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Vorlage - 2009/113  

Betreff: Energieberatung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:33 - Fachdienst Arbeit Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
22.06.2009 
Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Das Ziel, ein Energiesparprojekt für einkommensschwache Haushalte im Landkreis Peine durchzu-führen, wird trotz veränderter Rahmenbedingungen weiter verfolgt

Das Ziel, ein Energiesparprojekt für einkommensschwache Haushalte im Landkreis Peine durchzuführen,  wird trotz veränderter Rahmenbedingungen weiter verfolgt.

 

Als erster Schritt wird ein niederschwelliges Angebot beim Caritasverband installiert.

 

 

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Einleitend wird auf die Sachdarstellungen in den Sitzungen am 16

Einleitend wird auf die Sachdarstellungen in den Sitzungen am 16.02.2009 und 16.03.2009 verwiesen (Vorlagen 19/2009 und 51/2009).

 

In seiner Sitzung am 16.03.2009 hat sich der AFAS dafür ausgesprochen, dass für einkommensschwache Haushalte im Landkreis Peine ein Energieberatungsprojekt durchgeführt wird; der Kreisausschuss hat entsprechend beschlossen.

 

In der AFAS-Sitzung am 25.05.2009 hat die Verwaltung darüber informiert, dass sich die ursprünglichen Rahmenbedingungen geändert haben.

 

Sich verschlechternde wirtschaftliche Rahmendaten haben das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) veranlasst, die bereitgestellten Mittel für die Restkostenfinanzierung des Projektes „Stromspar-Check“ des Deutschen Caritasverbandes sowie des Bundesverbandes der Energie- und Klimaschutzagenturen zu verringern und die Rahmenbedingungen für die Vergabe zu ändern.

 

Gesichert ist derzeit nicht mehr die geplante Ausweitung auf 100 Standorte, sowie die Höhe der Restkostenfinanzierung (bisher 40 Tsd. € je Standort). Weiterhin dürfen für das Projekt nach dem 01.07.2009 keine neuen Teilnehmerplätze nach § 16e SGB II (mit Bundesmitteln nach SGB II geförderte reguläre Arbeitsverhältnisse) eingerichtet werden. Hier muss über eine Maßnahmeförderung nach § 16 SGB II i.V.m. § 46 SGB III (Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Wiedereingliederung) nachgedacht werden.

Das „Starterpaket“ soll nicht mehr über die Mittel des BMU finanziert werden. Die Projektträger sollen hierfür, sowie für das Projekt insgesamt, Drittmittel einwerben. Eine Beteiligung der Kommune wird erwartet.

 

Offen ist der Projektbeginn. Die Dauer des Projektes wird bis auf den 31.12.2010 verlängert.

 

Der Caritasverband Peine e.V. ist weiterhin an der Durchführung des Projektes interessiert und wird den entsprechenden Antrag beim Deutschen Caritasverband einreichen. Gespräche mit den Stadtwerken Peine sind  terminiert; mit weiteren Energieversorgern sollen Gespräche geführt werden.

 

 

Für die Energieberatung sind nach derzeitigem Kenntnisstand aus Sicht der Verwaltung vier Alternativen möglich:

 

Durchführung im Rahmen des Bundes-Projektes „Stromspar-Check“ des Caritas-Verbandes.

Positiv hierbei wäre die Nutzung bestehender Beratungsstrukturen auch im interkulturellen Bereich. Unsicherheit besteht darüber, ob Peine in den Kreis der neu zu fördernden Teilnehmer aufgenommen wird, wann das Projekt konkret beginnen könnte, die Höhe der Restkostenfinanzierung durch das BMU, die Höhe der erforderlichen Drittmittel, die Bereitschaft weiterer Kooperationspartner zu einer finanziellen Beteiligung sowie die Höhe der aufzuwendenden Kreismittel.

 

Durchführung eines eigenen Projektes des Landkreises

Bei einem eigenen Projekt wären die Vorgaben des BMU nicht zwingend einzuhalten. Der Landkreis könnte den Umfang und Inhalt des Projektes sowie die Anzahl der Teilnehmer/innen selbst bestimmen. Die Konzepterstellung und Planung, die Projektorganisation und –umsetzung, die  Betreuung und Beratung der im Projekt eingesetzten Langzeitarbeitslosen müsste mit Kreispersonal und unter Nutzung von Sachmitteln, Räumen etc. des Landkreises erfolgen. Der Zugang zu den Kunden/ Kundinnen und die Akzeptanz könnte erschwert sein, wenn das Projekt ausschließlich von Landkreismitarbeiter/innen durchgeführt würde.

 

 

 

Durchführung des Projektes durch einen Maßnahmeträger

Bei einer Projektdurchführung als Eingliederungsmaßnahme gem. § 46 SGB III durch Dritte wären zusätzlich zur 2. Alternative vergaberechtliche Vorschriften zu beachten. Es müsste ein formal „ausschreibungsreifes“ Konzept inhaltlich erstellt und dabei auch die Projektumsetzung geplant und vorbereitet werden, so dass ein Projektstart, der mit einer umfassenden Qualifizierung und Vorbereitung der dafür eingesetzten Langzeitarbeitslosen beginnen würde, frühestens Ende 2009 möglich wäre. Der konkrete Maßnahmeträger würde sich durch das Vergabeverfahren ergeben.

 

Durchführung als niederschwelliges Angebot, analog des „Wolfsburger Modells“, d.h. über MAE-Plätze bei einem Sozialverband.

 

Die bisher angestrebte weitgehende Kostenneutralität für den Landkreis würde sich nach derzeitigen Erkenntnissen nur über die Alternativen 3 oder 4 erreichen lassen, wobei sich die Alternative 4 deutlich schneller realisieren ließe.

Träger der MAE-Plätze könnte der Caritasverband Peine sein, um eine hohe Akzeptanz zu erreichen und um die dort vorhandenen Beratungskompetenzen für Menschen mit Migrationshintergrund zu nutzen. Soweit für die Betreuung und Beratung der eingesetzten MAE-Kräfte zusätzliches Personal beim Caritasverband erforderlich sein sollte, soll dieses über Arbeitsplätze mit einer ergänzenden Förderung nach § 16e SGB II organisiert werden. Ein sich dadurch ergebender zusätzlicher Finanzierungsbedarf wäre gut steuer- und damit auch begrenzbar. Der aus kommunalen Mitteln zu leistende Betrag für Sachmittel soll auf 5.000 € in 2009 begrenzt werden.

 

Eine konkrete Kostenkalkulation ist wegen der bestehenden Unsicherheiten zu den grundsätzlichen Projekt- und Fördermöglichkeiten noch nicht möglich. Insbesondere hinter der 1. Alternative stehen derzeit viele Fragezeichen. 

 

Es wird vorgeschlagen, die Alternative 1, wie ursprünglich beabsichtigt, weiter zu verfolgen. Vor einer Umsetzung der Alternative 1 wird dem Ausschuss ein Kostenplan vorgelegt.

 

Um eine baldige Umsetzung zu gewährleisten, soll die Alternative 4 umgehend realisiert werden. Dabei ist eine hohe Flexibilität zu gewährleisten, um ggf. später die Alternativen 1 und 4 miteinander verzahnen zu können.

 

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