Vorlage - 2006/082
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Der Kreistag beschlie゚t die Richtlinie des Landkreises Peine ・er die Aufnahme, Umschul-dung/Zinsanpassung von Krediten.
Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts vom 15.11.2005 wurde in ァ 92 Abs. 1 Satz 1 festgelegt, dass Richtlinien f・ die Aufnahme von Krediten aufgestellt werden m・sen. Nach ァ 36 Abs. 1 NR. 13 ist hierf・ der Kreistag zust舅dig.
Die in der Anlage beiliegende Richtlinie entspricht im Wesentlichen der Musterrichtlinie der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverb舅de und ersetzt die Grundsatzbeschl・se des Kreistages vom 16.03.1994, 29.03.1995 und 14.10.1998 in gleicher Sache.
Im Hj. 2006 wurden bisher keine Darlehen aufgenommen. Eine Darlehensaufnahme steht f・ den Immobilienwirtschaftsbetrieb zum 30.11.2006 an. Daher muss diese Richtlinie nun in Kraft treten.
Kosten:
Es entstehen keine Kosten.
Anlagen: | |||||
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