Vorlage - 2009/157
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Der Ausschuss für Bauen und Liegenschaften empfiehlt dem Kreistag, den Jahresabschluss für das Jahr 2008 des Immobilienwirtschaftsbetriebes (als besonderen Teil der Jahresrechnung des Landkreises Peine) in der vorgelegten Form zu beschließen und dem Landrat für das Wirtschaftsjahr 2008 uneingeschränkt Entlastung zu erteilen.
Verlustdeckung / Jahresvortrag:
Der Verlust von 53.797,16 € wird durch den Ergebnisvortrag von 244.167,94 € (aus Gewinnverwendung 2006) gedeckt. Dieser Ergebnisvortrag hat insgesamt seinen gezielten Bestimmungszweck (Bauunterhaltung) erfüllt, so dass er komplett aufgelöst wird.
Der danach verbleibende neue Überschuss von 190.370,78 € ist als neuer Ergebnisvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Über die Prüfung des Jahresabschlusses des IWB für das WiJahr 2008 liegt der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vor. Darin wird bestätigt, dass die Buchführung und der Jahresabschluss 2008 den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen.
Der Jahresabschluss bzw. der Jahresbericht des IWB für das WiJahr 2008 wurden vom Ausschuss für Bauen und Liegenschaften in seiner Sitzung vom 12.05.2009 zur Kenntnis genommen.
Der Jahresbericht 2008 wurde anlässlich der damaligen Sitzung versandt. Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes liegt bei.
Eine Stellungnahme seitens der Verwaltung ist entbehrlich, weil im Prüfungsbericht keine besonderen Kritikpunkte erwähnt werden.
Der Verlust von 53.797,16 € ist u. a. entstanden, weil das Budget zur Bauunterhaltung überschritten wurde. Die Überschreitung sollte bewusst höher ausfallen, mindestens 244.167,94 € (Ergebnisvortrag) betragen, weil dieses „Guthaben“ gezielt für BU-Maßnahmen zu verwenden war, um den Bauunterhaltungsstau teilweise abzubauen. Eine entsprechende Ansatzüberschreitung liegt vor, so dass der Ergebnisvortrag aufgelöst werden kann. Er deckt anteilig die Überschreitung im BU-Bereich und dient damit natürlich auch der Verlustdeckung.
Indirekt ist dadurch ein „Gewinn“ in Höhe der Differenz von 190.370,78 € entstanden, der nun als neuer Vortrag auf neue Rechnung einzustellen ist. Ein besonderer Verwendungszweck ist aufgrund der allgemeinen schlechten Finanzsituation nicht ratsam. Der Vortrag dient zur allgemeinen Verlustdeckung, wahrscheinlich schon für WiJahr 2009.
§ 11 der Verordnung über die Haushaltswirtschaft kaufmännisch geführter kommunaler Einrichtungen (EinrVO-Kom) steht dem nicht entgegen.
Kosten:
Durch Beschluss gemäß vorstehendem Beschlussvorschlag entstünden keine Kosten.