Vorlage - 2009/045
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Der Erweiterung des Sekundarbereiches II an der IGS Peine - Vöhrum auf eine Vierzügigkeit wird zugestimmt.
Der Kreistag des Landkreises Peine fasste in seiner Sitzung am 23. November 2005 auf Grundlage der Vorlage 80 / 2005 folgenden Beschluss:
„Zu Beginn des Schuljahres 2006 / 2007 wird für die IGS Peine in ihrem Schulgebäude eine eigene dreizügige gymnasiale Oberstufe eingerichtet.“
Es wurde zum damaligen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass bei einer Jahrgangsstärke von 160 bis 180 Schülerinnen und Schülern und einer Bildungsbeteiligung von etwa 1/3 insgesamt rd. 60 Schülerinnen und Schüler die Befähigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe besitzen werden.
Mit Stand 26. Februar 2009 liegen der IGS insgesamt 113 Anmeldungen für die gymnasiale Oberstufe vor, wovon 95 aus dem Sekundarbereich I der IGS Peine – Vöhrum stammen. Danach wäre die IGS Peine – Vöhrum im Rahmen einer Dreizügigkeit nicht in der Lage, alle Schülerinnen und Schüler aus dem eigenen Sekundarbereich I in die gymnasiale Oberstufe zu übernehmen. Dieses würde dem Ansatz einer durchgängigen Beschulung an der IGS widersprechen und dem Elternwillen – und insbesondere dem Wunsch der sich anmeldenden Schülerinnen und Schüler – nicht gerecht werden.
Damit zumindest die Schülerinnen und Schüler in die gymnasiale Oberstufe an der IGS Peine – Vöhrum aufgenommen werden können, die dort bereits den Sekundarbereich I besucht haben, ist die Aufstockung auf eine Vierzügigkeit erforderlich. Bei der Landesschulbehörde braucht keine Beantragung erfolgen, da die Genehmigungsverfügung zur Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe vom 24. April 2007 keine Angaben über die Zügigkeit enthält.
Bezüglich der Unterbringung des weiteren Klassenverbandes wird die IGS gebeten werden, Vorschläge zu unterbreiten. Hierbei sind sowohl stationäre, wie auch mobile Lösungen (vorübergehend) denkbar. Anzumerken ist allerdings, dass seitens der IGS bereits Raumbedarf angemeldet wurde, der neben den o. a. Gründen auch auf die Aufstockung von Klassenfrequenzen, die zunehmende Aufnahme von Kindern mit Behinderungen und den damit verbundenen zusätzlichen Notwendigkeiten (z.B. Therapieraum) zurückzuführen ist. Derzeit wird geprüft, ob Investitionen in diesem Zusammenhang ggf. für das Konjunkturpaket II angemeldet werden können. Die Kreispolitik wird hierzu gesondert beteiligt werden.
Nach Mitteilung der Schule entstehen lediglich für die Ausstattung der zusätzlichen Klasse zusätzliche Kosten. Dieser zusätzliche Aufwand wird auf ca. 7.000 € geschätzt. Daneben wird sich der Betrag für Lehr- und Lernmittel entsprechend der Schülerzahl bei den „Pro-Kopf-Schülerbeträgen“ erhöhen.
Kosten:
Durch Beschluss gemäß vorstehendem Beschlussvorschlag entstehen die o. a. Kosten, die über die veranschlagten Haushaltsmittel hinaus gehen.
Finanzziel für den Finanzplanzeitraum bis 2011 (Fehlbedarfsreduzierung auf 50 Mio. Euro; Kreistagsbeschluss vom 05.03.2008, Vorlage-Nr. 33/2008):
Die Maßnahme erschwert das Erreichen des genannten Finanzziels voraussichtlich in der o. a. Höhe.