Vorlage - 2010/009
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Der Kreisausschuss beschließt, dem Kreissportbund einen Zuschuss in Höhe von 16.000 € zur Umsetzung der Sportentwicklung im Landkreis Peine zu gewähren.
Mit Schreiben vom 02. November 2009 bat der KSB den Landkreis Peine um Unterstützung bei der Verwirklichung der im vorgelegten Sportentwicklungsplan vorgestellten Maßnahmen, durch Zurverfügungstellung eines einmaligen Betrages. In einem Gespräch mit dem KSB, Herrn Laaf, wurde von diesem erklärt, dass er sich vorstelle, den, aus dem ursprünglich für die Sportentwicklungsplanung bereitgestellten Betrag i.H.v. 40.000 €, noch zur Verfügung stehenden Betrag zur Umsetzung der beabsichtigten Maßnahmen zu bekommen.
Die Ermittlung der bereits aus den seinerzeit bereitgestellten Haushaltsmitteln abgeflossenen Beträge ergab folgenden Mittelabfluss:
Maßnahme | Betrag in € | Anmerkung |
Bereitgestellte Mittel | 40.000 |
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Zuschuss Sportentwicklung in 2007 | 7.000 |
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Geschäftsbesorgungsvertrag 2008 | 2.500 | ABKS 19.06.2008 |
Geschäftsbesorgungsvertrag 2009 | 5.000 | ABKS 19.06.2009 |
FSJ im Sport 2009 rd. | 3.700 | KA 11.03.2009 |
FSJ im Sport 2010 rd. | 6.000 | KA 11.03.2009 |
Verbleibender Betrag | 15.800 |
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Der KA hat in seiner Sitzung am 19. November 2008 beschlossen, da zum damaligen Zeitpunkt durch Vertreter des KSB erklärt worden war, die Sportentwicklungsplanung nicht fortzuführen, keine weiteren Haushaltsmittel in 2008 zur Verfügung zu stellen.
Zwischenzeitlich hat der KSB die Sportentwicklung wieder aufleben lassen (siehe Anlage). Die darin zugrundeliegende Konzeption unterscheidet sich jedoch von den bisherigen Vorstellungen einer Sportentwicklungsplanung. Sie wird nun als lebendiges Projekt begriffen mit dem Ziel, möglichst viele Menschen innerhalb des Landkreises Peine „mitzunehmen“.
Die im Sportentwicklungsplan vorgestellten Ansätze, auch in Bezug auf die Ganztagsangebote in Schulen, stellen einen gangbaren, erfolgversprechenden Weg dar. Dem KSB ist ein Betrag von 16.000 € als einmaligen Zuschuss zur Durchführung von Maßnahmen aus dem vorgelegten Sportentwicklungsplan zu gewähren. Der KSB hat darauf zu achten, dass eine Doppelförderung mit Landkreismitteln für den Ganztagsbetrieb an Schulen ausgeschlossen wird.