Vorlage - 2009/189
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Der Kreistag benennt 18 Personen für die Vorschlagsliste.
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und –richter beim Verwaltungsgericht Braunschweig endet am 31. März 2010. Die Landkreise müssen eine Vorschlagsliste für die neu zu wählenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richter aufstellen. Aus dem Landkreis Peine werden dann 9 ehrenamtliche Richter berufen; doppelt so viele sind vom Landkreis vorzuschlagen. Die Vorschlagsliste des Landkreises Peine muss deshalb vorbehaltlich der endgültigen Bestimmungen der Zahl durch den Wahlausschuss 18 Personen enthalten. Weiterhin müssen Angaben über den Geburtsort und –tag sowie Beruf der oder des Vorgeschlagenen beigebracht werden. Die weiteren von den Vorgeschlagenen zu erfüllenden Voraussetzungen sind aus der Kopie der beigefügten Erklärung ersichtlich. Die Vorschlagslisten sind bis spätestens 1. Februar 2010 zu übersenden.
Die Vorschlagsliste im Jahr 2004 anlässlich der Neuwahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und –richter beim Verwaltungsgericht Braunschweig, die noch 30 Personen enthielt, enthielt die Namen folgender Personen:
Vorschläge der SPD-Fraktion:
Klaus-Walter Vetter
Gudrun Kreßmann
Irene Keller
Dietrich fischer
Peter Bormann
Dieter Löhr
Gabriele Fricke
Dr. Anja Himmelmann
Gustav Kamps
Matthias Möhle
Horst Sellinske
Henning Schridde
Manfred Michael
Gerhard Bode und
Erwin Curdt.
Vorschläge der CDU-Fraktion:
Jutta von Schwarz
Rolf Ahlers
Dietmar Sündermann
Emmi Haut
Walter Klemmke
Hannelore Rumpf
Heinrich Potesta
Marion Schulz
Alfred Hustedt
Joachim Raschewski
Joachim Bock.
Vorschläge der FDP-Fraktion:
Olaf Sperling
Vorschläge der PB-Fraktion:
Peter Schridde
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte ihr Vorschlagsrecht an die SPD-Fraktion
abgetreten.
Bestellt worden sind davon Frau Fricke, Herr Hustedt, Herr Kamps, Herr Klemke, Herr Löhr, Herr Möhle, Herr Raschewski, Frau Rumpf, Herr H.H. Schridde, Frau Schulz, Frau von Schwartz, Herr Sellinske, Herr Sperling und Herr Sündermann.
Der Kreistag wird gebeten, für den Zeitraum vom 1. April 2010 bis 31. März 2015 achtzehn Personen für die Vorschlagsliste zu benennen. Hierzu ist gemäß § 28 VerwGO die Zustimmung von mindestens 2/3 der gesetzlichen Mitgliederzahl des Kreistages erforderlich.