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Vorlage - 2009/072  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2009
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
06.05.2009 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Konjunkturpaket II Kernhaushalt und IWB PDF-Dokument

Der Kreistag stimmt

Der Kreistag stimmt

 

a)      dem 1. Nachtragsbudgetplan mit ergänztem Budgetvermerk,

b)      dem 1. Nachtragswirtschaftsplan des Immobilienwirtschaftsbetriebes

 

zu.

 

Der Kreistag beschließt

 

c)       die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009,

d)      die Finanzplanung einschließlich Investitions- und Investitionsförderungspro­gramm.

 

 

 

Aufgrund der Umsetzung des Konjunkturpaketes II für den Landkreis Peine ist der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan aufgrund des § 87 Abs

Aufgrund der Umsetzung des Konjunkturpaketes II für den Landkreis Peine ist der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan aufgrund des § 87 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) erforderlich.

 

Die Kommunalaufsicht hat eine Genehmigung innerhalb weniger Tage unter der Maßgabe zugesagt, dass der Nachtragshaushalt sich im Kern mit den Maßnahmen des Konjunkturpaketes beschäftigt. Die Verwaltung hat daher die Veränderungen von Ansätzen auf ein Mindestmaß beschränkt.

 

Die von der Verwaltung beabsichtigten Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunkturpaketes werden wie folgt begründet:

 

Kernhaushalt

 

– Bau und Ausstattung von Schulen –

 

Der Landkreis Peine erhält eine Zuwendung entsprechend der Anzahl der Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Die Zuwendung wird für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, zum Erwerb von Gebäuden für schulische Zwecke, zur Erstausstattung von Schulen und zur Ausstattung mit besonderen Einrichtungen sowie zur Modernisierung und Sanierung von Schulanlagen gewährt.

Neu-, Um bzw. Erweiterungsbauten werden bereits durch den Fördertopf „Pauschale Förderung“ unterstützt. Der Schwerpunkt dieses Fördertopfes sollte daher in der Erstausstattung bzw. der Ausstattung mit besonderen Einrichtungen liegen.

Die meisten Fachunterrichtsräume im naturwissenschaftlichen Bereich, sowie die Lehrküchen in den Schulen entsprechen nicht mehr dem heutigen Standard. Eine Förderung in diesem Bereich ist daher dringend notwendig. Zur Entscheidungsfindung welche Schulräume vorrangig saniert werden müssen, wurde ein Fachberater hinzugezogen.

 

Zuweisung Land

961.900 €

Eigenanteil (10 %)

106.900 €

Ausgaben

1.068.800 €

 

 

– Medienausstattung –

 

Ziel dieses Fördertopfes ist die Verbesserung der Medienausstattung für das „mobile Lernen“ in den allgemeinbildenden Schulen. Maßgebend für die Höhe der Zuwendung ist die Schülerzahl. Gefördert wird die Infrastruktur für das mobile Lernen in Form von Hard- und Software, dem Strom und Datennetz und dem notwendigen Mobiliar (keine Ausstattung von Computerräumen).

Da jede Schule die Möglichkeit bekommen soll mit didaktisch aufbereiteten Medien selbstverständlich umzugehen, beabsichtigt der Landkreis Peine die technischen Ausstattungen der Schulen in Form von Schulservern und Netzwerken sowie Whiteboards wesentlich zu verbessern. Eine detaillierte Aufstellung welche Schule gefördert wird, wird gerade durch die Arbeitsgruppe ermittelt.

 

Zuweisung Land

244.500 €

Eigenanteil (10 %)

27.200 €

Ausgaben

271.700 €

 


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Medienausstattung – Digitale Unterrichtsmedien

 

Förderungsfähig ist die Beschaffung didaktisch aufbereiteter, digitaler Online-Unterrichtsmedien für alle Unterrichtsfächer. Diese Medien dürfen von allen Lehrkräften und allen Schülerinnen und Schülern genutzt werden. Ziel ist die Vermittlung von Medienkompetenz sowie dem notwendigen flexiblen Umgang mit den digitalen Unterrichtsmedien in den Schulen. Die Beschaffung erfolgt über das kommunale Medienzentrum in Abstimmung mit dem NiLS. Es handelt sich hierbei um einen separaten Fördertopf. Jedes Medienzentrum in Niedersachsen wird mit einem Festbetrag bezuschusst.

 

Zuweisung Land

76.500 €

Eigenanteil (10 %)

8.500 €

Ausgaben

85.000 €

 

 

– Innovations- und Zukunftszentren an berufsbildenden Schulen –

 

Die Berufbildenden Schulen werden auf Antrag gefördert. Gefördert werden Investitionen insbesondere für die erforderlichen Neu- und Ergänzungsbeschaffungen, sowie den damit verbunden Installationen bzw. Einweisungen. Ziel ist es eine Schwerpunktschule in einem Technik- und Berufsbereich zu schaffen.


Voraussetzung ist es u.a. ein Entwicklungskonzept über die handlungs- und prozessorientierte innovative Berufsausbildung vorzulegen. Dieses wurde bereits durch die Berufsbildenden Schulen Vöhrum erarbeitet. Die Förderung soll hier im Schwerpunktbereich der Mechatronik- und Robotiksysteme erfolgen.

 

Zuweisung Land

170.600 €

Eigenanteil (10 %)

19.000 €

Ausgaben

189.600 €

 

 

Breitbandverkabelung

Aufgrund der zurzeit stattfindenden Umfrage bei den Haushalten im Landkreis Peine findet eine Auswertung der rückläufigen Fragebögen durch das Kompetenzzentrum in Osterholz-Scharmbeck statt.

 

Aufgrund des dort vorgenommenen Scorings entscheidet das Land über die Förderfähigkeit des Kreisgebietes. Im Falle einer positiven Entscheidung würde das Land mit u. a. Festbetrag eine Förderung vornehmen.

 

Zuweisung Land

850.000 €

Eigenanteil (15 %)

150.000 €

Ausgaben

1.000.000 €

 

Die Veranschlagungen aufgrund dieser Fördermöglichkeit sind im anliegenden Zahlenwerk noch nicht eingearbeitet. Bei positiver Beschlusslage durch die politischen Gremien wird der Haushalt vor Abgabe an die Kommunalaufsicht nachgebessert.

 

Wirtschaftsplan des IWB

 

Von Seiten des Fördermittelgebers sollen priorisierend Maßnahmen zur Verbesserung der schulischen Infrastruktur und zur energetischen Verbesserung der Bausubstanz umgesetzt werden. Auf Grundlage dieser Vorgabe wurde, zum Teil gestützt durch diverse Voruntersuchungen, die in der kürzeren Vergangenheit durchgeführt worden sind, nachfolgenden Projekte planerisch aufbereitet und zur Umsetzung vorbereitet.


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– Erweiterung der IGS in Peine –

 

Am Standort der IGS in Peine soll für die Oberstufe eine bauliche Erweiterung durchgeführt werden. Das hierfür von der Schule aufgestellte Raumprogramm wird zur Zeit von einer Arbeitsgruppe abgestimmt und bedarfsgerecht angepasst. Als finanzielle Größenordnung des Projektes  soll den Betrag von 3 Mio € nicht überschreiten. In wie weit schulische und erforderliche planerische Aspekte diese Vorgabe noch beeinflussen werden, ist ohne verbindliche Planvorgaben noch nicht abzusehen, wird aber nach dem Vorliegen dieser Parameter kurzfristig ermittelt.

 

– Energetische Sanierung der Realschule Lengede –

 

Durch eine Substanzuntersuchung unter energetischen Aspekten, wurde festgestellt, dass der Altbau dieses Standortes in dieser Hinsicht stark sanierungsbedürftig ist. Insbesondere die ungedämmten Außenfassaden stellen zur Zeit einen immensen Schwachpunkt dar, der dringend verbessert werden muss. Die Sanierungskosten hierfür betragen 350.000 €. 

 

– Energetische Sanierung im Schulzentrum Groß Ilsede –

 

Bei einer Voruntersuchung, die im Rahmen einer bereits geplanten energetischen Sanierungsmaßnahme durchgeführt wurden, ist der dringende Verbesserungsbedarf für weitere Gebäudeteile festgestellt worden. Es handelt sich in erster Linie um desolate Fassaden-, Fenster- und Dachflächen. Diese Mängel sollen im Zusammenhang des Konjunkturprogramms II im Rahmen der finanziellen Voraussetzungen abgestellt werden. Als Budget ist vorerst eine Summe von 1,52 Mio € vorgesehen.

 

Zuweisung Land

3.911.579 €

Eigenanteil (19,68 %)

958.361 €

 

Des Weiteren wurden Möglichkeiten geprüft, ob über zusätzliche Förderprogramme für den Landkreis Peine weitere Gegebenheiten von Zuwendungen der Fördermittelgeber bestehen.

Diese ist für die Sanierung von Sportstätten und Sportanlagen identifiziert worden, wobei hierbei insbesondere die energetische Verbesserung der Gebäude im Fokus stehen soll.

In diesem Zusammenhang ist für die stark sanierungsbedürftige Sporthalle I in Vechelde am 08.04.2009 ein Antrag beim MI eingereicht worden. Die Bausumme ist vorab mit rd. 2,5 Mio € ermittelt worden und betrifft die Verbesserung der Fassaden-, Fenster- und Dachflächen, sowie einen Großteil der haustechnischen Ausstattung.

Sollte eine Sanierung in dem geplanten Umfang stattfinden können, wären von energetischen Einsparungen von ca. 60 % auszugehen.

 

Zuweisung Land

2.030.480 €

Eigenanteil (20 %)

507.620 €

Ausgaben

2.538.100 €

 

Des weiteren wird auf die Ausführungen im Vorbericht zum Nachtragshaushaltsplan verwiesen.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Konjunkturpaket II Kernhaushalt und IWB (23 KB) PDF-Dokument (43 KB)