Inhalt

Vorlage - 2009/186  

Betreff: a) Umstellung auf die kommunale Doppik zum 01.01.2011
b) Richtlinie über die Aufnahme, Umschuldung/Zinsanpassung von Krediten - Anwendung des Haushaltsrechts bis zum 01.01.2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
19.11.2009 
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
02.12.2009 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

a)

 

a)     Für den Bereich des Landkreises Peine wird das Neue Kommunale Rechnungswesen (Doppik) zum 01.01.2011 eingeführt. Der zunächst zum 01.01.2010 geplante Parallelbetrieb (Doppik/Kameralistik) entfällt.             

 

b)     Die genannte Richtlinie sieht die Anwendung des alten Haushaltsrechts bis zum 01.01.2010 vor. Sie wird demzufolge ebenfalls auf den 01.01.2011 verschoben.

 

a)

a) In der ursprünglichen Beschlussvorlage vom 07.02.2006 wurde zunächst davon ausgegangen, dass die Umstellung vom alten auf das neue Haushaltsrecht parallel ab Hj. 2010 erfolgen soll, d. h., beide Verfahren nebeneinander zu betreiben (weicher Umstieg). Ab 01.01.2011 sollte die endgültige Umstellung (harter Umstieg) erfolgen.

 

Während der Umstellungsphase und ausgiebiger Projektarbeit hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Doppelgleisigkeit nur mit hohem Personal- und Zeitaufwand zu bewerkstelligen wäre und zu keinem befriedigenden Ergebnis führen würde. Auch das Softwarehouse H&H unterstützt nicht mehr die beabsichtigte Lösung.

 

Die kreisangehörigen Gemeinden und die Stadt Peine planen inzwischen ebenfalls nur den harten Umstieg.
 

 

b) Die Beschlussvorlage vom 02.11.2006 sah in diesem Zusammenhang vor, das alte Haushaltsrecht nur noch bis zum 01.01.2010 anzuwenden. Dieses Datum ist aus oben genanntem Sachverhalt auf den 01.01.2011 zu verschieben.