Vorlage - 2006/072
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Gemäß § 47 NLO werden die in der Sachdarstellung aufgeführten Ausschüsse gebildet, die zusätzlichen Bürgervertreter/Mitglieder berufen, die Sitzverteilungen, die Ausschussbesetzungen und die Ausschussvorsitze festgestellt.
Gem. § 47 Abs. 1 NLO werden folgende beratende Ausschüsse gebildet:
1. Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz (AZVF)
11 Kreistagsabgeordnete; davon entfallen gem. § 47 Abs. 2 NLO auf die Gruppe
SPD/Bündnis90/Die Grünen 6 Mitglieder, die CDU-Fraktion 4 Mitglieder; über 1 Mitglied
entscheidet das Los zwischen der FDP-Fraktion und der PB-Fraktion,
keine Bürgervertreter
2.Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport (ABKS)
11 Kreistagsabgeordnete; davon entfallen gem. § 47 Abs. 2 NLO auf die Gruppe
SPD/Bündnis90/Die Grünen 6 Mitglieder, die CDU-Fraktion 4 Mitglieder; über 1 Mitglied
entscheidet das Los zwischen der FDP-Fraktion und der PB-Fraktion.
Für den schulischen Bereich werden zuzüglich 7 gesetzliche Vertreter nach dem Nds. Schulgesetz benannt (Namen werden nachgereicht). Für die Bereiche Kultur und Sport werden 5 Bürgervertreter, zusätzlich für den Bereich Sport ein Vertreter des Kreissportbundes hinzu gezogen. Für den Bereich Kultur wird von Fall zu Fall ein/e Vertreter/in des Kreisheimatbundes als Fachmann/-frau eingeladen.
3.Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz (AUV)
11 Kreistagsabgeordnete; davon entfallen gem. § 47 Abs. 2 NLO auf die Gruppe
SPD/Bündnis90/Die Grünen 6 Mitglieder, die CDU-Fraktion 4 Mitglieder; über 1 Mitglied
entscheidet das Los zwischen der FDP-Fraktion und der PB-Fraktion;
5 Bürgervertreter;
4.Ausschuss für Bauen und Liegenschaften (ABL)
11 Kreistagsabgeordnete; davon entfallen gem. § 47 Abs. 2 NLO auf die Gruppe
SPD/Bündnis90/Die Grünen 6 Mitglieder, die CDU-Fraktion 4 Mitglieder; über 1 Mitglied
entscheidet das Los zwischen der FDP-Fraktion und der PB-Fraktion;
5 Bürgervertreter;
5.Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales (AFAS)
11 Kreistagsabgeordnete; davon entfallen gem. § 47 Abs. 2 NLO auf die Gruppe
SPD/Bündnis90/Die Grünen 6 Mitglieder, die CDU-Fraktion 4 Mitglieder; über 1 Mitglied
entscheidet das Los zwischen der FDP-Fraktion und der PB-Fraktion;
5 Bürgervertreter;
6.Jugendhilfeausschuss (JHA)
9 Kreistagsabgeordnete; davon entfallen gem. § 47 Abs. 2 NLO auf die Gruppe
SPD/Bündnis90/Die Grünen 5 Mitglieder, die CDU-Fraktion 3 Mitglieder; über 1 Mitglied
entscheidet das Los zwischen der FDP-Fraktion und der PB-Fraktion;
6 sonstige Mitglieder und 8 beratende Mitglieder.
Der Kreistag wird gebeten, die Kreistagsabgeordneten für die Ausschüsse zu benennen und zu entscheiden, ob die Bürgervertreterinnen und Bürgervertreter gem. § 47 Abs. 7 NLO wie vorstehend aufgeführt benannt werden sollen.
Die Fraktionen bzw. Gruppen, auf die bei der Ausschussbildung kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, gem. § 47 Abs. 4 NLO ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in jeden Ausschuss zu entsenden.
Anschließend muss die Ausschussbesetzung durch den Kreistag als Beschluss festgestellt werden.
Die Ausschussvorsitze werden den Fraktionen bzw. Gruppen gem. § 47 Abs. 8 NLO in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt; dabei entfallen auf die Gruppe SPD/Bündnis 90/Die Grünen 4 Ausschussvorsitze und auf die CDU-Fraktion 2 Ausschussvorsitze. Die Fraktion bzw. Gruppe benennt die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen und bestimmt die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörigen Kreistagsabgeordneten in folgender Reihenfolge der Zuteilung:
1. Zuteilung Gruppe SPD/Bündnis90/Die Grünen
2. Zuteilung CDU-Fraktion
3. Zuteilung Gruppe SPD/Bündnis90/Die Grünen
4. Zuteilung Gruppe SPD/Bündnis90/Die Grünen oder CDU-Fraktion (Losentscheid)
5. Zuteilung Verlierer Losentscheid
6. Zuteilung Gruppe SPD/Bündnis90/Die Grünen