichts dieses Ergebnisses hat sich in der Verkehrssicherheitskommission übereinstimmend die Auffassung herauskristallisiert, dass Beträge in dieser Größenordnung zwar ausgegeben, aber nur schwer sinnvoll und zielführend eingesetzt werden können. Allein die Planung und Organisation effektiver Schulungen hätte bei einem derartigen Fördervolumen einen zusätzlichen Personalbedarf erfordert. Die Verkehrssicherheitskommission hat daher empfohlen, den Förderbetrag für die kommenden Jahre auf jeweils 25.000 Euro zu begrenzen. Diesem Votum schloss sich der Ausschuss für Umwelt, Verbraucher- und Feuerschutz in seiner Sitzung am 25.04.2006 einstimmig an. Die Fördermittel wurden in diesem Jahr wie folgt eingesetzt:
- Verkehrsschulungen für Grundschulen mit Migrationshintergund
- Vorschulische und schulische Erziehung von Kindern und Jugendlichen
- Bekämpfung von Baumunfällen
- Beschaffung von Geschwindigkeitsanzeigegerät
Die Planung und Finanzierung von Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit stellt eine wichtige und dauerhafte Aufgabe dar. Sie ist daher von grundsätzlicher Bedeutung.