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Vorlage - 2009/136  

Betreff: Aufstufung der Gemeindestraße "Auf der Masch" zwischen Klein Eddesse und Eddesse zur Kreisstraße 76
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Straßen Bearbeiter/-in: Ramm, Britta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
15.09.2009 
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
21.10.2009 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Aufstufung der Gemeindestraße „Auf der Masch“ zwischen Klein Eddesse und Eddesse zur Kreisstraße 76 wird zugestimmt

Der Aufstufung der Gemeindestraße „Auf der Masch“ zwischen Klein Eddesse und Eddesse zur Kreisstraße 76 wird zugestimmt

 

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Auf Antrag der Gemeinde Edemissen wurde durch den Landkreis Peine, Fachdienst Straßen, ge-prüft, ob der Gemeindeverbindungsweg „ Auf der Masch „ zwischen Eddesse und Klein Eddesse zur Kreisstraße aufzustufen ist

 

Auf Antrag der Gemeinde Edemissen wurde durch den Landkreis Peine, Fachdienst Straßen, geprüft, ob der Gemeindeverbindungsweg „ Auf der Masch „ zwischen Eddesse und Klein Eddesse zur Kreisstraße aufzustufen ist.

 

Gem. § 3 Abs. 1 Ziffer 2. NStrG ( Niedersächsisches Straßengesetz ) sind Kreisstraßen „Straßen, die überwiegend dem Verkehr zwischen ... räumlich getrennten Ortsteilen als überörtliche Verkehrswege dienen oder zu dienen bestimmt sind“.

Bei Klein Eddesse handelt es sich bauplanungsrechtlich um einen Ortsteil.

Somit entspricht die Verbindungsstraße zwischen Eddesse und Klein Eddesse der Legaldefinition einer Kreisstraße gem. § 3 Abs. 1 Ziffer 2 NStrG und ist somit entsprechend aufzustufen.

 

Die Straße ist vom abgebenden Baulastträger in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Für die hierzu erforderlichen baulichen Maßnahmen zahlt die Gemeinde den ermittelten Kostenanteil in Höhe von 61.000 €. Der Landkreis Peine trägt mit einem Eigenanteil in Höhe von 30.000 € zur Finanzierung der Sanierung und Erstausstattung als Kreisstraße bei.

 

Das Eigentum an der Straße wird gem. § 12 NStrG in Form einer Grundbuchberichtigung übertragen. Hierdurch entstehen keine Kosten.

 

Der Vermögenswert der Straße wurde mit mindestens 260.000,- € ermittelt, so dass die Aufstufung der Beschlussfassung des Kreistages bedarf (§ 36 Abs. 1 Ziffer 11 NLO i.V.m. § 3 a der Hauptsatzung des Landkreises Peine).

 

Nach Beschlussfassung durch den Kreistag wird das weitere Vorgehen mit entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Landkreis Peine und der Gemeinde Edemissen geregelt.

Nach der Genehmigung durch das NLStBV (Niedersächsisches Landesamt für Straßenbau und Verkehr) als Straßenaufsichtsbehörde, wird die Umstufung (§ 7 Abs. 2 Satz 2 NStrG) durch den Landkreis Peine verfügt.

 

Die endgültige Übernahme ist zum 1.1.2010 vorgesehen.

 

 

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