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Vorlage - 2010/050  

Betreff: Bürgerfreundliche Verwaltungsvereinfachung -
Antrag der CDu-Kreistagsfraktion vom 20.11.2009 -
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Umwelt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
13.04.2010 
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen     

Sachverhalt
Anlage/n

Aufgrund einer Änderung der Zuständigkeitsverordnung können die Landkreise künftig auf Antrag die Überwachung und Genehmigungszuständigkeit für weitere Biogasanlagen übertragen bekommen

Aufgrund einer Änderung der Zuständigkeitsverordnung können die Landkreise künftig auf Antrag die Überwachung und Genehmigungszuständigkeit für weitere Biogasanlagen übertragen bekommen.

 

Die Landkreise und die Region sind bisher schon für die nach Baurecht zu genehmigenden Anlagen zuständig. Nun kann auch die Zuständigkeit für immissionsrechtlich genehmigungs-

bedürftige Biogasanlagen, die einem landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder gewerblichen tierhaltenden Betrieb zuzurechnen sind, übertragen werden. Diese Anlagen liegen z.Zt. in der Zuständigkeit des Gewerbeaufsichtsamtes.

 

Im Landkreis Peine befinden sich sieben solcher Biogasanlagen.

 

Über die Übertragung der Zuständigkeit entscheidet das Nieders. Ministerium für Umwelt- und Klimaschutz. Die vom Nieders. Ministerium vom Umwelt- und Klimaschutz vorgegebnen Voraussetzungen für die Übertragung der Zuständigkeit sind aus der anliegenden Aufstellung ersichtlich. Dies bedeutet insbesondere, dass die mit diesen technischen Aufgaben betreuten Mitarbeiter/Innen intensiv fortgebildet werden müssen, um diese Aufgaben sachgemäß erfüllen zu können.

 

Nach Auskunft des Nieders. Landkreistages werden von dort Fortbildungsmaßnahmen vorbereitet, um interessierten Landkreisen die Möglichkeit zur Übernahme der Zuständigkeit für diese Biogasanlagen zu ermöglichen.

 

Nach Vorlage dieses Angebotes wird die Verwaltung die weitere Vorgehensweise abstimmen. Außerdem ist der erforderliche personelle Bedarf zu ermitteln.

 

Nach Vorlage dieser Daten wird eine Entscheidungsvorlage erstellt.