Vorlage - 2006/077
|
|
Der Antrag wird abgelehnt. Ein Zuschuss wird seitens des Landkreises Peine nicht gezahlt.
Mit Schreiben vom 19.04.2006 hat der Schützenverein 1905 Ölsburg beim Landkreis Peine einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zum Austausch des mit Blei belasteten Oberbodens auf dem Gelände des Schießstandes am Gadenstedter Weg gestellt. Begründend in seinen Ausführungen geht der Verein darauf ein, dass des Landkreis Peine eine Untersuchung der örtlichen Bodenverhältnisse veranlasst hat und als Ergebnis dieser Untersuchung den Austausch des mit Blei belasteten Oberbodens fordert. Der Verein teilt weiter mit, dass nach Schätzung der mit den Arbeiten beauftragten Firma (aufgrund der Bleibelastung ist ein Einsatz in Selbsthilfe durch die Vereinsmitglieder nicht möglich) sich das gesamte Kostenvolumen auf über 10.000,-- € belaufen wird. Diese Belastung übersteigt die Finanzkraft des Vereins und aus diesem Grunde bittet er aufgrund des verschärften Umweltrechts um Gewährung eines Zuschusses zu der notwendigen Maßnahme.
Rechtsgrundlage für die geforderte Sanierung ist das Bundesbodenschutzgesetz sowie entsprechende Richtlinien. Nach diesen Rechtsvorschriften sind für alle offenen Schießstände im Landkreis Peine Gefährdungsabschätzungen vorgenommen worden.
Die dabei festgestellten Mängel sind den Betreibern als Verhaltenstörer in einem Kurzbericht des Gutachterbüros übersandt worden. In diesem Zusammenhang haben der Landkreis Peine und das Gutachterbüro allen Schießstandsbetreibern einen Termin angeboten, bei dem über die Mängel und deren Beseitigung gesprochen werden kann. Bei diesem Termin hatten mehrere Schießstandsbetreiber sich dahingehend geäußert, den kontaminierten Boden gemeinsam entsorgen zu lassen, um dadurch die Kosten zu minimieren.
Hinsichtlich des Zuschussantrages des Schützenvereins Ölsburg ist festzustellen, dass es im Landkreis Peine zwanzig weitere offene Schießstände gibt, in denen eine ähnliche Problematik vorliegt.
Sollte im vorliegenden Fall dem Schützenverein Ölsburg ein Zuschuss gewährt werden, so ist davon auszugehen, dass voraussichtlich weitere Anträge anderer Schützenvereine folgen werden, die dann ebenfalls im Wege der „Selbstbindung der Verwaltung“ entsprechend bezuschusst werden müssten.
Im Hinblick auf die angespannte finanzielle Situation des Landkreises Peine schlägt die Verwaltung vor, keine Förderung zu gewähren. Im übrigen stehen Haushaltsmittel ebenfalls nicht zur Verfügung.