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Vorlage - 2006/073  

Betreff: Vertretung des Landkreises im Niedersächsischen Landkreistag (NLT)
hier: Neubesetzung der Vertretung in der Landkreisversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Kreisentwicklung Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreistag des Landkreises Peine
01.11.2006 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Als Vertreter des Landkreises wird neben Landrat Einhaus

Als Vertreter des Landkreises wird neben Landrat Einhaus

 

KTA _____________________________

 

und als deren / dessen Vertreter

 

KTA _____________________________

 

benannt.

 

Die Satzung des NLT bestimmt in § 7 Abs

Die Satzung des NLT bestimmt in § 7 Abs. 1, dass der Landkreis Peine den Landrat und einen weiteren Vertreter aus dem Kreistag entsenden darf. Der NLT bat mit Rundschreiben vom 11. September 2006, die Wahl des weiteren, vom Kreistag zu bestimmenden Kreistagsmitgliedes möglichst im Rahmen der konstituierenden Sitzung durchzuführen.

 

Gemäß § 43 NLO wird der Landrat durch eine Abstimmung vom Kreistag zum Vertreter bestimmt.

 

Anschließend wird die / der zweite Vertreter/in (einschließlich Verhinderungsvertreter/in) gemäß § 44 NLO gewählt.

 

Über die Höhe der Angemessenheit der Aufwandsentschädigung erfolgt eine besondere Vorlage.