Vorlage - 2009/100
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Der Kreistag wählt auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer Niedersachen
a) Carl Lauenstein
b) Dr. Alexander von Schwartz
c) Martin Bollmann
in den Grundstücksverkehrsausschuss des Landkreises Peine.
Nach § 41 des Gesetzes über Landwirtschaftskammern (LwKG) vom 10. Februar 2003 (Nds. GVBl. Nr. 5/2003 S. 61, ber. 176), in der zz. geltenden Fassung, nimmt der Landkreis Peine die Aufgaben nach dem Landpacht- und Grundstücksverkehrsgesetz durch einen besonderen Ausschuss (Grundstücksverkehrsausschuss) wahr.
Dem Grundstücksverkehrsausschuss gehören derzeit die drei von der Kammerversammlung gewählten Mitglieder der Landwirtschaftskammer, Carl Lauenstein, Dr. Alexander von Schwartz sowie Marco Sodemann, an.
Darüber hinaus sind vom KT für die Dauer der Legislaturperiode des Kreistages Frau KTA Weyberg sowie KTA Dr. Doll in den Ausschuss gewählt worden.
Gemäß § 41 Abs. 3 S. 2 LwKG sind nach Ablauf der Wahlperiode der Kammerversammlung die Mitglieder neu zu wählen. Die Wahl der Mitglieder erfolgt nach § 41 Abs. 2 Nr. 1 LwKG auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer durch den Kreistag.
Nach der „alten“ Fassung des LwKG wurden die Mitglieder noch von der Kammerversammlung der Landwirtschaftskammer gewählt.
Die laufende Wahlperiode endet am 05.02.2009.
Die neu gewählte Kammerversammlung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat in ihrer konstituierenden Sitzung am 10.02.2009 folgende Personen zur Wahl in den Grundstücksverkehrsausschuss des Landkreises Peine vorgeschlagen:
Wahlgruppe 1: Carl Lauenstein, Lengeder Weg 1, 38159 Vechelde
Dr. Alexander von Schwartz, Eixer Str. 24, 31234 Edemissen
Wahlgruppe 2:Martin Bollmann, Breitebuschfeld 55, 31249 Hohenhameln
Die Herren Lauenstein sowie Dr. von Schwartz waren bereits als gewählte Mitglieder der Landwirtschaftskammer im Grundstücksverkehrsausschuss vertreten.