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Vorlage - 2009/170  

Betreff: Betriebskostenförderung für Krippenplätze
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
10.11.2009 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
02.12.2009 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Kreistag beschließt, die Betriebskostenförderung für Krippenplätze über den 31

Der Kreistag beschließt, die Betriebskostenförderung für Krippenplätze über den 31.12.2008 hinaus unter Berücksichtigung der Höhe der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen mit den in der Sachdarstellung festgehaltenen Zuschussbeträgen fortzusetzen.

 

 

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 04

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 04.10.2006 pauschale Betriebskostenzuschüsse nach Betreuungsform und Platz beschlossen. Als Förderlaufzeit wurde der Zeitraum vom 01.09.2006 bis 31.12.2010 festgelegt.

 

Der Bundesrat hat am 07.11.2008 dem Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG) zugestimmt. Damit wurden die Voraussetzungen für die anteilige Finanzierung des Bundes an den Betriebskosten geschaffen. Das KiföG ist am 01.01.2009 in Kraft getreten. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt auch für das Land Niedersachsen die Rahmenbedingungen für die Betriebskostenförderung geschaffen sind.

 

Auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 04.10.2006 hat der Kreistag in seiner Sitzung 03.12.2008 beschlossen, die Betriebskostenförderung für Krippenplätze bis zum 31.12.2008 fortzusetzen und mit der Stadt und den Gemeinden in Verhandlungen einzutreten mit dem Ziel, die Betriebskostenförderung bis 2013 neu zu regeln.

 

Als Ergebnis der geführten Verhandlungen wurde am 16.09.2009 folgende Einigung erzielt:

 

Die Betriebskostenförderung für Krippenplätze wird ab 01.01.2009 mit monatlich

 

                                                                                                          bisher

110 € für einen Vormittagsplatz (4-stündige Betreuung)

130 € für einen Dreiviertelplatz (6-stündige Betreuung) und

160 € für einen Ganztagsplatz (8/9-stündige Betreuung)

180,00 €

220,00 €

270,00 €

                                                                                             

fortgesetzt.

 

Das Budget wird wegen der gestiegenen Zahl der Krippenplätze für das Jahr 2010 von 300.000 € auf 500.000 € erhöht.

 

Ab 01.08.2011 ist aufgrund der Überprüfung der Angemessenheit der Finanzhilfe des Landes durch das Fachministerium dann voraussichtlich eine weitere Verhandlung erforderlich.