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Vorlage - 2010/070  

Betreff: Rettungsdienst im Landkreis Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Mehnert, Margret
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
23.08.2010 
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Der Landkreis Peine ist Träger des Rettungsdienstes für seinen Bereich gemäß § 3 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG)

Der Landkreis Peine ist Träger des Rettungsdienstes für seinen Bereich gemäß § 3 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG). Nach § 5 Abs. 1 NRettDG kann der Landkreis Peine Dritte mit der Durchführung der Leistungen des Rettungsdienstes beauftragen. Hiervon hat der Landkreis Gebrauch gemacht, indem er mit den Rettungsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und der Firma Rettungsdienst und Krankentransport Daetz GmbH am 21.12.1994 eine entsprechende Vereinbarung über die Beauftragung für die Durchführung der Leistungen des Rettungsdienstes im Landkreis Peine getroffen hat.

 

Derzeit existieren im Landkreis Peine 6 Rettungswachen, wovon eine, die Wache mit dem Notarzteinsatzfahrzeug, am Klinikum Peine eingerichtet ist. Die anderen Rettungswachen sind in Peine, Vechelde, Hohenhameln und Edemissen-Wehnsen stationiert. Es wurden bisher 11 Rettungsfahrzeuge zuzüglich 3 Reservefahrzeuge (Hintergrund-RTW) eingesetzt.

 

Seit dem 01.01.2010 erfolgt die Abrechung der Entgelte für den Rettungsdienst (Notfallrettung, qualifizierter Krankentransport und Notarzteinsatz) durch Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen des Landkreises. Bis zum Ende des vergangenen Jahres wurde diese Leistung vom  Rechenzentrum für Heilberufe Hannover (RZH) kostenpflichtig für den Landkreis Peine erbracht. Die so eingesparten Kosten belaufen sich auf ca. 50.000 € pro Jahr.

 

Das Budget 2009, welches der Landkreis Peine als Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern (Krankenkassen) vereinbarte, hatte ein Gesamtvolumen von knapp 3.350.000,-- €.

 

Im Rahmen der Bedarfsplananpassung ist nunmehr seit dem 01.08.2010 die Vorhaltung der Rettungsmittel bei bereits vorhandenen Fahrzeugen so erweitert worden, dass in der Summe ein weiterer (vierter) hauptamtlicher RTW täglich (Mo. – Fr.) in der Zeit von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr und an den Wochenende von Sa. 13:00 Uhr bis Mo. 07:00 Uhr zum Einsatz kommt und folglich die Kosten für den bisherigen Hintergrund-RTW entfallen. Damit sind vier hauptamtliche RTW 24 Stunden täglich im Einsatz. Die Kosten hierfür müssen die Kostenträger nach Benehmensherstellung übernehmen.

 

Die Anpassung des Bedarfsplans und die somit vorgenommene Erweiterung der Vorhaltung hat letztlich eine entsprechende Sicherstellung einer präklinischen Versorgung unter wirtschaftlichen Aspekten zum Ziel.

 

Diese Erweiterung der Vorhaltung hat bisher nicht zu der erforderlichen Benehmensherstellung mit den Kostenträgern geführt. Die Kostenträger beabsichtigen, ein Gesamtgutachten über die erforderliche Vorhaltung in Braunschweig, Wolfenbüttel und Peine erstellen zu lassen, da sich in allen drei Rettungsdienstbereichen Bedarfsplananpassungen abzeichnen und die Einsatzzahlen aus Sicht der Kostenträger nicht nachvollziehbar erscheinen.

Bisher wurde von den Kostenträgern lediglich angeboten, befristet bis zum 31.12.2010 die Personal- und Sachkosten für die seit dem 01.08.2010 angepasste Vorhaltungserweiterung vorbehaltlich des Ergebnisses des o. g. Gutachtens zu tragen.

 

Seit dem 01.12.2009 ist entsprechend den Vorgaben im Nds. Rettungsdienstgesetz (NRettDG) Herr Voges als Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) beim Landkreis Peine tätig (freier Mitarbeiter). Hauptberuflich ist er im Klinikum Peine als Facharzt im Bereich der inneren Medizin beschäftigt.

 

Da die Kostenträger entsprechend den Vorgaben des Landesausschusses Rettungsdienst (LARD) lediglich einen prozentualen Anteil der Personal- und Sachkosten für diese Aufgabe je nach Größe des Rettungsdienstbereichs übernehmen, konnte die Position nicht mit einem/einer hauptamtlich beim Landkreis Peine als Träger beschäftigten Arzt bzw. Ärztin besetzt werden.

 

Herr Voges leitet in medizinischen Fragen sowie in Angelegenheiten des Qualitätsmanagements den Rettungsdienst des kommunalen Trägers außerhalb des Einsatzes. Er ist auch für die Aus- und Fortbildung des im Rettungsdienst eingesetzten nichtärztlichen Personals verantwortlich. Er legt hierzu die erfor­derlichen Grundsätze fest und wirkt daran mit, dass im Rettungsdienst die notwendigen Strukturen gesichert werden und die Prozessabläufe konstant sach-, zeit- und bedarfsgerecht sowie wirtschaftlich erfolgen.

 

Eine dieser Aufgaben ist die Prüfung des derzeit praktizierten Verfahrens bzgl. der „Örtlichen Einsatzleitung (ÖEL)“, die bei einem größeren Notfall am Einsatzort Aufgaben der Rettungsleitstelle übernimmt und die medizinische Versorgung leitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Lenkung des Einsatzes erforderlich ist (§ 7 NRettDG).

 

Ziel soll der Aufbau einer eigenen ÖEL im Landkreis Peine sein, da der Landkreis Peine bisher auf die eigene Aufstellung einer solchen verzichtet und deshalb mit der Stadt Braunschweig einen Vertrag über die Mitbenutzung der dort aufgestellten ÖEL mit Wirkung vom 01.10.1997 abgeschlossen hatte. Die sogenannte ÖEL besteht mindestens aus einer Notärztin oder einem Notarzt, die oder der hierfür besonders fortgebildet sein muss (Leitende Notärztin oder Leitender Notarzt), und einer organisatorischen Leiterin oder einem organisatorischem Leiter (OrgL), die sich aus den Rettungsdiensten rekrutieren.

 

Gerade der Massenunfall auf der A2 am 19.07.2009 sowie der knapp an der Katastrophe vorbei gegangene Zugunfall in Vöhrum am 16.06.2010 hat gezeigt, dass eine Sicherstellung dieser gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabe mit eigenen gut ausgebildeten Kräften des ehrenamtlichen und hauptamtlichen Rettungsdienstes aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen bedeutend effektiver ist.

Im Übrigen können sich durch die so geschaffenen dezentralen Strukturen im Rahmen des Bevölkerungsschutzes innerhalb kürzester Zeit auch Einheiten verschiedener Rettungsdienstträger ergänzen, um noch größere Schadensereignisse gemeinsam und ohne Zeitverlust und folglich mit einer Minimierung der Erstversorgung von Verletzten (z.B. bei Panikausbrüchen im Rahmen von Massenveranstaltungen o.ä.) durchzuführen.

Ein solches überörtliches Versorgungskonzept existiert in Niedersachsen im Gegensatz zu anderen Bundesländern wie z.B. Hessen noch nicht. Hier können die verantwortlichen kommunalen Träger der Region (Peine, Braunschweig, Wolfenbüttel, Hildesheim, Salzgitter, Gifhorn und Hannover) mittelfristig ein Konzept erarbeiten, was beispielhaft für Niedersachsen sein könnte.

 

Die Kosten für die Vorhaltung einer ÖEL sind von den Kostenträgern im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten für den Rettungsdienst zu tragen.

 

Eine Arbeitsgruppe unter Leitung des ÄLRD Herrn Voges beschäftigt sich bereits seit ca. einem halben Jahr mit der Thematik.