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Vorlage - 2009/131  

Betreff: Produktbericht Juni 2009 - Budgetentwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
01.09.2009 
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Bericht über den Stand der Produkte

 

Wie aus der beigefügten Übersicht für den Produktbereich „Soziales, Jugend, Gesundheit“ zu entnehmen ist, droht mit Berichtsstand 30. Juni 2009 eine Überschreitung des Produktbereichsbudgets um rund 1,3 Mio. €.

 

Die Überschreitung ist im Wesentlichen auf die Produktgruppe „Jugendamt“ zurückzuführen. Hier wird eine Überschreitung von etwa 1,5 Mio. € erwartet.

 

Aus der beigefügten Übersicht der einzelnen Produkte der Produktgruppe ist zu entnehmen, mit welchem Budget die einzelnen Produkte geplant waren, wie der Stand zum 30.06.2009 war und welches Jahresergebnis erwartet wird. Im Leistungsbereich sind die gravierendsten Mengeninformationen mit Plan, Stand 30.06.2009 und voraussichtlichem Ergebnis aufgeführt.

 

Aus der Übersicht ist zu entnehmen, dass die gravierenden Abweichungen bei den Produkten 3633000034 – Hilfe zur Erziehung – und 3634000034 – Hilfen für junge Volljährige/ Inobhutnahme/ Eingliederungshilfe – erwartet werden. Es wird daher nachstehend auf diese beiden Produkte eingegangen. Die anderen Abweichungen bei den Produktentwicklungen sind im Verhältnis so gering, dass sie vernachlässigt werden können.

 

In den vergangenen Jahren war regelmäßig eine Überschreitung im Bereich der Aufgaben der Hilfen zur Erziehung zu verzeichnen. In den Budgetplanungen wurde allerdings dann nicht diese tatsächliche Entwicklung aufgegriffen, sondern vielmehr eine moderate Anhebung oder teilweise sogar Kürzung der Ansatzplanungen des Fachdienstes vorgenommen. Für das Jahr 2009 wurde dementsprechend vorgegeben 250.000 € zu erwirtschaften, sodass hier jetzt dringend eine Anpassung an die Realität geboten ist, damit nicht in jedem Jahr eine ähnliche Begründung bzw. Rechtfertigung der Ausgabenentwicklung erfolgen muss.

 

Dazu wird auf die beigefügten Anlagen zu den genannten Produkten verwiesen. Hier wird sehr deutlich, dass zum Beispiel bei der HhSt. 45500.76010 – sozialpädagogische Familienhilfe im Produkt Hilfen zur Erziehung trotz eines Rechnungsergebnisses aus 2008 in Höhe von rd. 361.000 € für 2009 mit einem Ansatz von nur 200.000 € geplant worden ist, heute aber eine Prognose abgegeben werden muss, dass für das laufende Jahr insgesamt 550.000 € benötigt werden. Also musste mit einem zunächst um 161.000 € geringeren Ansatz gewirtschaftet werden. Es lag auf der Hand, dass dies nicht möglich war. Ähnliche Entwicklungen zeigen sich für dieses Produkt in den Arbeitsfeldern Vollzeitpflege, sonstige Erziehungshilfen, soziale Gruppenarbeit und Heimerziehung; betreutes Wohnen (Minderjährige). Gleiches ist für das Produkt Hilfen für junge Volljährige / Inobhutnahme / Eingliederungshilfe bei den Leistungen ambulante Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder nach § 35 a SGB VIII, Heimerziehung; betreutes Wohnen (Volljährige) und den stationären Hilfen für seelisch behinderte Kinder nach § 35 a SGB VIII festzustellen.

 

Allein durch diese Planungen lagen die Ansätze 2009 für das Produkt Hilfen zur Erziehung um insgesamt 508.000 € unter den Rechnungsergebnissen aus dem Vorjahr. Unabhängig davon ist nach den aktuellen Prognosen für 2009 von einem Defizit von insgesamt 1.680.000 € auszugehen.

 

Besonders auffällig ist der Anstieg bei den ambulanten Leistungen in beiden Produkten. Allein in diesem Bereich ist im Vergleich zum Vorjahresergebnis mit einem Anstieg der Ausgaben in Höhe von insgesamt knapp 600.000 € zu rechnen; im stationären Bereich sind es 850.000 €. Die weiteren erhöhten Ausgaben ergeben sich in den teilstationären Arbeitsfeldern.

 

 

 

 

Bedingt durch den Grundsatz „ambulant vor stationär“ ist dies einerseits nachvollziehbar, insgesamt aber bedenklich, weil in der Gesamtbetrachtung die Bedarfe für Leistungen der Jugendhilfe deutlich steigend sind. Dies allerdings ist bundesweit beobachtbar und sowie der konjunkturellen als auch der gesellschaftlichen Entwicklung geschuldet. Nach wie muss aber behauptet werden, dass ohne die Ausweitung im ambulanten Bereich der Ausgabenanstieg im stationären Bereich weitaus gravierender ausgefallen wäre.

 

Die Gründe insgesamt für die Entwicklung der Ausgaben in der Jugendhilfe sind weiterhin vielschichtig. Nach wie vor spielt die erhöhte Sensibilität der Öffentlichkeit hinsichtlich der von Risikoentwicklungen/Risikoeinschatzungen i. S. von Kindeswohlgefährdung eine Rolle. Es ist dementsprechend auch zukünftig davon auszugehen, dass es systematisch immer mehr gelingt, die Risiken bezüglich akuter Kindeswohlgefährdungen zu reduzieren, gleichzeitig aber Hilfebedarfe identifiziert werden, die bislang unbekannt oder nicht in der bisherigen Form umgesetzt worden waren.

 

Auch haben – wie bereits oben angedeutet – sozioökonomische Lebenslagen und Armutsquoten einen nicht zu vernachlässigen Einfluss auf die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung. Je mehr sich die Lebenslagen verschärfen, umso höher ist das Risiko für eine förderliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie ein daraus entstehender erzieherischer Bedarf – und damit ein Rechtsanspruch – i.S.v. §§ 27 ff SGB VIII.

 

Bei der Betrachtung der Gesamtentwicklung muss daher wie im Vorjahr in Rechnung gestellt werden, dass sich gesellschaftlich gewollte Entwicklungen (= Verbesserung des Kinderschutzes) und aus der Jugendhilfe heraus nicht beeinflussbare Faktoren (=Armut) bei den Fallzahlen der Hilfen zur Erziehung in Peine in nicht unwesentlicher Weise auswirken.

 

Beim Produkt 3633000034 - Hilfe zur Erziehung – deutet sich eine deutliche Überschreitung um rund 1.036.500 € an, da sich die Fallzahlen entsprechend gesteigert haben. Insbesondere im Bereich des § 29 SGB VIII Soziale Gruppenarbeit, § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe, § 33 SGB VIII Vollzeitpflege, § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige Betreuungsform ist seit Beginn des Jahres eine steigende Tendenz zu verzeichnen. Da bereits laufende Hilfen in dem Umfang nicht beendet werden können, wie neue Hilfen notwendig sind, steigen auch hier die Fallzahlen und demzufolge die Kosten.

 

Gründe für den unabweisbaren Mehrbedarf im Bereich des Produktes liegen in dem nach konsequenter Prüfung von Anträgen auf Hilfen zur Erziehung für Kinder und Jugendliche deutlich ersichtlichen Hilfebedarf in den Familien, die mit geeigneten und notwendigen Hilfen abzudecken sind.

 

Das Produkt 3634000034 - Hilfen für junge Volljährige/ Inobhutnahme/ Eingliederungshilfe – dürfte zum Jahresende eine Überschreitung von rund 414.000 € verzeichnen sein, da die Hilfeform § 35a SGB VIII in den letzten Jahren eine kontinuierliche (bundesweit) Steigerung erfahren hat. Die ambulanten und stationären Fördermaßnahmen nahmen in der jüngsten Zeit stetig zu. Durch die Gesetzeslage ergibt sich für die Jugendhilfe immer häufiger die Zuständigkeit, auch für junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr. Insbesondere die stationären Maßnahmen haben dazu geführt, dass der Haushaltsansatz nicht eingehalten werden kann. Dieser Trend setzt sich fort.

 

Die Kosten für Inobhutnahmen § 42 SGB VIII unterliegen immer starken Schwankungen und können von daher nur sehr schwer hochgerechnet werden. Überraschend ist hier festzustellen, dass hier kein Fallanstieg zu verzeichnen ist. Bisher waren erhöhte Fallzahlen bei den Inobhutnahmen immer ein Indiz für eine Steigerung der Fremdunterbringungen steige. Die Inobhutnahmen sind also im laufenden Jahr rückläufig, die stationären Maßnahmen der Jugendhilfe aber stark steigend.