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Vorlage - 2006/086  

Betreff: Neuwahl von ehrenamtlichen Richtern für das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg für die Amtszeit vom 15. April 2007 bis zum 14. April 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
22.11.2006 
Kreistag des Landkreises Peine zurückgestellt   
13.12.2006 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Kreistag schlägt folgende 4 Personen zur Wahl zur/m ehrenamtlichen Richter/in für das Niedersächsische Oberverwaltungsgeri

Der Kreistag schlägt folgende 4 Personen zur Wahl zur/m ehrenamtlichen Richter/in für das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht vor:

 

 

Name und Anschrift_               / Geburtsdatum und -Ort / Beruf             

1.  _____________________________________________________

2._____________________________________________________

3. _____________________________________________________

4. _____________________________________________________

 

 

 

Die Amtszeit der im Jahre 2003 gewählten ehrenamtlichen Richter des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts endet am 14

Die Amtszeit der im Jahre 2003 gewählten ehrenamtlichen Richter des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts endet am 14.04.2007. Zuvor muss die erforderliche Anzahl von ehrenamtlichen Richtern für die nachfolgende Amtszeit neu gewählt werden.

 

Der Präsident des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Niedersachsen bittet daher, die in § 28 VwGO vorgesehene Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter aufzustellen.

 

Für den Landkreis Peine wurde die vorzuschlagende Personenzahl auf 4 Personen (gegenüber 5 Personen in der vergangenen Wahlperiode) festgesetzt. Die persönlichen Voraussetzungen, die die Vorzuschlagenden erfüllen müssen, sind aus der Anlage ersichtlich. Der Begriff "Öffentlicher Dienst" nach der hierzu vorliegenden Rechtsprechung ist weit auszulegen. Er umfasst beispielsweise auch Beamte im Nebenamt sowie Beamte und Angestellte öffentlich-rechtlicher Anstalten und Körperschaften (z.B. Krankenkassen, Industrie-, Handels- und Handwerkskammern usw.). Unter § 22 Nr. 5 VwGO fallen auch Rechtsbeistände, Prozess- agenten, Angehörige steuerberatender Berufe und ähnliche Berufsgruppen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen. Es sollen nur Personen für die Vorschlagsliste vorgesehen werden, die willens und bereit sind, das Amt für die gesamte Dauer der Amtszeit auszuüben und denen das nach ihrem Lebensalter zuzumuten ist. Bei der Zusammenstellung der Wahlvorschläge soll möglichst auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen neuen und bereits im Amt erfahrenen sowie weiblichen und männlichen Bürgerinnen und Bürgern geachtet werden.

 

Im Jahre 2002 waren in die Vorschlagsliste des Landkreises Peine 58 Personen aufzunehmen. Der Kreistag benannte in seiner Sitzung vom 04.09.2002 bzw. 06.11.2002 folgende Personen:

 

1. Wilhelm Ebermann, Am Heerhaus 22, 38176 Wendeburg,  geb. 02.01.1936, Pensionär

2. Dieter Löhr,         Walzwerkerstr. 12 a, 31226 Peine,           geb. 21.11.1948, Arbeiter

3. Manfred Michael,         Glatzer Str. 30, 38268 Lengede,      geb. 28.10.1938, Rentner

4. Rolf Ahlers,        Wendezeller Ring 10, 38176 Wendeburg, geb. 09.08.1940, Dipl.-Ing.

5. Edith Leier,                       Burgkamp 7, 31249 Hohenhameln, geb. 28.01.1941, Rentnerin

 

Der Richterausschuss des OVG wählte danach folgende Personen:

 

1. Rolf Ahlers

2. Edith Leier

3. Dieter Löhr

 

 

Der Kreistag wird gebeten, für die neue Wahlperiode 4 Personen für die Vorschlagsliste zu benennen. Gemäß § 28 VwGO ist dafür die Zustimmung von mindestens 2/3 der gesetzlichen Mitgliederzahl des Kreistages erforderlich.

 

Da es keine Spezialvorschrift über das Vorschlagsverfahren für die im Kreistag zu benennen- den 4 Personen gibt, gilt hier § 47 Abs. 7 NLO (Sitzverteilung nach Hare-Hare-Niemeyer). Danach könnte gemäß beigefügter Berechnung die Gruppe SPD/Bündnis 90/Die Grünen 3 und die CDU-Kreistags- Fraktion 1 Person/en vorschlagen. Der Kreistag wird gebeten, eine entsprechende Benennung von Personen vorzunehmen, damit diese dem OVG Lüneburg bis 31. Januar 2007 mitgeteilt werden können.