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Vorlage - 2010/030  

Betreff: Förderung des kommunalen Brandschutzes;
Entwicklung der Feuerschutzsteuer
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Mehnert, Margret
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
22.02.2010 
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Info Feuerschutzsteuer  

Die Feuerschutzsteuer ist eine Steuer auf bestimmte feuergefahrenbezogene Versicherungsentgelte

Die Feuerschutzsteuer ist eine Steuer auf bestimmte feuergefahrenbezogene Versicherungsentgelte. Rechtsgrundlage ist das Feuerschutzsteuergesetz. Das bundesweite Aufkommen wird nach einem im Feuerschutzsteuergesetz festgelegten Schlüssel auf die einzelnen Länder verteilt (Zerlegungsverfahren).

 

Das Feuerschutzsteueraufkommen ist in den vergangen vier Jahren relativ konstant geblieben und lag bundesweit zwischen 319 Mill. EUR und 331Mill. EUR.

 

Für das Land Niedersachsen verbleiben nach der Zerlegung jeweils ein Anteil von knapp 10% und somit jährlich rd. 32.000.000,00 EUR.

 

Im Jahr 2008 stiegen die Einnahmen in Niedersachsen aufgrund regionaler Veränderungen im Versicherungsgewerbe. Erst im Zerlegungsverfahren wurde die Sonderentwicklung in Niedersachsen erkennbar und entsprechend hohe Ausgleichszahlungen an andere Länder rückwirkend für das Jahr 2008 festgesetzt. Da die vereinnahmten Mittel nach den Vorgaben des Brandschutzgesetzes bereits an die Kommunen weitergeleitet wurden, gingen entsprechende Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 6,3 Mill. EUR zu Lasten des aktuellen Jahres. Mit dem Ergebnis wurden hierbei die Überzahlungen an die Kommunen in den Jahren 2007 und 2008 durch geringere Zahlungen im Jahre 2009 ausgeglichen.

 

Aufgrund der Steuereinnahmen 2008 wurden für das Jahr 2009 hohe Abschlagszahlungen für Niedersachsen in Höhe von insgesamt 10,4 Mill. EUR fällig.

 

Die Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden erhalten nach § 25 des Nieders. Brandschutzgesetzes (BrandSchG) zweckgebunden 75% des in Niedersachsen verbleibenden Steueraufkommens für den Brandschutz. Basis für die Zahlungen an die Kommunen ist der Haushaltsabschluss (Steuereinnahme abzüglich Zahlungen im Zerlegungsverfahren). Für das Land Niedersachsen bedeutete das für das Jahr 2009 ein Steueraufkommen von insgesamt 42,5 Mill. EUR. Abzüglich der 2009 zu leistenden Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 16,7 Mill. EUR im Rahmen des Zerlegungsverfahrens verblieben 25,8 Mill. EUR im Haushalt. Hiervon wurden 75% = 19,3 Mill. EUR schlüsselmäßig an die Kommunen zur Förderung des kommunalen Brandschutzes verteilt. 2008 betrug der Kommunalanteil noch 27,7 Mill. EUR. Daraus ergeben sich für das Jahr 2009 die erheblich geringeren Zuweisungen in Höhe von 305.592,04 EUR  gegenüber 482.797,25 EUR im Jahr 2008 an den Landkreis Peine.

 

Konnten im Haushaltsjahr 2008 noch Maßnahmen in Höhe von insgesamt 363.498,72 EUR sowohl schlüsselmäßig  als auch im Rahmen der Festbetragsfinanzierung gefördert werden, so reduzierte sich diese Förderung aufgrund der erheblich gesunkenen Zuweisungen im Jahr 2009 auf insgesamt 156.476,77 EUR. Die Zuweisungen im letzten Jahr konnten lediglich schlüsselmäßig auf die kreisangehörigen Gemeinden verteilt werden. Von einer Festbetragsfinanzierung musste in diesem Jahr aufgrund der verschlechterten Einnahmesituation abgesehen werden.

 

Erst im April 2010 wird das Steueraufkommen des Jahres 2009 zerlegt und die Ausgleichszahlungen zwischen den Ländern neu festgelegt. Eine verlässliche Abschätzung im Hinblick auf das zu erwartende Feuerschutzsteueraufkommen und der daraus resultierenden Zuweisung an den Landkreis ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt deshalb noch nicht möglich. 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Info Feuerschutzsteuer (90 KB)