Vorlage - 2010/052
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Die Norddeutsche Naturstein GmbH (NNG) betrieb bis vor kurzem den Kiesabbau in der Gemarkung Wipshausen, der 1997 auf Antrag der ISV (Ilseder Mischwerke) genehmigt wurde. Nach Einschätzung der Firma ist bei unverändertem Abbaufortschritt das genehmigte Vorkommen in ca. 3 Jahren ausgebeutet.
Die NNG hatte deshalb Überlegungen angestellt, den Abbau an vorhandener Stelle zu erweitern. Zu diesem Zweck wurden Erkundungsbohrungen im Umfeld der aktuellen Abbaustätte durchgeführt. Es wurde ein ausbeutungswürdiges Kiesvorkommen westlich der jetzigen Betriebsstätte identifiziert. Bereits zum Zeitpunkt der Erkundungsbohrungen (2005) wurde der Firma signalisiert, dass von Seiten des FD 21 (Umwelt) für diese Erweiterung keine Genehmigung in Aussicht gestellt werden kann.
Begründung: Die aktuelle Abbaustätte ist auf der West- und Ostseite flankiert von wertvollen Grünlandbereichen mit eingestreuten Gehölzgruppen. Der ganze Bereich (incl. der aktuellen Abbaustätte) liegt im Landschaftsschutzgebiet LSG PE 13 (Erse-Aue). Die naturschutzfachlich hohe Qualität des Bereiches westlich der Abbaustätte wird deutlich durch die gutachterliche Feststellung im Landschaftsrahmenplan des Landkreises Peine, dass der Bereich sogar die Voraussetzungen zur Ausweisung als Naturschutzgebiet erfüllt (LRPL Peine, N 17). Die Genehmigung der aktuellen Abbaustätte trotz ihrer Lage im LSG war nur möglich, weil die Fläche vormals als Acker genutzt war. Bereits im Planfeststellungsverfahren von 1997 spielten die flankierenden Grünlandbereiche eine große Rolle. Zwischen dem nördlich angrenzenden alten Kiessee und dem neuen Abbau wurde der Verbleib einer Landverbindung für die Grünlandbereiche festgesetzt, obwohl der Antragsteller die beiden Gewässer lieber verbinden wollte.
Die NNG hat schließlich 2008 Kontakt zum ZGB (Zweckverband Großraum Braunschweig, zuständig für die Regionalplanung) aufgenommen, da auch alle Festlegungen im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) der Planung entgegenstehen. Auch vom ZGB wurde damals mitgeteilt, dass keine Aussicht auf Realisierung eines Kiesabbaus in dem anvisierten Bereich besteht.
Ein letztes Gespräch zu dieser Frage zwischen FD 21 und Mitarbeitern der NNG fand im Januar 2009 statt. Dieses Gespräch endete mit der Ankündigung, dass sich bei unveränderter Sachlage die NNG nach Abschluss des aktuellen Abbaus in Wipshausen aus dem Landkreis Peine zurückziehen wird.
Mittlerweile wurde die in Betrieb befindliche Abbaustelle von der Firmengruppe Papenburg übernommen und die Überlegungen zur Erweiterung nach Westen wurden wieder aufgegriffen. Der Gemeinde Edemissen wurde in Aussicht gestellt, den Kiesteich nach Abschluss des Abbaus zu übernehmen und für Freizeitzwecke nutzen zu können. Diese Option ist für die Gemeinde attraktiv, da ähnliche Absichten am abgeschlossenen Kiesabbau Wipshausen Süd gescheitert sind.
Die naturschutzfachliche und planungsrechtliche Situation ist allerdings unverändert.
Über eine Veränderung der Nachfolgenutzung des existierenden Kiesteiches nach Beendigung des Abbaus kann aber zu gegebener Zeit durchaus neu verhandelt werden. Aktuell festgesetzte Nachfolgenutzung ist eine sanfte Naherholung, für eine Intensivierung spricht die Lage direkt an der Kreisstraße. Es müsste dann allerdings eine andere Form der Kompensation des Eingriffes durch den Kiesabbau gefunden werden.