Vorlage - 2010/057
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Die Vertreter des Landkreises Peine in der Mitgliederversammlung der Braunschweigischen Landschaft werden ermächtigt, der Satzungsänderung zuzustimmen.
Die Braunschweigische Landschaft hat mit Schreiben vom 22. März 2010, hier eingegangen am 08. April 2010, mitgeteilt, dass sich seit 2006 die Überlegungen der Landschaft konkretisieren, sich auf eine breitere Basis zu stellen. Die Braunschweigische Landschaft (BSL), 1990 gegründet, hat als regionales Netzwerk als Kommunikations- und Informationsforum für ehrenamtlich Kulturaktive stetig wachsende Beachtung und Anerkennung gewonnen. Kontinuierlich steigende Mitgliederzahlen im Bereich der „sonstige Mitglieder“ und Wertigkeit der Projekte aus inzwischen 12 thematischen Arbeitsgruppen belegen die kulturelle Verantwortung in und für die Region. Gestiegene finanzielle Zuwendungen – allen voran von den Stiftungen – stellen dies auch fiskalisch unter Beweis.
Ausgehend von dieser erfreulichen Entwicklung beurteilen die Vertreter aller Mitgliedskommunen im erweiterten Vorstand der Braunschweigischen Landschaft eine Satzungsnovellierung für positiv. Hauptziel der vorgesehenen Satzungsänderung soll eine breiter verantwortete Basis und Trägerschaft sein. Die Braunschweigische Landschaft hat das Ziel, sich zu öffnen und eine Mitgliedschaft für weitere interessierte Kreise, Städte und Gemeinden zu ermöglichen. Umgesetzt wird diese Überlegung durch eine Neufassung des § 4 Abs. 2 der Satzung der BSL, wonach nunmehr eine Öffnung sowohl für weitere kommunale Gebietskörperschaften als auch für Vereine, Verbände und sonstige Zusammenschlüsse von natürlichen oder juristischen Personen ermöglicht wird.
Eine weitere Satzungsänderung zur Stärkung der Position des Beiratsvorsitzenden „Vertreter der sonstigen Mitglieder“ und der Arbeitsgruppensprecher in ihrer Aufgabenwahrnehmung (der Wahrung und Förderung der kulturellen Belange Südostniedersachsens) ist ebenfalls vorgesehen. So soll nach § 9 Abs. 1 Satz 3 sowohl Vorsitzende(r) als auch Vertreter(innen) des Beirats nach Möglichkeit aus dem Kreis der Arbeitsgruppensprecher(innen) gewählt werden.
In die bestehende Organstruktur mit ihren Zuständigkeiten innerhalb der Braunschweigischen Landschaft wird nicht eingegriffen. Die finanzielle Belastung der Gründungskommunen, zu denen auch der Landkreis Peine gehört, bleibt unverändert.
In seiner Sitzung am 10.02.2010 hat der erweiterte Vorstand der BSL die neue Satzung einvernehmlich an die Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung empfohlen. Als Inkrafttreten der Satzungsänderung wird der 01.11.2011 angestrebt.
Neben der grundsätzlichen Öffnung für Neumitglieder durch die geänderte Satzungsregelung in § 4 Abs. 2 ist auch über die Struktur und Höhe des zukünftigen Mitgliedsbeitrages zu entscheiden. Folgende Beitragsstaffelung wird der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung empfohlen:
Stufe 1: kreisangehörige Gemeinde2.000,-- €
Stufe 2: selbständige Gemeinde (§ 12 NGO, grds. über 30.000 Einwohner) 5.000,-- €
Stufe 3: große selbständige Städte9.000,-- €
Stufe 4: Landkreises und kreisfreie Städte 13.000,-- €
Vereine, Verbände und sonstige Zusammenschlüsse werden in die Beitragsstaffel 1 eingruppiert.
Die Beschlussfassung über die Satzungsänderung und die Festsetzung des jährlichen Vereinsbeitrages sollen in einer Sondersitzung der Mitgliederversammlung am 17.08.2010 herbeigeführt werden.
/Dieser Vorlage ist die vorgesehene Neufassung der Satzung der Braunschweigischen Landschaft e.V. beigefügt.