Vorlage - 2009/174
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Der JHA beschließt, auch im Jahr 2010 insgesamt 5.000 € für die Projektförderung von Maßnahmen der Jugendarbeit bereitzustellen.
Die Projektförderung ist als eine Form der Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Peine in den Zuschussrichtlinien zur Förderung von jugendpflegerischen Maßnahmen vorgesehen. Sie ermöglicht eine flexible und partizipatorische Unterstützung der Jugendarbeit und ist gleichzeitig ein Instrument zur Steuerung der jugendpflegerischen Aktivitäten im Landkreis Peine. In Abstimmung mit dem Jugendring für Stadt und Kreis Peine und auch mit den kommunalen Jugendpflegen wird dieses Instrument wieder stärker genutzt, um Entwicklungen zu unterstützen, notwendige Themen und Inhalte in der Jugendarbeit zu platzieren und somit die Infrastruktur in der Jugendhilfelandschaft im Landkreis Peine durch innovative Maßnahmen stärker zu aktivieren und auszubauen.
Der Wunsch nach Angeboten und die Förderung für und von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien ist in der Arbeitsgemeinschaft der Jugendpflegen und auch in den Jugendverbänden, sowie beim Jugendring für Stadt und Kreis Peine oft diskutiert worden. Es wurde ein deutlicher Bedarf an Angeboten, die vor Ort stattfinden und eher einen niederschwelligen Charakter, sowie einen geringen Kostenanteil haben, ermittelt.
Aus diesem Grund wird, in Abstimmung mit den Jugendverbänden, vorgeschlagen, für das Jahr 2010 Projekte und Maßnahmen, die einen niedrigschwelligen, integrativen Ansatz verfolgen, besonders zu fördern. Es soll sich dabei um Projekte handeln, die ein oder mehrtägig im Landkreis Peine oder naher Umgebung stattfinden (z. B. Zeltplatz Eltze), damit sie ggf. auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind. Im Konzept des Projektes muss dargelegt werden, wie benachteiligte Kinder und Jugendliche erreicht werden sollen. Dabei ist darauf zu achten, dass es sich nicht um Projekte ausschließlich für benachteiligte Kinder und Jugendliche handelt (Diskriminierungsgefahr), sondern um tatsächlich integrierende Maßnahmen. Die Projekte sollen sich an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientieren. Die Projekte/Maßnahmen müssen in ihrer Art und ihrem Ansatz neu sein.
Zur Finanzierung schlägt die Verwaltung wie im Jahr 2009 vor, der Ansatz der HHSt 45100.71800 „Zuschuss zur Durchführung von allgemeinen Veranstaltungen der Jugendverbände“ in Höhe von 38.500 € wie folgt zu verteilen:
Jahrespauschalen an die Verbände: 26.500 €
Projektförderung: 5.000 €
Sachkostenzuwendungen u. Zuwendungen
für besondere Maßnahmen der Jugendver-
bände, sofern diese von überörtlicher
Bedeutung sind _____________________ 7.000 €
Gesamt: 38.500 €
Eine Erhöhung des Ansatzes ist somit nicht erforderlich.