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Vorlage - 2010/058  

Betreff: Einrichtung eines Regionalen Umweltbildungszentrums
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Angerer, Iris
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
22.04.2010 
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n

Durch die IGS Peine – Vöhrum ist vor geraumer Zeit der Antrag an das Niedersächsische Kultusministerium (MK) gerichtet worden, dem Öko – Garten der IGS den Status eines Re-gionalen UmweltbildungsZentrums zu verleihen

Durch die IGS Peine – Vöhrum ist vor geraumer Zeit der Antrag an das Niedersächsische Kultusministerium (MK) gerichtet worden, dem Öko – Garten der IGS den Status eines Regionalen UmweltbildungsZentrums zu verleihen. Mit Schreiben vom 16. Dezember 2007 wurde von der IGS mitgeteilt, dass nach Auskunft des MK für eine Anerkennung die schriftliche Bestätigung eines Trägers notwendig sei, in welcher die Bereitschaft bekundet wird, das notwendige Gelände incl. erforderlicher Gebäude zur Verfügung zu stellen und diese zu unterhalten.

 

Seitens des Fachdienstes Schule, Kultur und Sport (FD 19) wurde daraufhin der Immobilenwirtschaftsbetrieb (IWB) beauftragt, eine Planung für das RUZ zu erstellen. Von dort wurde daraufhin eine Bausubstanzuntersuchung und technische / wirtschaftliche Untersuchung einer geeigneten Beheizung durchgeführt, die durch einen unabhängigen Gutachter begleitet wurde. Im Ergebnis kam der Gutachter zusammengefasst zu dem Schluss, dass die vorhandenen Gebäude bautechnisch und bauphysikalisch in einem akzeptablen Zustand seien. Auf dieser Grundlage teilte der IWB  mit, dass die Ergebnisse der Prüfungen nicht die Übernahme der Kosten und der Verkehrssicherungspflicht rechtfertigen. Hierbei war auch berücksichtigt worden, dass lt. Auskunft der IGS jährlich ca. 10.000 Besucherinnen und Besucher erwartet werden.

 

Zwischenzeitlich war die Notwendigkeit für eine Erweiterung der IGS bekannt geworden, was dazu führte, dass Überlegungen angestellt wurden, inwieweit eine Integration eines RUZ in die Erweiterungsmaßnahmen möglich wäre. Diese Überlegungen mündeten in der Aufnahme von Räumlichkeiten für ein Büro und Seminarräume (Doppelfunktion) in den Erweiterungsbau. Damit ist ein Teil der bisherigen Ablehnungsgründe entfallen. Es bleibt allerdings weiterhin bei der Unterkunft für die Tiere bei der bestehenden Situation, dass diese sich in einem Zustand befinden, der die Zusicherung der Übernahme der Unterhaltungskosten als nicht gerechtfertigt erscheinen lässt.

 

Bei der Betrachtung der Gesamtsituation ist jedoch zu bedenken, dass der Öko – Garten der IGS bereits ohne die offizielle Anerkennung als RUZ ein weit über die Kreisgrenzen hinausgehendes Ansehen genießt. Es ist nach dem derzeitigen Stand nicht davon auszugehen, dass diese erfolgreiche Arbeit des Öko – Garten eingeschränkt werden wird bzw. werden sollte, sodass es mittelfristig Lösungen geben muss, wie die bauliche Situation - auch aus ökologischer Sicht – nachhaltig verbessert werden kann.

 

Da nach Auskunft der IGS – Frau Gube – das Land derzeit Lehrkräfte aus anderen RUZen wieder abzieht, wurde seitens des FD 19 beim MK nachgefragt, ob die Anerkennung von RUZ weiterhin möglich sei, bevor in weitere Überlegungen eingetreten und der IWB beauftragt wird, eine Planung für die Sanierung der bestehenden Gebäude bzw. der Ersatzerstellung durchzuführen. Diese Antwort steht noch aus.