Vorlage - 2006/073
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Als Vertreter des Landkreises wird neben Landrat Einhaus
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und als deren / dessen Vertreter
KTA _____________________________
benannt.
Die Satzung des NLT bestimmt in § 7 Abs. 1, dass der Landkreis Peine den Landrat und einen weiteren Vertreter aus dem Kreistag entsenden darf. Der NLT bat mit Rundschreiben vom 11. September 2006, die Wahl des weiteren, vom Kreistag zu bestimmenden Kreistagsmitgliedes möglichst im Rahmen der konstituierenden Sitzung durchzuführen.
Gemäß § 43 NLO wird der Landrat durch eine Abstimmung vom Kreistag zum Vertreter bestimmt.
Anschließend wird die / der zweite Vertreter/in (einschließlich Verhinderungsvertreter/in) gemäß § 44 NLO gewählt.
Über die Höhe der Angemessenheit der Aufwandsentschädigung erfolgt eine besondere Vorlage.