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Vorlage - 2006/068  

Betreff: Wahl des Kreisjägermeisters und der Mitglieder des Jagdbeirates
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreistag des Landkreises Peine
01.11.2006 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

a)

a) Herr Ulrich Graf v. Hardenberg, Peine-Schwicheldt, wird als Kreisjägermeister gewählt;

 

b) als weitere Mitglieder werden in den Jagdbeirat gewählt:

 

1. Vertreter der Landwirtschaft

    Herr Manfred Schäfer, Vechelde-Köchingen

 

2. Vertreter der Forstwirtschaft

    Herr Horst-Günther Hancken, Peine-Eixe

 

3. Vertreter der Jagdgenossenschaften

    Herr Wilhelm Cramm, Lahstedt-Gr. Lafferde

 

4. Vertreter der Jäger

    Herr Karl-Heinz Thiele, Peine-Essinghausen

 

5. Vertreter des Naturschutzes

    Herr Jürgen Danneberg, Peine-Woltorf

 

6. Vertreter mit forstlicher Ausbildung

    Herr Joachim Hansmann, Wendeburg-Meerdorf

Zu a)

Zu a)

 

Nach § 38 des Nieders. Jagdgesetzes (NJagdG) wird der Landkreis als Jagdbehörde jagdlich durch den Kreisjägermeister beraten. Er wird auf Vorschlag der anerkannten Landesjägerschaft vom Kreistag für die Dauer von dessen Wahlperiode gewählt.

 

Während der abgelaufenen Wahlperiode war Herr Ulrich Graf von Hardenberg Kreisjägermeister. Die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. hat für die neue Wahlperiode eine Wiederwahl vorgeschlagen.

 

 

Zu b)

 

Der Jagdbeirat (§ 37 BJagdG und § 39 NJagdG) wird bei der Jagdbehörde aus dem Kreisjägermeister und 6 weiteren Mitgliedern gebildet. Die weiteren Mitglieder werden durch die Vertretung des Landkreises für die Dauer von dessen Wahlperiode gewählt, und zwar

 

     je ein Vertreter der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Jagdgenossenschaften auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer,

     ein Vertreter der Jäger auf Vorschlag der anerkannten Landesjägerschaft,

     ein Vertreter des Naturschutzes auf Vorschlag des Naturschutzbeauftragten sowie

     ein Vertreter auf Vorschlag der Anstalt Niedersächsische Landesforsten.

 

Die vorschlagsberechtigten Organisationen bzw. der Naturschutzbeauftragte haben die Wahl der auf Seite 1 genannten Personen vorgeschlagen.

 

Die gesetzlichen Voraussetzungen, nämlich das Bestehen der Jagdpachtfähigkeit bei dem Kreisjägermeister, das Vorhandensein von Jagdscheinen bei den übrigen Mitgliedern – mit Ausnahme des Vertreters der Jagdgenossenschaften sowie die gesetzlich geforderte abgelegte Jägerprüfung beim Vertreter des Naturschutzes – sind erfüllt.