Vorlage - 2009/172
|
|
Der Kreistag beschließt die Schutzverordnung über das Naturdenkmal „Eiche in Abbensen, Edemisser Landstraße 8“
Die Stieleiche auf dem Grundstück Edemisser Landstraße 8 ist die stärkste Eiche in der
bebauten Ortslage von Abbensen. Mit ihrem Standort an der Hauptstraße hat sie eine ortsbildprägende Funktion.
Mit Datum v. 16.07.2008 wurde die Eiche als Naturdenkmal (§ 27 NNatG) einstweilig sichergestellt (§ 32 NNatG). Anlass für diesen Verwaltungsakt war eine unmittelbare
Gefährdung des Baumes durch den Tod des früheren Grundstückseigentümers und daran anschließenden Verkauf des Grundstücks. Die einstweilige Sicherstellung gilt bis zum
Inkrafttreten einer dauerhaften Naturdenkmal-Verordnung, längstens jedoch zwei Jahre.
Der Entwurf der Verordnung wurde den Grundstückseigentümern (Eheleute Reichl), der
Gemeinde Edemissen und den anerkannten Naturschutzverbänden zur Stellungnahme
übersandt. In diesem Beteiligungsverfahren haben sich keine neuen Gesichtspunkte ergeben,
die dem Inkrafttreten der Verordnung entgegen stehen würden.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Beschreibung (37 KB) | (49 KB) |