Vorlage - 2010/002
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Mit Schreiben vom 08.12.2009 beantragt die Schulleiterin der Schule am Sportzentrum, Frau Rehberg, im Namen des Schulvorstandes und der Gesamtkonferenz, den Schulnamen in „Janusz-Korczak-Schule, Fördeschule Schwerpunkt Lernen“ zu ändern.
Als Begründung führt Frau Rehberg in ihrem Antrag folgendes aus:
„Als Namensgeber für Schulen kommen auch Personen in Frage, die in einem unmittelbaren Zusammenhang zur Fachrichtung und pädagogischen Konzept stehen; ebenso Personen mit überragender zeitgeschichtlicher und kultureller Bedeutung.
Beides vereint Janusz Korczak.
Janusz Korczak war polnisch-jüdischer Arzt, Schriftsteller, Erzieher und einer der großen Reformpädagogen, der sein ganzes Leben in den Dienst der Kinder stellte. Er lehrte und praktizierte eine Pädagogik der Achtung.
Janusz Korczak verdient Respekt, weil er mit seinen Waisenkindern in den Tod ging, anstatt sich zu retten, obwohl dies möglich gewesen wäre. Er blieb aber bei „seinen“ Kindern, um die er sich zuvor schon lange als Leiter des Waisenhauses in Warschau vorbildlich gekümmert hatte.
Für unsere Schule sind viele seiner Ideen im Umgang mit den Waisenhausbewohnern besonders anregend. An seinen Kinderrechten, an seinem hohen Grad der Selbstverantwortung im Waisenhaus können wir uns orientieren.
In unserer Schule findet sich dieser Gedanke bei den Streitschlichtern und der Schülerselbstverwaltung wieder, wo soziale Verantwortung übernommen und geübt wird.
Erwachsene, die Achtung vor dem Kind entwickeln und es ernst nehmen, trauen ihm viel Selbständigkeit und Eigenverantwortung zu. Um die grundlegenden Gedanken Korczaks lebendig zu halten, soll am Ende des Schuljahres eine Korczak-Preisverleihung stattfinden, bei der besonderes Engagement für unsere Schule geehrt wird.
Im Rahmen des Geschichtsunterrichts findet verpflichtend eine Fahrt zu einer Gedenkstätte statt.
Die literarischen Werke Korczaks spielen häufig im Unterricht eine Rolle. In Projekten gegen Ausländerfeindlichkeit, Rassismus oder Gewalt werden die Gedanken Korczaks wieder aufgegriffen.“
Weiterhin ist dem Antrag der Schule ein Lebenslauf (vgl. Anlage) beigefügt.
Den Ausführungen der Schule ist zu entnehmen, dass dort eine wohl überlegte und gut begründete Entscheidung getroffen worden ist.
Die Entscheidung zur Namensänderung ist sowohl vom Schulvorstand in seiner Sitzung am 09.11.2009 wie auch von der Gesamtkonferenz in ihrer Sitzung am 25.11.2009 jeweils einstimmig angenommen worden.
Gem. § 107 des Niedersächsischen Schulgesetzes kann der Schulträger im Einvernehmen mit der Schule ihr einen Namen geben. Eine spätere Änderung oder Aufhebung des bestehenden Schulnamens ist unter den gleichen Voraussetzungen zulässig. Über einen entsprechenden Vorschlag der Schule hat also der Schulträger, in diesem Fall der Kreisausschuss, innerhalb einer angemessenen Frist zu entscheiden.
Der Wunsch der Schule nach einer Änderung des Schulnamens ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport wird gebeten, dem Kreisausschuss zu empfehlen, dem Wunsch der Schule zuzustimmen.