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Vorlage - 2009/038  

Betreff: 1. Änderung der Abfallgebührensatzung im Landkreis Peine vom 5. März 2008 zum 1. Januar 2009
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
11.03.2009 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der vom Verwaltungsrat der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine beschlossenen 1

Der vom Verwaltungsrat der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine beschlossenen 1. Änderung der Abfallgebührensatzung im Landkreis Peine vom 5. März 2008 zum 1. Januar 2009 wird zugestimmt.

 

 

Änderung der Abfallgebührensatzung

Änderung der Abfallgebührensatzung

                

(Änderungen sind grau unterlegt)

 

 

§ 2 Gebührenmaßstab und Gebührensatz

 

Streichen Absatz 7 4. Unterabsatz

 

Bisheriger Text:

Wertstoffsammelcontainer

1.100 Liter für Papier, Pappe, Kartonagen:                                245,00 €/Jahr

 

Streichen Absatz 8 Satz 2:


Bisheriger Text:
Anlieferung von Altpapier aus Gewerbebetrieben zum
Wertstoffhof, pro angefangener Kubikmeter 2,50 €

 

 

 

 

 

 

Sachdarstellung:

 

Die Gebührenpflicht für Gewerbetreibende bei der Altpapieranlieferung und Containerabfuhr wurde in Zeiten sehr niedriger Altpapierpreise eingeführt, um die kommunale Abfallwirtschaft davor zu schützen, mit Altpapiermengen konfrontiert zu werden, die infolge der weiteren Entsorgung hohe Kosten verursachen. Diese Vorschrift entspricht nicht mehr dem aktuellen Marktgeschehen. Altpapier hat einen hohen Marktwert. Die erfassten Altpapiermengen insgesamt dienen der Erlössteigerung. Auch die Mengen der Gewerbetreibenden tragen dazu bei. Eine gesonderte Gebühr für Gewerbetreibende behindert den Mengenstromzufluß.

 

Gemäß § 7 Absatz 2 Satz 2 der Satzung der Abfallwirtschaftsbetriebe bedürfen die Beschlüsse des Verwaltungsrates über Satzungsänderungen der Zustimmung des Kreistages. Der Kreistag wird insofern um Zustimmung gebeten.