Vorlage - 2006/087
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Der Kreistag lehnt den Antrag der AG ab.
Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschuss ergibt sich aus der Satzung des Jugendamtes des Landkreises Peine in der Fassung vom 01.06.2002. Unter § 2 Nr. 2 sind die Mitglieder mit beratender Stimme genannt. Derzeit besteht nach der Satzung keine Möglichkeit, darüber hinaus weitere Mitglieder mit beratender Stimme zu benennen.